Promotionsstipendium - Anrechnung von Vermögen?

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
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Mitch

Promotionsstipendium - Anrechnung von Vermögen?

Beitrag von Mitch »

Hallo,

im Moment bin ich gerade dabei, meine Diss. vorzubereiten und mache mir so über die Finanzierung für die anstehenden Jahre einige Gedanken. Ich werde auf jeden Fall einen Versuch starten, ein Promotionsstipendium bei einem der Begabtenförderungswerke zu bekommen.

Dabei ist mir jedoch bezüglich der Förderungshöhe einiges unklar:

- Die Regelungen für die Anrechnung von Nebeneinkommen habe ich glaube ich soweit verstanden (eine wissenschaftlíche 1/4 Stelle beliebt anrechnungsfrei).

- Was mir jedoch unklar ist: Viele Förderungswerke geben an, dass eine "Bedürftigkeit" gegeben sein muss, ohne das näher zu definieren (z.B. http://www.kas.de/upload/begabtenfoerde ... linien.pdf unter 10. - aber nur mit konkreten Angaben zum Einkommen).

Nun habe ich mir über die Studienzeit durch Nebentätigkeiten etwas (Geld-)Vermögen zusammengespart, von dem ich evtl. nach der Diss noch einen (Auslands-)Master finanzieren möchte. Bei Bafög bzw. einem Stipendium während der Studienzeit hätte ich mir das anrechnen lassen müssen. Wie sieht das bei einem Promotionsstipendium aus? Ich konnte dazu leider im Internet nichts finden. Gibt es bestimmte Freibeträge, freies Ermessen der Förderungswerke oder wird nach Vermögen über das laufende Einkommen hinaus gar nicht gefragt bei der Vergabe?

Vielen Dank für Eure Antworten!
Amalia

Re: Promotionsstipendium - Anrechnung von Vermögen?

Beitrag von Amalia »

Zur Nebentätigkeit:
Erlaubt sind 5h wöchentlich außerhalb der Wissenschaft, 10h wöchentlich in der Wissenschaft. Wer mehr arbeitet, bekommt gar kein Stipendium mehr! Die Höhe der Entlohnung spielt dagegen keine Rolle.

zu Vermögen u. ä.:
2007 wurde mir folgendes mitgeteilt: „Für sonstige Einkünfte (Kapitalerträge, etc.) gilt ein Freibetrag von 3070€ pro Jahr (+ 1025€ pro eigenem Kind). Darüber hinausgehende Einkünfte werden zum dreizehnten Teil auf das Monatsstipendium angerechnet.“
Ich vermute, vergleichbares gilt auch heute noch, für alle bmbf finanzierten Stipendien.

Gruß A.
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