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Rechtsschutz von Exposés

Verfasst: 03.11.2010, 03:15
von Gänserich
Hallo, allesamt,
wenn ich jetzt mein Exposé überall hinschicke zwecks Bewerbungen - darf der Empfänger die darin enthaltenen Ideen verwenden, bzw. muss ich ihn darauf hinweisen, dass ich eine Weitergabe des Exposés und der Ideen nicht wünsche?
Gänserich

Re: Rechtsschutz von Exposés

Verfasst: 04.11.2010, 09:34
von GrafLukas
Ich fürchte das sieht schlecht aus. Zuerstmal ist es grundsätzlich selbstverständlich, dass man Ideen bei solchen wissenschaftlichen Projekten nicht "klaut". Das folgt aber eher aus forscherischem Ethos als aus dem Gesetz. Denn bloße Ideen sind urheberrechtlich nicht schutzfähig. Du hast also gerade keinerlei rechtliche Möglichkeiten, eine Arbeit Dritter zu genau dieser Idee zu verhindern. Deshalb macht es auch keinen Sinn, irgendwie darauf hinzuweisen - es ist nicht verbindlich und für den Empfänger nur beleidigend, weil ihm das selbstverständlich klar sein muss. Wenn nicht, hast du wie gesagt ohnehin keinerlei Handhabe...

Wie kommst du überhaupt auf die Idee, ein Exposé zu verschicken? Hast du zuerst das Thema erarbeitet und suchst dir jetzt, also danach, erst einen Doktorvater? Warum? Kennst du an deiner Uni keinen Ansprechpartner? Ich kenne das so, dass man ein Gespräch mit dem potentiellen Doktorvater vereinbart, über das Thema mündlich spricht und dann erst das Exposé einreicht. Auf diesem Wege wird auch verhindert, dass das Thema "abhanden kommt"...

Re: Rechtsschutz von Exposés

Verfasst: 04.11.2010, 17:52
von jsolawis
Wie Graf sagte, unterlass es besser so einen Passus in der Bewerbung hinzufügen. Es ist doch selbstverständlich für die Stiftungen/Adressaten, dass deine Unterlagen vertraulich behandelt werden..