Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Hallo zusammen,
ich habe heute ein Angebot für eine Doktorarbeit bei uns im Institut bekommen auf der Basis einer halben E13 Stelle.
Da erstmal die allgemeine Frage: Was darf ich neben dieser Stelle mit "Jobs" hinzuverdienen? Denn ich habe einen 400EUR Job und Einnahmen aus Kapitalerträgen und weiß nicht inwiefern sich das auf die o.g. Stelle auswirkt bzw. ob da etwas genehmigungspflichtig ist.
Gruß
Secretworld
ich habe heute ein Angebot für eine Doktorarbeit bei uns im Institut bekommen auf der Basis einer halben E13 Stelle.
Da erstmal die allgemeine Frage: Was darf ich neben dieser Stelle mit "Jobs" hinzuverdienen? Denn ich habe einen 400EUR Job und Einnahmen aus Kapitalerträgen und weiß nicht inwiefern sich das auf die o.g. Stelle auswirkt bzw. ob da etwas genehmigungspflichtig ist.
Gruß
Secretworld
Re: Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Hallo,
bin zwar auch neu hier, aber vll kann ich helfen
Ich glaub, das Problem ist eher FÜR den 400er-Job. Denn die Firma, bei der du arbeitest, müsste dann Abgaben zahlen und das wollen sie ja gerade vermeiden durch einen geringfügig Beschäftigten. Ganz sicher bin ich mir aber nicht... aber ich hatte auch mal zwei parallele 400-Euro-Beschäftigungen, die dann - ich meine aus dem Grund - so gestreckt und gebogen wurden, dass ich insgesamt auf nicht mehr als 400 im Monat bzw. 4800 im Jahr kam. Du selbst müsstest natürlich dein Gehalt auch versteuern, wenn du über diese Grenze kämst. Da du aber dann sowieso in E13 beschäftigt bist, bist du de facto kein geringfügig Beschäftigter mehr.
Aber: Angaben, wie gesagt, ohne Gewähr, da das Prozedere bei mir auch schon knapp 3 Jahre her ist.
Gruß, Bleistift
bin zwar auch neu hier, aber vll kann ich helfen
Ich glaub, das Problem ist eher FÜR den 400er-Job. Denn die Firma, bei der du arbeitest, müsste dann Abgaben zahlen und das wollen sie ja gerade vermeiden durch einen geringfügig Beschäftigten. Ganz sicher bin ich mir aber nicht... aber ich hatte auch mal zwei parallele 400-Euro-Beschäftigungen, die dann - ich meine aus dem Grund - so gestreckt und gebogen wurden, dass ich insgesamt auf nicht mehr als 400 im Monat bzw. 4800 im Jahr kam. Du selbst müsstest natürlich dein Gehalt auch versteuern, wenn du über diese Grenze kämst. Da du aber dann sowieso in E13 beschäftigt bist, bist du de facto kein geringfügig Beschäftigter mehr.
Aber: Angaben, wie gesagt, ohne Gewähr, da das Prozedere bei mir auch schon knapp 3 Jahre her ist.
Gruß, Bleistift
Re: Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
ich wollte während meiner halben stelle mal eine einmalige Aufwandsentschäfigung annehmen! Der Arbeitgeber (Uni) hat das abgelehnt, denn das war eine Nebentätigkeit! Man muss den Arbeitgeber VORHER fragen, ob er eine Nebenbeschäftigung akzeptiert!
In meinem Fall waren das übrigens 50€ und war noch nicht mal fachfremd/wissenschaftsfremd! Wurde trotzdem von der Personalabteilung abgelehnt!
Also kurzum: Ich würde erst anchfragen... Kann mir durchaus vorstellen, dass das viele Unis so machen.
Michi
In meinem Fall waren das übrigens 50€ und war noch nicht mal fachfremd/wissenschaftsfremd! Wurde trotzdem von der Personalabteilung abgelehnt!
Also kurzum: Ich würde erst anchfragen... Kann mir durchaus vorstellen, dass das viele Unis so machen.
Michi
Re: Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Kann es sein, dass genau das das Problem war? Dass es nicht fachfremd/wissenschaftsfremd war? Von wegen "Interessenskonflikt" (heisst das so?) und so! Ich kann mir vorstellen, dass eine Nebenbeschaeftigung, die nichts mit Deiner Uni-Arbeit zu tun hat, eher akzeptiert wird. (Egal, ob das jetzt sinnvoll ist oder nicht.)Michi hat geschrieben:In meinem Fall waren das übrigens 50€ und war noch nicht mal fachfremd/wissenschaftsfremd!
Bei mir geht es nach Stunden. Ich darf offiziell max. 4 Stunden pro Woche einer Nebenbeschaeftigung nachgehen (egal, welcher) und klarerweise nicht waehrend meiner offiziellen Arbeitszeiten. Was ich dabei bloed finde, ist, dass diese 4 Stunden fuer alle gelten, egal, fuer wieviel Stunden sie angestellt sind (Teilzeit oder Vollzeit). Kontrolliert werden bei uns die Nebenbeschaeftigungen aber nicht (bis jetzt, und ich hoffe sehr, das bleibt so!). Und wie viel ich dort verdiene, habe ich nicht angeben muessen.
Liebe Gruesse!
AGH
Zuletzt geändert von AGH am 26.06.2010, 12:58, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Du bist ein ganz normaler angestellter Mitarbeiter, der nebenbei Geld verdienen kann, solange der Hauptarbeitgeber (also die Uni) nichts dagegen hat. Dazu muss man wahrscheinlich (ist jedenfalls bei uns so) ein Formular ausfüllen, wo man den 400-Euro-Job einträgt, wie lange man den macht und wieviel man durchschnittlich verdient. Der Prof (Chef) unterschreibt dann, dass er nichts dagegen hat. Die Verwaltung bei euch müsste solche Formulare haben.
