Familienversicherung über Eltern im Promotionsstudium?

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
(Abgeschlossene Diskussionen)
Gesperrt
Charia

Familienversicherung über Eltern im Promotionsstudium?

Beitrag von Charia »

Hallo zusammen,

ich habe eine dringende Frage zur Krankenversicherung als Promotionsstudent.

Nachdem ich wie ein anderes Mitglied hier (viewtopic.php?f=1&t=2037&p=29986&hilit= ... eld#p29986) von meiner Krankenkasse 2 mal telefonisch die Auskunft bekommen habe, dass ich auch als Promotionsstudentin weiterhin familienversichert bleiben könnte, bekam ich nun einen schriftlichen Bescheid darüber, dass ich mich doch freiwillig versichern müsste, da der "wissenschaftliche Teil meiner Ausbildung mit dem Hauptstudium beendet" sei. [Und ich dachte, er fängt gerade erst an :wink: ]

Ich habe mich bereits eingeschrieben, jedoch noch keine feste Finanzierung (Stelle, Stipendium o.ä.) und folglich nur ein sehr geringes Einkommen.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich in dem Promotionsstudium auch wirklich Studienleistungen in Form von Prüfungen etc. erbringen muss und der Arbeitsaufwand hierfür mindestens so hoch sein dürfte, wie bei einem "ordentlichen" Studium. Dem "Erscheinungsbild" nach wäre ich also schon mal Student.

Nun habe ich gelesen, dass die Familienversicherung dann greift, wenn das Kind sich in Berufsausbildung befindet. Und nach einem Urteil des BFH gehört ein ernsthaft und nachhaltig betriebenes Studium zur Berufsausbildung.

Leider habe ich trotz intensiver Recherche keine vergleichbaren Konstellationen gefunden oder Urteile zu unter-25-jährigen Doktoranden.

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Gibt es irgendeine Chance, dass ich zumindest noch dieses eine Jahr (bzw. bis ich eine Stelle an der Fakultät oder ein Stipendium bekomme) familienversichert bleiben kann?

Und wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, sollte ich (wie im Moment) krank werden und ohne es zu wissen nicht mehr versichert sein, weil die endgültige Klärung noch aussteht?

Liebe Grüße,

Charia
Zuletzt geändert von Sebastian am 14.10.2010, 22:12, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Betreff geändert
Amalia

Re: Familienversicherung über Eltern - Hilfe!

Beitrag von Amalia »

Liebe Charia,
nach meinem Stand der Dinge hast du keine Chance nach Abschluss einer Berufausbildung (hier: Diplom/Master) weiter familienversichert zu sein. Du wirst Dich freiwillig versichern müssen; mit einem fiktiven Einkommen von 840€ als Bemessungsgrundlage.
Mein Tipp: Suche Dir einen Midi-Job (knapp über 400€), dann bist du als ordentlicher Arbeitnehmer pflichtversichert. Oder heirate einen gesetzlich versicherten Mann, dann bist du wieder familienversichert ;-)
Charia hat geschrieben: Und wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz, sollte ich (wie im Moment) krank werden und ohne es zu wissen nicht mehr versichert sein, weil die endgültige Klärung noch aussteht?
Einen Monat lang besteht immer ein Nachversicherungsschutz. Danach musst du erstmal zahlen und nach dem die Sache geklärt ist, gibt es Geld zurück oder Du musst was nachzahlen …

Viele Grüße A.
P.S. Ich bin keine Juristin und kann keine gesicherten Auskünfte geben. Ich bin lediglich Krankenversicherungsgeplagte Doktorandin.
Charia

Re: Familienversicherung über Eltern - Hilfe!

Beitrag von Charia »

Hallo Amalia,

danke für deine Antwort.

Irgendwie verstehe ich jedoch nicht, dass ich bei einem Zweitstudium sehr wohl weiter familienversichert bleiben könnte. Der Berufsabschluss an sich kann also kein Hinderungsgrund sein. Mir ist schon klar, dass ein Promotionsstudium kein "ordentliches" Studium ist, aber darauf kommt es bei der Familienversicherung doch gar nicht an, oder? Es heißt doch nur "Schul- oder Berufsausbildung". Und eine Promotion ist Berufsausbildung (im Zweifelsfalle zumindest für den Beruf des Hochschullehrers :wink: ).

Leider scheidet auch die Option mit dem Midi-Job aus, da ich komplett alleinerziehend bin und das Promotionsstudium die knapp bemessenen Kinderbetreuungszeiten und meine ebenfalls geringe Freizeit schon vollständig ausfüllt.

Ich habe die Aussicht auf eine Uni-Stelle, allerdings erst nächstes Jahr. Wobei mein Doktorvater auch erwartet, dass ich möglichst viele der Pflichtkurse vorher absolviere, weil später neben Job + Diss + Kind noch weniger/ keine Zeit dafür bleibt. An dem erfolgreichen Studium hängt also auch die spätere Finanzierung.

Ein gesetzlich versicherter Mann ist bis auf Weiteres nicht in Sicht. :wink:
Sebastian
Admin
Beiträge: 1973
Registriert: 30.08.2006, 12:41
Status: Schon länger fertig
Hat sich bedankt: 31 Mal
Danksagung erhalten: 53 Mal
Kontaktdaten:

Re: Familienversicherung über Eltern - Hilfe!

Beitrag von Sebastian »

Hallo Charia,

auf die Schnelle habe ich nicht mehr nachgelesen, aber Grundlage ist ja wohl§ 10 SGB V und dort Abs. 2:
(2) Kinder sind versichert

1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,
4. ohne Altersgrenze, wenn sie als behinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.
Ich würde - ungeprüft und ohne Sozialrechtskenntnisse - ebenfalls Amalias These zuneigen, dass eine Berufsausbildung im Sinne des Sozialgesetzbuchs nur ein Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss sein kann. Solch einen Abschluss dürftest Du mit Master oder Diplom schon haben. Ich habe allerdings jetzt nicht mehr exakt nachgehalten, ob es einen ernsthaften Unterschied zwischen Deiner Regelung und den Vorgaben zur Krankenversicherung der Studenten gibt.

Sebastian
Charia

Re: Familienversicherung über Eltern im Promotionsstudium?

Beitrag von Charia »

Hallo Sebastian,

also zur Berufsausbildung würde definitiv auch ein Zweitstudium zählen.

http://www.beamte4u.de/kv_studium.html

Hierbei würde sowohl die Familienversicherung, als auch die studentische KV (über 25) greifen.

Auch eine Promotion ist zumindest nach der Auffassung des BFH Berufsausbildung:

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1999/XX990708.HTM

Meine Eltern bekommen für mich ja auch weiterhin Kindergeld - eben weil die Promotion Teil meiner Berufsausbildung ist. Nur die Krankenkasse sieht das - entgegen vorheriger Auskünfte! - anders.

Bin ratlos ...

LG, Charia
Gesperrt