Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Jahresarchiv
mark

Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von mark »

Liebe Nutzer,

ich habe eine Frage hinsichtlich des Druckkostenzuschusses, den viele Verlage von den Promovenden für die Veröffentlichung der Arbeit verlangen.
1. Wie ist dieser steuerlich zu behandeln?
2. Die Verlage berechnen auf den Druckkostenzuschuss 19% USt. Kann ich diesen als freie beruflich Tätiger (Arzt, Rechtsanwalt) per Vorsteuerabzug geltend machen, also an das Finanzamt durchreichen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Gonzo

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von Gonzo »

Daran schließt sich die Frage an, wie "Stipendien"/"Zuschüsse" von Förderinstitutionen zu behandeln sind, die einen Teil des Druckkostenzuschuss an den Verlag "übernehmen".
roberto

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von roberto »

Hallo Mark,

Die Druckkosten sind Werbungskosten. Ich verweise mal auf meinen folgenden Beitrag unter:

Steuer: Promotion in der Steuererklärung

Die Frage zur USt ist nicht so einfach zu beantworten. Hier kommt es zunächst darauf an, ob Du als Freiberufler überhaupt USt-pflichtig bist. Dann musst Du nachweisen können, dass Du die Leistung für Dein Unternehmen in Anspruch genommen hast. Das ist nicht ohne weiteres gesagt und unabhängig von der Einstufung als Werbungskosten (möglicherweise zwei getrennte Einkunftsquellen). Aber grundsätzlich ist ein Vorsteuerabzug möglich.

Viele Grüße
Roberto
roberto

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von roberto »

Lieber Kollege Gonzo,

das kommt ganz auf Art und Herkunft des Stipendiums oder "Zuschusses" an und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Allgemeine Ausbildungsstipendien sind nicht steuerbar. "Echte" Stipendien sind steuerbefreit. Hierfür kommt es allerdings maßgeblich auf die Herkunft der Mittel, also die fördernde Einrichtung, und die an sie geknüpfte Verwendung an. Befreit sind z.B. Stipendien des MPI und und der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Stipendien im Einkünftebereich sind hingegen grundsätzlich steuerpflichtig.

Steuerpflichtig ist übrigens auch die Vergütung der VG-Wort (wobei Du diese wahrscheinlich sowieso nicht als "Zuschuss" verstanden hast): VG Wort-Vergütung versteuern?

MfkG
Roberto
Rosa

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von Rosa »

Meiner Erfahrung nach ist es schon vielen USt-pflichtigen Selbstständigen gelungen, die 19 Prozent "durchzureichen". Wie das argumentiert/eingetütet werden muss, weiß ich aber nicht. 19 Prozent MWSt auf Druckkostenzuschüsse werden fällig, egal ob die Summe von Stiftung oder von privat stammt. Alles, was der Promovend selbst an den Verlag oder im Zuge der Publikation zahlt, kann er als Werbungskosten geltend machen. Stiftungen etc. zahlen den Zuschuss nach erfolgter Drucklegung direkt an den Verlag und der muss dann 19 Prozent abführen. Hier wäre man dann als Autor ja gar nicht involviert.
Oder sehe ich das falsch? Ist ein durch mich akquirierter Zuschuss, der an einen Verlag gezahlt wird, ein "Stipendium" oder ein "Einkommen", das man angeben muss? Da wäre ich von selbst gar nicht drauf gekommen?
Gruß
Rosa
roberto

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von roberto »

@Rosa
Rosa hat geschrieben:Meiner Erfahrung nach ist es schon vielen USt-pflichtigen Selbstständigen gelungen, die 19 Prozent "durchzureichen". Wie das argumentiert/eingetütet werden muss, weiß ich aber nicht.
Wie gesagt, wenn man als Freiberufler USt-pflichtig ist, ist der Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich. Eine Argumentation ist unnötig (bis zur nächsten Betriebsprüfung :wink:); der Abzug kann und muss schlicht damit begründet werden, dass die Leistung (Druck) für das Unternehmen ausgeführt wurde. Das widerum kann man bejahen, wenn die Diss dem Einkünfte relevanten Bereich zuzuordnen war. Bei einem Arzt oder Rechtsanwalt (um bei Marks Frage zu bleiben) ist das der Regelfall, da der Titel nachweislich die Erwerbschancen steigert. Problematisch wird es hingegen beim Bäcker, der nebenbei - z.B. um sich intellektuell zu fordern - den Dr. phil. macht...
Rosa hat geschrieben:Oder sehe ich das falsch? Ist ein durch mich akquirierter Zuschuss, der an einen Verlag gezahlt wird, ein "Stipendium" oder ein "Einkommen", das man angeben muss? Da wäre ich von selbst gar nicht drauf gekommen?
Das siehst Du in der Tat falsch. Ob das "Stipendium" oder der "Zuschuss" erst an Dich oder direkt an den Verlag gezahlt wird, spielt keine Rolle. Der Stifter tilgt Deine Schuld beim Verlag (er will ja nicht den Verlag, sondern Dich unterstützen). Es handelt sich also nur um einen abgekürzten Zahlungsweg. Juristisch gesehen sind zwei Leistungen erbracht worden: die Zahlung an Dich und die Zahlung an den Verlag. Die Leistung des Stifters ist somit als Vermögensmehrung bei Dir zu qualifizieren, auch wenn Du das Geld nie auf Deinem Konto hattest. Das bedeutet natürlich auch, dass Du es versteuern musst, wenn es kein steuerfreies Stipendium ist (was allerdings die meisten echten Stipendien von den großen gemeinnützigen Stiftungen sind).

Viele Grüße
Roberto
Rosa

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von Rosa »

@Roberto
roberto hat geschrieben: Die Leistung des Stifters ist somit als Vermögensmehrung bei Dir zu qualifizieren, auch wenn Du das Geld nie auf Deinem Konto hattest. Das bedeutet natürlich auch, dass Du es versteuern musst, wenn es kein steuerfreies Stipendium ist (was allerdings die meisten echten Stipendien von den großen gemeinnützigen Stiftungen sind).
Das ist interessant. Vielen Dank für alle Erläuterungen und besonders für diesen Hinweis. Dann kann man ja im schönen Fall der Annahme einer solchen Förderung einschätzen, was das für Auswirkungen auf die eigene Steuererklärung vermutlich haben wird.
Aber verstehe ich das richtig? In dem Fall, dass der Zuschuss nicht als steuerfreies Stipendium gewährt wird und der Doktorand nicht USt.-pflichtig ist, versteuert also der Doktorand die Summe als Einkommen und der Verlag führt nochmals 19 Prozent ab. Das ist ja doch recht viel Besteuerung?
Ich will es nicht zu kompliziert machen, aber falls Du Lust und Zeit hast, das einzuschätzen, freue ich mich auf eine Antwort von Dir, Roberto, oder von Euch anderen.
Gruß
Rosa
roberto

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von roberto »

@Rosa
Rosa hat geschrieben:Aber verstehe ich das richtig? In dem Fall, dass der Zuschuss nicht als steuerfreies Stipendium gewährt wird und der Doktorand nicht USt.-pflichtig ist, versteuert also der Doktorand die Summe als Einkommen und der Verlag führt nochmals 19 Prozent ab.
Das stimmt, klingt aber schlimmer als es ist. Wenn das Stipendium tatsächlich zur Begleichung der Druckkosten gewährt wurde, deckt es genau den Bruttobetrag (inkl. USt.) ab. Die vom Doktoranden zu versteuernden Einkünfte (Stipendium) werden also von den steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten (Druckkosten) vollständig aufgezehrt, er muss also keine Steuern zahlen. Die USt. ist für den Verlag ein durchlaufender Posten. Die USt. trägt also im Endeffekt der Stipendiengeber - oder der Doktorand, wenn das Stipendium die Druckkosten nicht vollständig abdeckt.
Rosa hat geschrieben:Das ist ja doch recht viel Besteuerung?
:lol: Willkommen in Deutschland! Ich glaube, wenn man gut die Hälfte aller Steuertatbestände und den damit verbundenen teuren Verwaltungsaufwand abschaffen würde, hätte der Fiskus bei geringerer Steuerbelastung mehr raus. Aber zu einer echten Steuerreform fehlt der Politik offensichtlich der Mut. Auch die neue Koalition hat hier ja groß getönt, passiert ist aber nichts. Um nicht als Brecher von Wahlversprechen dazustehen, wurden die Steuersätze z.T. herabgesetzt, das System selbst wurde aber nicht angerührt. Die Leute, die so etwas vorschlagen, werden sofort kaltgestellt (z.B. Prof. Kirchhof). Wäre ja auch schade, wenn unsere schöne Bürokratie mit all den netten Posten Schaden nehmen würde! :wink:

Gruß
Roberto
Gonzo

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von Gonzo »

Bei mir fallen Zahlung an den Verlag (vollständig durch mich) und Auszahlung des Zuschusses von der Förderinstitution auseinander, so dass eine Saldierung (Werbungskostenabzug nur in Höhe des Restbetrags, den ich nach Abzug des "Stipendium" materiell an den Verlag zahlen muss) ausscheidet.

Werde also im Jahr 01 die gesamten Druckkosten als Werbungskosten ansetzen (Abflussprinzip).

Im Jahr 02 dann den vollen Zuschuss als Einnahme (aus selbständiger Tätigkeit?) angeben.
roberto

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von roberto »

Hallo Gonzo,

ja, es wären Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Nochmals aber der Hinweis, dass die allermeisten Stipendien gar nicht steuerbar oder zumindest steuerbefreit sind (§ 3 Nr. 11/Nr. 44 EStG). Das solltest Du auch gleich so angeben. Das Finanzamt macht sich evtl. nicht die Mühe, die Art des Zuschusses zu Deinen Gunsten zu hinterfragen. Das ändert natürlich nichts daran, dass Du die Druckkosten trotzdem voll als Werbungskosten absetzen kannst.

MfkG
Roberto
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