Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
(Abgeschlossene Diskussionen)
roberto

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von roberto »

Sebastian hat geschrieben:Ich kenne allerdings einen Freiberufler sehr gut, der sich bislang immer erfolgreich darauf beschränkt hat, seine Einnahmen brav in der Steuererklärung anzugeben. Hat nur einmal geruckelt, als er umgezogen ist und nirgends etwas gemeldet hatte - da ließ der Steuerbescheid mal ein paar Monate auf sich warten, weil erst die Akte nachgezogen wurde.
Völlig zurecht - freiberufliche Tätigkeit bis zu einer gewissen Größenordnung muss man nämlich gar nicht anmelden! Insofern ist auch bei saxomanix alles ganz unproblematisch (ausgenommen eine etwaige aufenthaltsrechtliche Problematik, wie von Sebastian angesprochen). Also saxomanix, Rechnung von der Freundin ausstellen lassen (ohne USt., "Quittung" reicht auch); sie gibt es als freiberufliche Einkünfte in ihrer Steuererklärung an und Du in Deiner als Werbungskosten. 8)
bbb

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von bbb »

@saxomanix:

ruf' doch im Zweifelsfall im Finanzamt an, was die Damen und Herren dort dazu sagen.
lena.f

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von lena.f »

Hallo:)

Diese Frage würde mich auch interessieren, aber mit kleinem Unterschied: wenn meine Diss eine Dozentin von der Uni korigieren würde, z. B. wie ist es dan? sie kann mir ja auch keine Rechnung erstellen... Ausserdem ob es in meinem Fall überhaupt für FA relevant sein kann? Bin selbst Freiberufler. Und diese ganze Geschichte hat dann aber mit meinem Beruf nix zu tun... Ob es in meinem Fall auch Sinn hat? Oder eher nicht?
Wissbegierige

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von Wissbegierige »

Ich bin der lebende Beweis für die Richtigkeit von Robertos Aussagen! :D
Ich war weder freiberuflich tätig, noch hatte ich ein Gewerbe angemeldet oder eine Steuernummer o.ä.. Habe neben dem Studium Bildungsforschung und statist. Auswertungen gemacht und dafür jeweils Rechnungen gestellt. Das war nie ein Problem mit dem Finanzamt. Man muss nur eine laufende Rechnungsnummer vergeben und unter einem gewissen Betrag pro Jahr bleiben. Bei den von dir genannten Summen sehe ich da überhaupt kein Problem. (Außer sie macht das für 20 Leute :wink: )
Dem Finanzamt ist es ja dann auch egal, ob das ein Dipl.-Übersetzer gemacht hat oder nicht. Relevant ist, dass sie es als Einkünfte angibt (was aber bei der geringen Höhe keine negativen Auswirkungen haben dürfte).
Aguti
Beiträge: 12633
Registriert: 16.10.2007, 15:02
Status: Dr. phil.
Wohnort: Süddeutschland
Hat sich bedankt: 22 Mal
Danksagung erhalten: 13 Mal

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von Aguti »

Okay, dann kommt es vielleicht auf die Sachbearbeiter im zuständigen Finanzamt an. Ich wollte auch mal nur eine Rechnung ausstellen (bevor ich als Freiberufler richtig eingestiegen bin) und hab da zur Info angerufen. Da hieß es dann sofort, ich muss mich als Freiberufler anmelden und dürfe ohne Steuernummer auch keine Rechnung ausstellen.

