Vereinbarungen zur Dissertation schriftlich fixieren

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Eibi

Vereinbarungen zur Dissertation schriftlich fixieren

Beitrag von Eibi »

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zur Durchführung einer berufsbegleitenden Dissertation:

Welche Möglichkeiten gibt es, sich ein Promotionsvorhaben im Rahmen einer Vollzeitstelle in den Arbeitsalltag fest integrieren zu lassen? Mein Vorgesetzter sprach davon, daß ich ca. einen halben Tag für die Promotion freigestellt werden kann. Ich würde mir dies jedoch gerne schriftlich fixieren lassen, damit z.B. für den Fall, daß ein neuer Chef in die Abteilung kommt, diese Regelung nach wie vor Bestand hat.

Kann so etwas auch in Mitarbeiterjahresziele integriert werden? Ist dies dann in jedem Fall bindend auch für einen potentiell neuen Vorgesetzten?

Vielen Dank für Eure Antworten!
algol
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Re: Vereinbarungen zur Dissertation schriftlich fixieren

Beitrag von algol »

Man könnte eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag machen. Da die Geschichte ja mehrere Jahre dauern wird, würde ich das schon fester zurren, sonst guckst Du am Ende in die Röhre.
Eibi

Re: Vereinbarungen zur Dissertation schriftlich fixieren

Beitrag von Eibi »

Danke für die Antwort! Wie kann denn solch eine Nebenabrede aussehen? Hat jemand bereits Erfahrungen damit, auch dahingehend, wenn tatsächlich ein Vorgesetzter wechselt? Ist eine solche Absprache dann in jedem Fall über den kompletten Zeitraum der Promotion bindend?
nK

Re: Vereinbarungen zur Dissertation schriftlich fixieren

Beitrag von nK »

Ich würde auch zur Aufnahme in den Arbeitsvertrag raten, wenn das der Arbeitgeber mitmacht. Könnte dann in etwa so aussehen:

Herr Eibi wird vom (Datum) bis zum (Datum) für ... Stunden pro Tag ohne Gehaltsabzüge von der Arbeitsleistung freigestellt, damit er seine Promotion in ... bei ... erstellen kann.

Das ist dann für jeden Abteilungsleiter bindend.

Die spannendere Frage ist eigentlich die: setzt man das dann auch durch, wenn es hart auf hart kommt und z.B. bei der Arbeit ein wichtiges Projekt ansteht und man die KollegInnen nicht hängen lassen möchte?
Laplace

Re: Vereinbarungen zur Dissertation schriftlich fixieren

Beitrag von Laplace »

Zusätzlich würde ich noch (im Arbeitsvertrag?) vereinbaren, dass deine Forschungsergebnisse insbesondere im Rahmen einer Dissertationsschrift veröffentlicht werden dürfen, ggf. in Absprache mit deinem Arbeitgeber.

Und du solltest klären, in wie weit deine Firma beim finden und bei der Wahl deines Betreuers und deiner Uni helfen kann. Dann kannst du gleich am Anfang mit deinem Betreuer besprechen, ob er dein Thema für anständig hält - wäre ja blöd, wenn es da nach ein, zwei, drei Jahren irgendwann Probleme gibt :roll:
barbara
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Re: Vereinbarungen zur Dissertation schriftlich fixieren

Beitrag von barbara »

So ein bisschen ähnlich stellt sich das bei mir auch dar. Die Praxistest laufen während der Arbeitszeit und mit Zugriff auf nicht unerhebliche Betriebsmittel (Werkstatt, Labor, Konstruktionabteilung.....). Das Schreiben ist mein Privatvergnügen, wobei ich im Büro schreibe und sich fachlich vieles überschneidet und ich eben "da" bin, falls mich jemand braucht - das klappt bisher (erst seit 3 Tagen :oops: ) ganz gut. Bin ja Newbie noch ohne DV.

Ich habe vom Vorstoß, das in einen Vertrag zu kleiden, abgesehen: Vorgesetzte hab ich nicht, ausser "dem" Chef (Eigentümer), dazu ist doch eigentlich weniger das Problem, wenn ich mal zwei Wochen wegen dringender Projekte nicht weitermachen kann, sondern das wahre Risiko heisst: Verlust des Arbeitsplatzes! In meinem Fall wäre damit die gesamte Infrastruktur für die Diss weg (Job an sich wäre nicht so das Problem, bin noch selbständig tätig).
  • -- Was hilft eine schriftliche Vereinbarung für ein Projekt über paar Jahre bei 4 Wochen Kündigungsfrist?
    --Was bedeutet eine schriftlich vereinbarte Freistellung wenn die Diss scheitert oder Du selber kündigst? Kann das evtl. zu Forderungen (Schadenersatz, Zurückzahlungen) führen? Bin kein Jurist.
    --Wie lang ist ein halber Tag? Den anderen halben Tag (also 12 h) arbeitest Du ja dann noch....Spass beiseite, aber das funktioniert nur bei genau definierter Anzahl Arbeitstunden und Zeiterfassung. Also bei der üblichen Klausel "Überstunden sind zu erbringen sofern betrieblich erforderlich und mit dem Gehalt abgegolten" erbringst Du dann eben einfach mehr Überstunden!
Wichtiger finde ich das Recht auf Veröffentlichung, auch von Teilen vorab! Natürlich mit Rücksicht auf evtl laufende Patentanmeldungen etc....aber es ist Deine Diss - Du hast sie ja dann geschrieben.
18. apr 2011;31. Dec 2013;f;hoffentlich klüger!
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