Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
(Abgeschlossene Diskussionen)
saxomanix

Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von saxomanix »

Hej mal eine Frage bez. Steuererklärung und absetzbare Sachen und so. (falls es sowas als Thread schon gibt - mea culpa, habe jetzt nicht in den uralt sachen gesucht)..

ich schreibe meine Diss auf Englisch und eine indische Kollegin hat sich freundlicherweise bereit erklärt, das Geschreibsel durchzulesen und mein Englisch zu korrigieren. Da es ja leider etwas mehr ist als ein ordinäres Paper, wollte ich ihr das (immer noch guenstig) bezahlen (wh so 150-200€). Kann ich das später, ähnlich wie Druckkosten usw im Rahmen der Steuererklärung als Sonder-Werbekosten absetzen und wenn ja, muss ich da irgendwas schriftlich fixieren (wird es generell nur von off. Uebersetzern anerkannt?) oder reicht es, wenn sie mir z.b. eine Quittung zeichnet, so frei nach dem Motto "Betrag fuer blabla Leistung erhalten" (damit man sieht, dass es fuer die Diss relevant ist?)

Freu mich ueber hilfreiche Kommentare! Danke!
Aguti
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Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgeld

Beitrag von Aguti »

Wie ich das sehe (bin freiberufl. Übersetzerin), dürfte das nicht so einfach sein. Du brauchst auf jeden Fall was Schriftliches von ihr (Rechnung). Die darf sie allerdings nur ausstellen, wenn sie die freiberufliche Tätigkeit angemeldet hat, Steuernummer dafür hat etc. Ich weiß ja nicht, ob sie das extra auf sich nehmen will?
saxomanix

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgeld

Beitrag von saxomanix »

sowas hab ich befuerchtet...daher auch meine Frage hier...nein, sie ist natuerlich weder geprueft noch sonst was aber halt Muttersprachlerin und ihr Englisch ist definitiv dann doch etwas besser als meins :-D
algol
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Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgeld

Beitrag von algol »

Oder sie müsste ein Gewerbe anmelden. Wird sie für den Zweck wohl auch nicht.
Wir hatten so was mal am Lehrstuhl. Da wurde das dann so gelöst, dass auf der Rechnung was Anderes drauf steht, als wirklich passiert ist.
Finde ich aber keine gute Lösung.
Aguti
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Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgeld

Beitrag von Aguti »

Nein, Gewerbe muss nicht mal sein. Solche Tätigkeiten laufen unter freiberuflicher Tätigkeit (ist weniger Bürokratiekram als Gewerbe, aber trotzdem nicht ohne). Lohnt sich imo für eine einmalige Sache echt nicht. Ich schätze, du kannst das dann nicht bei der Steuererklärung geltend machen. Könnt ihr einen anderen Deal finden (Nachbarschaftshilfe, du tapezierst ihr das Wohnzimmer im Gegenzug oder sowas)?
Sebastian
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Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von Sebastian »

Ich würde die Themen "Gewerbe" und "Anmeldung" evtl. etwas lockerer sehen, wenn es sich seitens der Kollegin um eine einmalige Tätigkeit gehandelt hat, da sie das ja eben nicht auf Dauer betreiben möchte. (Für einen einzelnen E-Bay-Verkauf meines Privatkrams melde ich ja auch kein Gewerbe an).
Aber letzten Endes benötigst Du auf jeden Fall ihre persönlichen Angaben, sprich: der Fall muss für das Finanzamt in diese Richtung nachprüfbar sein, also muss sie die Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben (können).
Das setzt m.E. mindestens voraus, dass es z.B. keine Konflikte zu ihrem Aufenthaltsstatus gibt (Stichwort: Indische Kollegin).
Du für Deinen Teil könntest es mit einer Rechnung (ohne USt-Ausweis) m.E. versuchen.

Gruß
Sebastian

(hoppla, hat sich mit Aguti gekreuzt...)
Aguti
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Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von Aguti »

Sebastian hat geschrieben: Aber letztens Endes benötigst Du auf jeden Fall ihre persönlichen Angaben, sprich: der Fall muss in diese Richtung nachprüfbar sein, also muss sie die Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben (können).
Ja, genau das kann sie aber nur, wenn sie eine freiberufliche Tätigkeit anmeldet. Kann man beim Finanzamt machen, sind aber trotzdem einige Formulare. Wenn man unter einem bestimmten Jahreseinkommen liegt, kann man sich als Kleinunternehmer werten lassen und muss keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen. Lohnt sich trotzdem für einen einmaligen Vorgang imo nicht.
saxomanix

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von saxomanix »

danke fuer eure Antworten! War ja auch nur ein Hoffnungsfunke meinerseits (Dissfertigstellung, Hochzeit im Ausland, Umzug in D in einem Jahr ist finanziell keine empfehlenswerte Kombination) um wenigstens paar Euro irgendwie wiederzukriegen...:) normalerweise läuft sowas hier ja auch unter Freundschaftsdiensten (bzw Kuchenbestechung) aber bei 100 Seiten aufwärts wäre das doch etwas viel verlangt
myfunnyvalentine

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von myfunnyvalentine »

normalerweise läuft sowas hier ja auch unter Freundschaftsdiensten (bzw Kuchenbestechung) aber bei 100 Seiten aufwärts wäre das doch etwas viel verlangt
Käme bei mir auf den Kuchen an – und die Freundschaft ;)

(Sorry für OffTopic)
Sebastian
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Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von Sebastian »

Aguti hat geschrieben:
Sebastian hat geschrieben: Aber letztens Endes benötigst Du auf jeden Fall ihre persönlichen Angaben, sprich: der Fall muss in diese Richtung nachprüfbar sein, also muss sie die Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben (können).
Ja, genau das kann sie aber nur, wenn sie eine freiberufliche Tätigkeit anmeldet. (...)
Dafür hätte ich dann doch gern einen Beleg. Nach meinem Verständnis setzen sowohl Gewerbe als auch freiberufliche Tätigkeit voraus, dass die Tätigkeit auf Dauer angelegt ist. Das ist bei einem wirklich nur einmaligen Vorgang sicher ausgeschlossen - bei zwei, drei vier Vorgängen gehen aber die Streitigkeiten in der Tat los.
Ich selbst kann für meine These aktuell allerdings auch keinen Beleg anführen, außer vielleicht der Definition bei der IHK Ostbrandenburg, die sonst nicht unbedingt meine erste Quelle ist :wink: .
Ich kenne allerdings einen Freiberufler sehr gut, der sich bislang immer erfolgreich darauf beschränkt hat, seine Einnahmen brav in der Steuererklärung anzugeben. Hat nur einmal geruckelt, als er umgezogen ist und nirgends etwas gemeldet hatte - da ließ der Steuerbescheid mal ein paar Monate auf sich warten, weil erst die Akte nachgezogen wurde.
Sebastian
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