Wissenschaftszeitvertragsgesetz -12 Jahre und dann Schluss?!
Verfasst: 02.04.2010, 16:00
Hallo, ich muss mich leider outen, dass ich mich mit diesen Gesetzen noch nicht so sehr beschäftigt habe bisher. Aber spätestens während der Promotion sollte man sich ja mal über die spätere Karriere und solche Regelungen Gedanken machen.
Also, laut dem o.g. Gesetz können Wissenschaftler ja nur 12 Jahre befristet beschäftigt werden bzw. 6 Jahre bis zur Promotion und nochmal 6 Jahre danach als Postdocs (wobei nicht verbrauchte Zeit aus den ersten 6 Jahren dazu kommt). Hoffe ich liege jetzt nicht schon mit dieser Aussage falsch
. Mediziner noch 3 Jahre länger, aber das betrifft mich nicht. Meine Frage wäre jetzt: Wer fällt denn überhaupt während der Promotion unter diese Regelung? Klar, die vielen Promovenden, die eine "halbe Stelle" an der Uni haben. Aber auch die große Zahl derer, die sich durch ein Stipendium finanzieren und daher während der Promotion sich gar nicht offiziell in einem Angestelltenverhältnis befinden? Laufen da trotzdem schon die ersten 6 Jahre, sobald man eingeschrieben ist? Oder sobald man das Stipendium bekommt? Also das System, wie es in den vielen Graduiertenschulen der Fall ist. Oder hätten solche Promovenden dann nach der Promotion noch die vollen 12 Jahre?
Zweite Frage: Wenn jemand nach der Promotion einige Jahre im Ausland ist, stoppt dann die Zeit in der Zwischenzeit oder nicht? Also heißt es jemand kann "NACH 12 Jahren" nicht mehr befristet beschäftigt werden oder jemand kann nur "12 Jahre LANG" in Deutschland befristet beschäftigt werden? Hoffe ihr wisst, was ich meine.
Wenn sich jemand mit diesen Fragen auskennen sollte, dann ja wohl hoffentlich hier. Ich würde mich sehr über klärende Antworten freuen.
Also, laut dem o.g. Gesetz können Wissenschaftler ja nur 12 Jahre befristet beschäftigt werden bzw. 6 Jahre bis zur Promotion und nochmal 6 Jahre danach als Postdocs (wobei nicht verbrauchte Zeit aus den ersten 6 Jahren dazu kommt). Hoffe ich liege jetzt nicht schon mit dieser Aussage falsch
Zweite Frage: Wenn jemand nach der Promotion einige Jahre im Ausland ist, stoppt dann die Zeit in der Zwischenzeit oder nicht? Also heißt es jemand kann "NACH 12 Jahren" nicht mehr befristet beschäftigt werden oder jemand kann nur "12 Jahre LANG" in Deutschland befristet beschäftigt werden? Hoffe ihr wisst, was ich meine.
Wenn sich jemand mit diesen Fragen auskennen sollte, dann ja wohl hoffentlich hier. Ich würde mich sehr über klärende Antworten freuen.