Ich beziehe derzeit ALG I und sitze noch an meiner Diss. Ich habe meinem Arbeitsvermittler nicht gesagt dass ich promoviere und er hat mir aufgegeben jede Menge Bewerbungen zu schreiben. Ich bin jetzt in der unerquicklichen Lage Bewerbungen zu schreiben, um meinen Arbeitsvermittler glücklich zu machen und in der Hoffnung zu keinem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden (die Hoffnung hat sich leider schon zerschlagen).
Meine Frage ist deshalb: Kann ich meinem Arbeitsvermittler offen sagen, dass ich mein Promotionsvorhaben weiter verfolge, deshalb für das nächste halbe Jahr dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen will - und trotzdem mein ALG I weiter beziehen?
Falls Ihr insoweit über rechtliche Kenntnisse oder praktische Erfahrungen verfügt, wäre ich über eine Info sehr dankbar!
P.
Promotion und ALG I - Arbeitsvermittler vom Hals halten
Prinzipiell und offiziell kann man wohl ALG I während einer Promotion nicht beziehen. Man kann aber bspw. angeben, dass man neben der Promotion zumindest einen Halbtags-Job annehmen kann, bekommt dann aber eben auch nur gekürztes ALG I.
Über dieses Problem haben wir in diesem Forum schon öfter diskutiert. Hier in Link:
[Leider nicht mehr existent]
und
[Leider nicht mehr existent]
Vielleicht hilft Dir das schon mal weiter....
Edit Sebastian 21.05.2008:
Die beiden genannten Themen wurden leider im Zuge einer Board-Konvertierung gelöscht.
Über dieses Problem haben wir in diesem Forum schon öfter diskutiert. Hier in Link:
[Leider nicht mehr existent]
und
[Leider nicht mehr existent]
Vielleicht hilft Dir das schon mal weiter....
Edit Sebastian 21.05.2008:
Die beiden genannten Themen wurden leider im Zuge einer Board-Konvertierung gelöscht.
Ja, diese Verpflichtung besteht bei beiden Ansprüchen. Auch bei ALG I mußt Du prinzipiell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Diese Diskussion hatte ich auch schon mit meinem Vermittler. Letztlich habe ich angegeben, dass ich zwar eingeschrieben bin, aber nur in meiner Freizeit an der Diss schreibe, d.h. voll arbeiten könnte. Da ich aber ohnehin nur einen Monat arbeitslos bin, gab´s kaum Möglichkeiten, mich wirklich zu vermitteln. Deinem "Kundenberater" - schrecklich dieser Begriff, oder? - solltest Du nicht eröffnen, an der Diss Vollzeit zu schreiben, dies hat die Kürzung bzw Streichung des Geldes zur Folge....
Diese Diskussion hatte ich auch schon mit meinem Vermittler. Letztlich habe ich angegeben, dass ich zwar eingeschrieben bin, aber nur in meiner Freizeit an der Diss schreibe, d.h. voll arbeiten könnte. Da ich aber ohnehin nur einen Monat arbeitslos bin, gab´s kaum Möglichkeiten, mich wirklich zu vermitteln. Deinem "Kundenberater" - schrecklich dieser Begriff, oder? - solltest Du nicht eröffnen, an der Diss Vollzeit zu schreiben, dies hat die Kürzung bzw Streichung des Geldes zur Folge....
ohne jemandem zu nahe treten zu wollen...
... vielleicht versteh ich es ja einfach nicht, aber weshalb möchtest Du Dich nicht vermitteln lassen? Das würde Dich doch in die glückliche Situation versetzen einen Job zu haben und nicht mehr Deinen Mitmenschen auf der Tasche liegen zu müssen.
Also, mein ganz persönlicher Tipp: weniger Zeit darauf verwenden zu überlegen, wie man den Kundenberater anschmieren könnte und stattdessen fleißig Bewerbungen schreiben.
Das schaffst Du sicher, promovieren klappt ja auch!
Also, mein ganz persönlicher Tipp: weniger Zeit darauf verwenden zu überlegen, wie man den Kundenberater anschmieren könnte und stattdessen fleißig Bewerbungen schreiben.
Das schaffst Du sicher, promovieren klappt ja auch!
Ich beziehe derzeit ALG I und sitze noch an meiner Diss.
Hm, interessant, worauf gründet Dein ALG I - Anspruch? Ich würde schon dringend raten, daß Du Deine Statements ganz schnell löschen tust, bevor interessierte Personen davon Kenntnis nehmen, und mit Zitierung solcher Äußerungen einen "Anspruch" widerlegen, in Deinem Fall sogar nicht unwissentlich, sondern, "Betrug". Vorsicht mit solchen Statements, besser löschen.
Hm, interessant, worauf gründet Dein ALG I - Anspruch? Ich würde schon dringend raten, daß Du Deine Statements ganz schnell löschen tust, bevor interessierte Personen davon Kenntnis nehmen, und mit Zitierung solcher Äußerungen einen "Anspruch" widerlegen, in Deinem Fall sogar nicht unwissentlich, sondern, "Betrug". Vorsicht mit solchen Statements, besser löschen.
Re: Promotion und ALG I - Arbeitsvermittler vom Hals halten
Ich habe mich nach erneutem Lesen eher wieder hierüber geärgert. Das ist schon echt dreißt ausgerechnet bei den Leuten, die einem die Miete und das Leben finanzieren nachzufragen, wie man es sich noch länger auf ihre Kosten gemütlich machen kann.Gast294 hat geschrieben:
Meine Frage ist deshalb: Kann ich meinem Arbeitsvermittler offen sagen, dass ich mein Promotionsvorhaben weiter verfolge, deshalb für das nächste halbe Jahr dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen will - und trotzdem mein ALG I weiter beziehen?
Vor allem nachdem es hier viele gibt, die sich für die Finanzierung ihrer Promotion wirklich ein Bein ausreißen müssen.
Sei nicht feige, lass Deine Postings ruhig stehen und komm doch einfach noch mal zurück und bezieh Stellung.
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