Liebes Doktorandenforum,
ich bin ein neuer (aktiver) User hier, habe davor aber schon etliche Diskussionen und Forumsbeiträge passiv mit verfolgt, u.a. auch das sehr populäre Thema "Promotionsstipendium und Krankenversicherung". Jetzt habe ich in diesem Zusammenhang (naja, nicht ganz) ebenfalls ein bzw. zwei Fragen, da ich mir (rechtlich) nicht ganz sicher bin:
Ich bin Promotionsstudent und bekomme bald ein Stipendium zur Finanzierung.
1.) Angenommen ich bekäme neben dem monatlichen Stipendium einen 401 Euro Job, so dass ich automatisch pflichtversichert bin. Die gesetzlichen Beiträge (KV, PV, RV, AV) betragen dann 121 Euro (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen) bei einem monatlichen Einkommen von 401 Euro. Ist die Angabe des Stipendiums für die Krankenkasse dann überflüssig bzw. wird das Stipendium bei der Berechnung der Beiträge "ignoriert" solange es sich um einen Midijob (>=401 Euro) handelt und nicht um einen Minijob (<=400 Euro)? Oder liegt hier ein gravierender Denkfehler meinerseits vor? Die gesetzlichen Beiträge wären ja in diesem Fall deutlich geringer als die freiwillige gesetzliche KV/PV (etwa 200 Euro bei der Höhe meines Stipendiums, ohne RV/AV natürlich).
2.) Angenommen Punkt 1.) treffe zu, d.h. mit einem Stipendium und einem Midijob betragen die gesetzlichen Beiträge monatlich tatsächlich 121 Euro (Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen): Ich als Promotionsstudent habe an unserer Uni einen Lehrauftrag und gehe diesem auch gerne nach. Dieser geht jährlich etwa 3-4 Monate und wird monatlich mit 380 Euro (28 Stunden pro Monat, Minijob) vergütet. Was muss ich jetzt bezüglich Punkt 1.) beachten (Stipendium + monatlicher Midijob + unregelmäßiger Minijob)? Verändern sich jetzt die monatlichen Beiträge?
Vielen Dank für eventuelle Antworten.
Promotion mit Stipendium, Midijob, Minijob und Krankenkasse
Re: Promotion mit Stipendium, Midijob, Minijob und Krankenka
Zu 1) Ja, genau so. Bei einem Midijob fällt das Stipendium unter den Tisch und wird ignoriert.
Glückwunsch übrigens zum Midijob. Die meisten Promotionsstipendiaten wünschen sich sowas sehnlich.
zu 2) keine Ahnung. Ruf einfach bei Deiner GKV an. Meistens hat man einen kompetenten Sachbearbeiter oder zumindest einen, der einen weiterverbindet.
Glückwunsch übrigens zum Midijob. Die meisten Promotionsstipendiaten wünschen sich sowas sehnlich.
zu 2) keine Ahnung. Ruf einfach bei Deiner GKV an. Meistens hat man einen kompetenten Sachbearbeiter oder zumindest einen, der einen weiterverbindet.
Re: Promotion mit Stipendium, Midijob, Minijob und Krankenka
Hallo zusammen,
erst einmal ein "Hallo" an alle aktiven Nutzer, ich bin neu hier und habe diesen sehr interessanten Thread gefunden! Nun wollte ich zu dieser Thematik noch eine Anschlussfrage bezogen auf meine persönliche Situation stellen.
Ich bin bis Ende September an einer Uni als Student eingeschrieben, d.h. auch noch studentisch krankenversichert. Gleichzeitig promoviere ich aber schon als Promotionsstipendiat seit Anfang August...aber da ich ja noch ordentlich als Student eingeschrieben bin, habe ich die Promotion (die auch erst ab 01.10. offiziell mit Einschreibung als Promotionsstudent wird) krankenversicherungstechnisch unter den Tisch fallen lassen
Nun ist es bis zum 01.10. nicht mehr lang und ich sehe dieses fiese Krankenversicherungsproblem rasend schnell auf mich zukommen. Um dem zu entgehen, habe ich mich um einen Job an der Uni gekümmert, den ich mit Papierkram etc. wohl auch noch bis zum 01.10. durchkriege. Mir ist die Anzahl der Stunden sogar freigestellt, d.h. irgendwas von 32 bis 86 Stunden a 13,61 Euro im Monat sind drin. Hier meine Frage: Ich möchte möglichst wenig arbeiten! Aber es soll genau so viel am Ende des Monats rumkommen, um in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen und damit das Einkommen aus dem Stipendium nicht mehr als Berechnungsgrundlage herangezogen wird! Muss ich mir das jetzt einfach auf 451 Euro im Monat (Midijob-Grenze ab 1.1.2013) hochrechnen und alles ist gut?
