Hallo zusammen !
Ich habe momentan ein paar Fragen zur Einkommensteuererklärung, vielleicht weiss ja einer von euch weiter.
Im März 09 habe ich mein Studium beendet und im April mit meiner Promotion angefangen. Die Finanzierung erfolgte von April bis Juli über ein Stipendium der Uni und ab August über eine halbe Stelle. Im Januer 09 hatte ich noch 400 Euro mit einem Hiwijob verdient und im ganzern Jahr 09 noch 500 Euro mit selbständiger Arbeit. In meiner Einkommensteuererklärung habe ich das Stipendium nicht angegeben da es ja einkommensteuerfrei ist und nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Jetzt bekomme ich einen Brief vom Finanzamt ich möge doch bitte erklären wie ich meinen Lebensunterhalt finanziere und warum mein Umsatz mit meinem Gewerbe so gering ist. Dabei fiel mir heute erst auf das ich ja mit meinen drei Einkommen (ohne das Stipendium) unterhalb des Grundfreibetrages bin und eigentlich die Lohnsteuer zurückbekommen müsste. Ist das so korrekt ? Hat schon einer Erfahrung mit Stipendium und einer lohnsteuerpflichtigen Stelle ? Und soll ich jetzt das Stipendium beim Finanzamt angeben ?
Liebe Grüße,
Sonja
Stipendium + Einkommensteuer
Re: Stipendium + Einkommensteuer
Hallo.
Meine Situation war nicht so kompliziert wie Deine, aber ich hatte mein Stipendium (auch das, das ich während des Studiums erhalten hatte) stets bei meinen Einkommenssteuererklärungen angegeben. Die Tatsache der Steuerfreiheit haben die Finanzämter selbständig berücksichtigt.
Viele Grüße
vom milchschnittchen
PS: Ohne daß ich mich im Steuerrecht auskennen würde, würde ich jetzt mal davon ausgehen, daß man ggf. alle "Einkünfte" zunächst zumindest angibt, unabhängig von deren steuerrechtlicher Bewertung. Allerdings mache ich seit Jahren meine Steuererklärung nicht mehr selbst, so daß ich Dir auch nicht sagen kann, wo Du das Stipendium richtigerweise angibst bzw. ob man nur steuerpflichtiges Einkommen angeben muß.
Meine Situation war nicht so kompliziert wie Deine, aber ich hatte mein Stipendium (auch das, das ich während des Studiums erhalten hatte) stets bei meinen Einkommenssteuererklärungen angegeben. Die Tatsache der Steuerfreiheit haben die Finanzämter selbständig berücksichtigt.
Viele Grüße
vom milchschnittchen
PS: Ohne daß ich mich im Steuerrecht auskennen würde, würde ich jetzt mal davon ausgehen, daß man ggf. alle "Einkünfte" zunächst zumindest angibt, unabhängig von deren steuerrechtlicher Bewertung. Allerdings mache ich seit Jahren meine Steuererklärung nicht mehr selbst, so daß ich Dir auch nicht sagen kann, wo Du das Stipendium richtigerweise angibst bzw. ob man nur steuerpflichtiges Einkommen angeben muß.
Re: Stipendium + Einkommensteuer
Liebe Sonja,
keine Panik. Das ist eine routinemäßige Nachfrage, die ich auch schon bekommen habe. So weit ich verstanden habe, wird bei auffällig geringen Erträgen aus selbstständiger Tätigkeit standardmäßig nach dem Lebensunterhalt gefragt, um evtl. Schwarzarbeitern auf die Spur zu kommen. Ich lege meiner Steuererklärung mittlerweile immer ein Begleitschreiben bei, in dem ich (ohne weiteren Nachweise!) angebe, meinen Lebensunterhalt über ein steuerfreies Stipendium zu bestreiten. Diese Angaben werden anstandslos anerkannt und es gibt keine weiteren Nachfragen oder sonstige Probleme.
Grüße A.
keine Panik. Das ist eine routinemäßige Nachfrage, die ich auch schon bekommen habe. So weit ich verstanden habe, wird bei auffällig geringen Erträgen aus selbstständiger Tätigkeit standardmäßig nach dem Lebensunterhalt gefragt, um evtl. Schwarzarbeitern auf die Spur zu kommen. Ich lege meiner Steuererklärung mittlerweile immer ein Begleitschreiben bei, in dem ich (ohne weiteren Nachweise!) angebe, meinen Lebensunterhalt über ein steuerfreies Stipendium zu bestreiten. Diese Angaben werden anstandslos anerkannt und es gibt keine weiteren Nachfragen oder sonstige Probleme.
