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Cand.phil. - ab wann darf man sich so nennen?

Verfasst: 16.03.2007, 11:48
von rebeccaehret
Hallo,ich würde gerne wissen (nicht, weil ich mich unbedingt so nennen möchte, sondern weil es bei Stiftungsbewerbungen sicher sinnvoll zu erwähnen wäre, falls es denn zuträfe), ab welchem Zeitpunkt man sich denn eigentlich "Cand.phil." nennen darf - ab dem Zeitpunkt der ANMELDUNG zur Promotion (also den Bescheid, dass man zugelassen ist, nun beginnen kann zu schreiben und nun die (bei uns) 3 Jahre zu laufen beginnen) oder erst, wenn ich die Diss bei der Kommission ABGEBE, die dann hochschulöffentlich ausliegt und ein Termin für die Disputation festgelegt ist? Oder was ganz anderes? In unserer Promotionsordnung steht dazu jedenfalls nix. Weiß dasjemand? Danke schonmal! Grüße,Rebecca

Verfasst: 16.03.2007, 12:33
von Sebastian
Achtung Fettnapf droht! Denn das dürfte für Profis - die ich bei einer Stiftung erwarten würde - ziemlich nach Pseudo-Titel klingen.

Cand. iur. ist man (glaube ich) schon nach Ablegung der Zwischenprüfung, jedenfalls vor dem ersten Staatsexamen. Cand phil. klingt daher für mich nach ziemlich wenig im Hinblick auf eine mögliche Promotion.

In Wikipedia fand ich dazu unter Doktor:
Drs. (doctorandus): Bezeichnung für eine Person, die eine Doktorarbeit schreibt
Dr. des. (designatus): Doktortitel, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der Veröffentlichung der Dissertation geführt werden kann.
Aber mit diesem Selbstbezeichnungen wäre ich sehr vorsichtig. Das Entscheidende geht doch aus dem Lebenslauf hervor - und wenn Dir das nicht reicht, nimm' den entsprechenden Klartext-Hinweis in Dein Anschreiben auf.

Sebastian

Verfasst: 16.03.2007, 12:53
von Marco
Hallo,

scheinbar gibt’s verschienende "cands". Als Ing durfte ich mich bereits nach dem Grundstudium (also 4 Semestern) Cand. Wirt.-Ing. nennen. Fanden wir damals ganz toll ;) Eine Stiftung dürfte über den Titel jedoch nur müde lächeln....

Gruß,
Marco

Verfasst: 16.03.2007, 20:45
von larajus
Für mich klingt das auch eher Pseudo ... :lol: ich würde es bei inoffiziellen Gelegenheiten erwähnen, aber nicht unbedingt in einer offziellen Bewerbung aufführen. Insbesondere gebe ich meinen beiden Vorrednern auch recht: das ist eine Bezeichnung, die anzeigt, dass jemand kurz vor dem Abschluss steht, z.B. als cand.iur. im Hauptstudium kurz vor dem Staatsexamen oder eben Diplom. Mit der Promotion hat das soweit mir bekannt überhaupt nichts zu tun, das ist eine Bezeichnung aus dem Erststudium. Deshalb bist Du einfach Dipl.-xxx oder eben "Absolvent des xxxx-Examens/Diploms"... usw. im Promotionsstudium. :roll:

Verfasst: 16.03.2007, 21:19
von Sebastian
Habe noch einmal in meiner liebsten Online-Quelle nachgeschaut, diesmal zu "cand." und bin in der Weiterleitung bei "Studentischer Grad" gelandet.
Die Angaben dort (auf Wikipedia.de) fand ich plausibel:
Candidatus (abgekürzt cand.) bezeichnet Studierende höheren Semesters, die sich kurz vor oder in der Zeit der Abschlussprüfungen befinden, oder je nach Universität oder Studienfach auch Studierende nach bestandener Zwischenprüfung. Der Begriff bezieht sich auf den candidatus, den (lat.) Anwärter auf ein Amt, im Römischen Reich.

Verfasst: 19.03.2007, 12:27
von kivio
Hallo Rebecca,

das hier fand ich noch im Netz der Netze:

cand. phil.
Heute veralteter Begriff, wird kaum noch verwendet. Die Bezeichnung stammt aus jener Zeit, als es an Universitäten noch die "grundständige Promotion" gab, d.h. die Möglichkeit zum Doktorabschluss ohne vorheriges Lizentiat / Diplom / Magister o.ä. Diejenigen Studierenden, die nach Absprache mit einem Betreuer offiziell an einer solchen Doktorarbeit tätig waren, wurden 'cand. phil.' genannt.

Also für mich klingt es auch etwas fischig, offengestanden.

kivi*avec Gruß