Abgezogen wird dir beim 400 Euro-Job nichts (nur die üblichen Knappschaftsbeiträge). Schließlich sind 400-Euro-Job (solange sie 400 Euro nicht überschreiten) versicherungsfrei und auch Abgabenfrei. Du zahlst schließlich deine Abgaben über deinen Hauptjob.
Lass dich also nicht von Bleistift verunsichern - das ist Quatsch, solange es nur ein Nebenjob ist. Bei mehreren werden tatsächlich alle zusammengezogen und dann die Abgaben daran errechnet.
Hier die Infos: http://www.minijob-zentrale.de
Abgezogen wird dir beim 400 Euro-Job nichts (nur die üblichen Knappschaftsbeiträge). Schließlich sind 400-Euro-Job (solange sie 400 Euro nicht überschreiten) versicherungsfrei und auch Abgabenfrei. Du zahlst schließlich deine Abgaben über deinen Hauptjob.
Lass dich also nicht von Bleistift verunsichern - das ist Quatsch, solange es nur ein Nebenjob ist. Bei mehreren werden tatsächlich alle zusammengezogen und dann die Abgaben daran errechnet.
Hier die Infos: http://www.minijob-zentrale.de
Re: Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Hi,
habe ebenfalls nebenberuflich neben dem Uni-Job gearbeitet (Dozententätigkeit). Das war überhaupt kein Problem. Du füllst so ein Formular aus, in dem Du anzeigen musst, was Du machen möchtest, wie viele Stunden es in Anspruch nimmt etc. Vorsicht: Sinnvollerweise sollte natürlich die Stundenzahl im Nebenjob zusammen mit dem Uni-Job nicht über 40 Stunden kommen. Dann muss Dein Chef unterzeichnen, dass er den Nebenjob für unschädlich hält und fertig. So war es jedenfalls bei uns.
Schönen Gruß
Mathilda
habe ebenfalls nebenberuflich neben dem Uni-Job gearbeitet (Dozententätigkeit). Das war überhaupt kein Problem. Du füllst so ein Formular aus, in dem Du anzeigen musst, was Du machen möchtest, wie viele Stunden es in Anspruch nimmt etc. Vorsicht: Sinnvollerweise sollte natürlich die Stundenzahl im Nebenjob zusammen mit dem Uni-Job nicht über 40 Stunden kommen. Dann muss Dein Chef unterzeichnen, dass er den Nebenjob für unschädlich hält und fertig. So war es jedenfalls bei uns.
Schönen Gruß
Mathilda
Re: Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Korrigiert mich falls ich falsch liebe, aber wenn beides angemeldete Jobs sind, bekommst du bei dem einen doch ne Scheisssteuerklasse (die halbe E12 Stelle bleibt Steuerklasse 1 und der 400€ Job wird irgendwas anderes, wo kaum noch was uebrig bleibt, klar bei der Lohnsteuererklärung kriegste das wieder aber erstmal wirds einbehalten, weil du ja insgesamt ueber 800€ kommst). Ich glaube nicht, dass es von Uniseite ein problem wäre, aber ich weis halt nicht, ob sich das lohnt wegen zweiter Lohnsteuerkarte usw...
Re: Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Das ist nur der Fall, wenn man tatsächlich den zweiten Job über die Steuerkarte Kl. 6 abrechnen würde. Universitäten machen das gerne, weil die zu faul sind, ihre Mitarbeiter bei der Knappschaft als 400-Euro-Job anzumelden. Aber normalerweise reicht es, wenn der AG anmeldet und dann eine 2% Pauschversteuerung vornimmt. Dann wird nämlich nichts abgezogen. Das war ja auch der Sinn des 400-Euro-Jobs.
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Re: Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Ich glaube, deliliahs Tipp mit der Minijobzentrale dürfte die beste Quelle sein.
V.a. diese Unterseite der Minijobzentrale.
Für TVöD-Angestellte ist die Nebentätigkeit deutlich unproblematischer geworden als früher, zumindest für den kommunalen Bereich. Wenn ich § 3 Abs. 4 TV-L richtig gelesen habe, ist das dort ähnlich, nämlich nur noch anzeigepflichtig und nicht mehr genehmigungsbedürftig.
Gruß
Sebastian
V.a. diese Unterseite der Minijobzentrale.
Für TVöD-Angestellte ist die Nebentätigkeit deutlich unproblematischer geworden als früher, zumindest für den kommunalen Bereich. Wenn ich § 3 Abs. 4 TV-L richtig gelesen habe, ist das dort ähnlich, nämlich nur noch anzeigepflichtig und nicht mehr genehmigungsbedürftig.
Gruß
Sebastian
Re: Zuverdienst als Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Hallo zusammen,
danke für die Infos.
Hat denn jemand Erfahrungen, was das mit den Kapitalerträgen so auf sich hat? Gibt es da auch Schwierigkeiten? Denn immerhin ist das kein "Job" sondern ja quasi Geld was für einen arbeitet.
Bei mir ist´s halt so, dass ich mit einem gewissen Betrag Stiller Teilhaber an einer Firma bin und von dort im ja einen prozentualen Gewinnanteil ausbezahlt bekomme.
Gruß
Secretworld
danke für die Infos.
Hat denn jemand Erfahrungen, was das mit den Kapitalerträgen so auf sich hat? Gibt es da auch Schwierigkeiten? Denn immerhin ist das kein "Job" sondern ja quasi Geld was für einen arbeitet.
Bei mir ist´s halt so, dass ich mit einem gewissen Betrag Stiller Teilhaber an einer Firma bin und von dort im ja einen prozentualen Gewinnanteil ausbezahlt bekomme.
Gruß
Secretworld
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