@saxomanix: Nein, Kuchen wäre definitiv zu wenig :wink: . Das ist schon eine Mordsarbeit, aber evtl. gäbe es ja auch was Größeres, wobei sie deine Hilfe brauchen könnte...
Eva
Beiträge: 9251
Registriert: 06.07.2007, 17:35
Status: Dr. phil.
Hat sich bedankt: 5 Mal
Danksagung erhalten: 26 Mal

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von Eva »

@Aguti: Wegen der Steuernummer - vermutlich hast du davor nie eine Steuererklärung abgeben müssen, oder? Sobald du das einmal gemacht hast, hast du ja eine Steuernummer und die ist meines Wissens unabhängig davon, welche Einkünftearten du versteuern musst.
Aguti
Beiträge: 12633
Registriert: 16.10.2007, 15:02
Status: Dr. phil.
Wohnort: Süddeutschland
Hat sich bedankt: 22 Mal
Danksagung erhalten: 13 Mal

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von Aguti »

@Eva: Doch, doch eine Steuernummer hatte ich davor schon, hab aber eine neue/andere bekommen.
saxomanix

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von saxomanix »

@aguti: ist mir schon klar :) sie kriegt ja auch nicht den ersten Auswurf sondern schon eine Vorkorrigierte Version (die dann gramm. schon richtig sein sollte und sie dann nur so fiese "deutsches Englisch" Passagen eliminiert)... ich helf ihr ja auch ab und an (wenn man wieder die nur deutsch sprechende Vermieterin was von ihr will usw)

najut ich glaub ich frag zur Sicherheit trotzdem mal nach, ich glaub nämlich, dass sie ueber ein Stipendium finanziert wird und das könnte die Sache ja nochmal komplizierter machen (aaargh, es könnte so einfach sein..)
roberto

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von roberto »

@lena f.
Wenn Deine Dozentin dafür kein Geld nimmt, kannst Du natürlich auch keine Werbungskosten absetzen!? Verstehe die Frage nicht... Du kannst natürlich auch als Freiberuflerin die Kosten Deiner Doktorarbeit steuerlich geltend machen, dann nennt sich das "Betriebsausgabe", folgt aber den gleichen Regeln.

@aguti
Es kommt natürlich auf den Sachbearbeiter im FA an, viele haben echt keine Ahnung und von § 19 UStG nie was gehört. Es ging bei Dir wahrscheinlich um die Vergabe einer USt-ID-Nummer.
saxomanix' indische Freundin wäre aber so wie ich das verstanden habe auf jeden Fall umsatzsteuerbefreit. Sie wird wohl auch kaum Vorsteuer ziehen wollen. Dann braucht sie auch keine neue Steuernummer und muss sich nirgendwo anmelden.
Sebastian
Admin
Beiträge: 1973
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 31 Mal
Danksagung erhalten: 53 Mal
Kontaktdaten:

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von Sebastian »

Aguti hat geschrieben:Okay, dann kommt es vielleicht auf die Sachbearbeiter im zuständigen Finanzamt an. Ich wollte auch mal nur eine Rechnung ausstellen (bevor ich als Freiberufler richtig eingestiegen bin) und hab da zur Info angerufen. Da hieß es dann sofort, ich muss mich als Freiberufler anmelden und dürfe ohne Steuernummer auch keine Rechnung ausstellen.
Die Sachbearbeiter im FA, bei denen man am Telefon landet, habe in aller Regel nicht Jura studiert und erst recht keinen Schwerpunkt Steuerrecht, obwohl das für eine richtige Bearbeitung vielleicht besser wäre. Dein Fall liegt natürlich auch dann anders, wenn es um die erste Rechnung geht, aber schon klar ist, dass noch x folgen sollen, weil sie den Beginn der dauerhaft angelegten freiberuflichen Tätigkeit markiert.
Mit einer Anmeldung zuviel bist Du (und vor allem: das Finanzamt) natürlich immer auf der sicheren Seite, mit einer Anmeldung zuwenig hat der beratende Sachbearbeiter hinterher ein Problem, wenn Du Dich drauf berufst. Denn dann müßte er ja die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Beratung tragen, und das ist ihm vielleicht bei einer telefonischen Kurzberatung schon zuviel. Sprich: Es ist sehr bequem, Dir zu einer Anmeldung zu raten. :wink:

Sebastian
Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag