Hallo,roberto hat geschrieben:Hallo Gonzo,
ja, es wären Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Nochmals aber der Hinweis, dass die allermeisten Stipendien gar nicht steuerbar oder zumindest steuerbefreit sind (§ 3 Nr. 11/Nr. 44 EStG). Das solltest Du auch gleich so angeben. Das Finanzamt macht sich evtl. nicht die Mühe, die Art des Zuschusses zu Deinen Gunsten zu hinterfragen. Das ändert natürlich nichts daran, dass Du die Druckkosten trotzdem voll als Werbungskosten absetzen kannst.
MfkG
Roberto
Hier geht mE etwas durcheinander!
1. Entweder der Dissdruck ist beruflich, dann BA oder WK; entscheidend ist, ob die Diss im ArbVerhältnis steht (Oberarzt) oder ob man ggf freiberuflich ist (Anwalt). Möglich ist auch der Zusammenhang mit Autorentätigkeit --> BA! Sonst ist der ganze Spaß Ausbildung und somit Sonderausgabe gedeckelt auf 4.000!
2. Der Zuschuss eines Dritten ist ggf nicht zu versteuern; dafür muss es aber wirlich ein og Stipendium sein; oft gibt es unabhängige Zuschüsse von Stiftungen, Verbänden oder auch Unternehmen. Dieser Zuschuss mindert aber die Aufwendungen, weil der Aufwandsbegriff mE eine wirtschaftliche Belastung erfordert.
--> Wenn ich also 3.500 an einen Verlag zahle, Stiftung X mir einen "Preis" von 3.000 zukommen lässt, dann habe ich nur Aufwand iHv 500!
MfG
showbee