Vielen Dank im Voraus,
Litschis
erst einmal ein "Hallo" an alle aktiven Nutzer, ich bin neu hier und habe diesen sehr interessanten Thread gefunden! Nun wollte ich zu dieser Thematik noch eine Anschlussfrage bezogen auf meine persönliche Situation stellen.
Ich bin bis Ende September an einer Uni als Student eingeschrieben, d.h. auch noch studentisch krankenversichert. Gleichzeitig promoviere ich aber schon als Promotionsstipendiat seit Anfang August...aber da ich ja noch ordentlich als Student eingeschrieben bin, habe ich die Promotion (die auch erst ab 01.10. offiziell mit Einschreibung als Promotionsstudent wird) krankenversicherungstechnisch unter den Tisch fallen lassen
Nun ist es bis zum 01.10. nicht mehr lang und ich sehe dieses fiese Krankenversicherungsproblem rasend schnell auf mich zukommen. Um dem zu entgehen, habe ich mich um einen Job an der Uni gekümmert, den ich mit Papierkram etc. wohl auch noch bis zum 01.10. durchkriege. Mir ist die Anzahl der Stunden sogar freigestellt, d.h. irgendwas von 32 bis 86 Stunden a 13,61 Euro im Monat sind drin. Hier meine Frage: Ich möchte möglichst wenig arbeiten! Aber es soll genau so viel am Ende des Monats rumkommen, um in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen und damit das Einkommen aus dem Stipendium nicht mehr als Berechnungsgrundlage herangezogen wird! Muss ich mir das jetzt einfach auf 451 Euro im Monat (Midijob-Grenze ab 1.1.2013) hochrechnen und alles ist gut?
Vielen Dank im Voraus,
Litschis
Re: Promotion mit Stipendium, Midijob, Minijob und Krankenka
Also bei unseren Stipendien ist das nebentätige Arbeiten nur bis max. 8 Stunden erlaubt. Wie viel dabei verdient wird ist nebensächlich. Ist es eine fachfremde Tätigkeit dann sogar nur 6 Stunden. Das würde ich erstmal überprüfen. Bei 13,61 € pro Stunde wird es aber höchstwahrscheinlich nicht reichen, um auf die 451 € zu kommen.
Re: Promotion mit Stipendium, Midijob, Minijob und Krankenka
Hallo deliliah,
vielen Dank für Deine Antwort!
Wir dürfen nur im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit tätig werden und damit bis zu 6000 Euro im Jahr dazu verdienen.Es sind sogar 13,97 pro Stunde...also wenn ich hochrechne, wären das:
451 € : 13,97 € = 32.28 Std./Monat = 33 Stunden pro Monat
An alle: Wäre ich damit auf der sicheren Seite? Also hätte ich einen Midi-Job + Sozialversicherungspflicht + das Stipendium wird zur Beitragsbestimmung nicht mehr als Grundlage herangezogen?
Vielen Dank im Voraus!
vielen Dank für Deine Antwort!
Wir dürfen nur im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit tätig werden und damit bis zu 6000 Euro im Jahr dazu verdienen.Es sind sogar 13,97 pro Stunde...also wenn ich hochrechne, wären das:
451 € : 13,97 € = 32.28 Std./Monat = 33 Stunden pro Monat
An alle: Wäre ich damit auf der sicheren Seite? Also hätte ich einen Midi-Job + Sozialversicherungspflicht + das Stipendium wird zur Beitragsbestimmung nicht mehr als Grundlage herangezogen?
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