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Dr. des.?

Verfasst: 20.05.2007, 00:32
von ferdinand
An alle, die schon fertig sind, habe ich mal eine Frage:

Habt ihr den Titel Dr. des. geführt, zwischen Disputation und Veröffentlichung? Ich habe beim Googlen den Eindruck gewonnen, dass der Titel Dr. des. nur an den wenigsten Unis überhaupt erlaubt ist.
Oder?

Ist ja eigentlich auch nicht so wichtig, die Zeit kann man jetzt auch noch warten - es wäre aber wesentlich einfacher für Bewerbungen z.B. - da würde man es ja sofort sehen, noch bevor man sich den Lebenslauf genauer ansieht...

Grüße
ferdinand

Verfasst: 21.05.2007, 19:43
von wemi72
Hallo ferdinand,

die Antwort kann sich nur aus der Promotionsordnung deiner Fakultät ergeben. Sollte dort der "designatus" nicht erwähnt sein, darfst du ihn leider nicht führen.

Grüße

Verfasst: 22.05.2007, 10:08
von ferdinand
Ja, ich habe jetzt mal bei unserer Fakultät nachgefragt und sie sagen es sei nicht vorgesehen. Tja, ist ja auch nicht so wichtig eigentlich.

Darf ich mich denn jetzt eigentlich "promovierte Geschichtswissenschaftlerin" nennen oder gilt das mit dem "promoviert" auch erst, wenn die Promotion mit der Urkunde vollzogen ist?

Nun will ich das ja gar nicht auf meine Visitenkarte drucken oder sonstwie offiziell machen, sondern mich nur so bewerben, also "als promovierte Geschichtswissenschaftlerin bin ich xy etc. etc."

Was meint ihr?

Verfasst: 22.05.2007, 10:13
von wemi72
Also, wenn ich das richtig sehe wird man ja erst mit der Veröffentlichung promoviert. Vielleicht "Promovend", das wäre ungefährlich.

Verfasst: 22.05.2007, 13:04
von ferdinand
Ja, du hast schon recht - ich bin das Ganze jetzt mit einer anderen Formulierung "umgangen".

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