Grüße A.
Re: Stipendium + Einkommensteuer
Muß man eigentlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn man nur vom Stipendium lebt?
Re: Stipendium + Einkommensteuer
Liebe Gemeinde,
wenn man eine Steuererklärung abgibt, sollte man auch ein Stipendium angeben. Dies schon deshalb, weil es sich grundsätzlich um Einkommen handelt und nicht jedes Stipendium steuerfrei oder steuerbefreit ist (ja, es gibt einen Unterschied zwischen nicht steuerbar und steuerbefreit).
Es werden nämlich drei Arten von Stipendien unterschieden: Stipendien im Einkünftebereich sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allgemeine Ausbildungsstipendien sind hingegen nicht steuerbar. "Echte" Stipendien sind steuerbefreit . Für die Einstufung kommt es maßgeblich auf die Herkunft der Mittel, also die fördernde Einrichtung, und die an sie geknüpfte Verwendung an. Befreit sind z.B. Stipendien des MPI und und der Friedrich-Ebert-Stiftung. Es kommt darauf an, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 11/Nr. 44 EStG erfüllt sind. Die allermeisten "Stipendien" sind aber tatsächlich nicht zu versteuern.
Die Vorgehensweise von milchschnittchen war somit vorbildlich, es ist aber auch nicht schlimm, dass Du, liebe Sonja, das Stipendium bisher nicht angegeben hast. Im Hinblick auf die Nachfrage solltest Du es aber angeben. Dein Stipendium ist wahrscheinlich nicht zu versteuern und ja, Du bekommst auf Antrag dann die gesamte Lohnsteuer zurück (falls Du überhaupt welche gezahlt hast und die HiWi-Stelle kein 400-Euro-/Mini-Job ist).
Viele Grüße
Roberto
wenn man eine Steuererklärung abgibt, sollte man auch ein Stipendium angeben. Dies schon deshalb, weil es sich grundsätzlich um Einkommen handelt und nicht jedes Stipendium steuerfrei oder steuerbefreit ist (ja, es gibt einen Unterschied zwischen nicht steuerbar und steuerbefreit).
Es werden nämlich drei Arten von Stipendien unterschieden: Stipendien im Einkünftebereich sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allgemeine Ausbildungsstipendien sind hingegen nicht steuerbar. "Echte" Stipendien sind steuerbefreit . Für die Einstufung kommt es maßgeblich auf die Herkunft der Mittel, also die fördernde Einrichtung, und die an sie geknüpfte Verwendung an. Befreit sind z.B. Stipendien des MPI und und der Friedrich-Ebert-Stiftung. Es kommt darauf an, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 11/Nr. 44 EStG erfüllt sind. Die allermeisten "Stipendien" sind aber tatsächlich nicht zu versteuern.
Die Vorgehensweise von milchschnittchen war somit vorbildlich, es ist aber auch nicht schlimm, dass Du, liebe Sonja, das Stipendium bisher nicht angegeben hast. Im Hinblick auf die Nachfrage solltest Du es aber angeben. Dein Stipendium ist wahrscheinlich nicht zu versteuern und ja, Du bekommst auf Antrag dann die gesamte Lohnsteuer zurück (falls Du überhaupt welche gezahlt hast und die HiWi-Stelle kein 400-Euro-/Mini-Job ist).
Nein, das müsste man nur, wenn es sich bei dem Stipendium um den seltenen Fall eines steuerpflichtigen Stipendiums handelt und es zusätzlich den Grundfreibetrag überschreitet.Angara hat geschrieben:Muß man eigentlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, wenn man nur vom Stipendium lebt?
Viele Grüße
Roberto
Re: Stipendium + Einkommensteuer
Hallo,
danke für die Antworten, hab heute den ganzen Kram mal beim Finanzamt abgegeben, mal sehen was passiert !
Grüße
Sonja
danke für die Antworten, hab heute den ganzen Kram mal beim Finanzamt abgegeben, mal sehen was passiert !
Grüße
Sonja
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