Quelle: Tagesspiegel, 01.03.11Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat nur mit der Ausnahmegenehmigung eines CSU-nahen Professors an der Universität Bayreuth promovieren dürfen. Dies erfuhr der Tagesspiegel aus Fakultätskreisen. Wie es hieß, sei Guttenbergs juristisches „Prädikatsexamen“, mit dem er auch in seinem Lebenslauf warb, nur ein sogenanntes „kleines Prädikat“ mit der Note „befriedigend“ im „unteren Bereich“. Mit einer solchen Examensnote sind juristische Promotionen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Das Prädikatsexamen
Das Prädikatsexamen
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