oclock hat geschrieben: 11.05.2019, 20:48
Quest hat geschrieben: 02.05.2019, 21:55
Ein paar Fragen, an die, die es geschafft haben, hätte ich noch:
1.) Ich gebe in meinen Bewerbungsschreiben wahrheitsgemäß an, dass ein Umzug für mich kein Problem darstellt. Allerdings würde ich in der "Probezeit" lieber einen Zwischenweg gehen, nämlich am Hochschulort eine 1,2-Zimmer Wohnung beziehen und dann pendeln, bevor ich mit Familie sofort direkt umziehe. Weiß jemand aus Erfahrung, ob das nach erhaltenem Ruf ein Problem darstellt? Die krassere Variante: Man sagt man zieht um, tut es dann aber nicht und pendelt. Das wäre in meinen Fällen nicht besonders schlau, aber denkbar wäre es doch?
Wenn Du gefragt wirst, dann sagst Du, dass der Umzug kein Problem darstellt und Du selbstverständlich umziehen wirst.
Wie schnell das passiert, weil Du z.B. keine für einen Professor geeignete Wohnug findest, steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Mach Dich deswegen nicht verrückt. Mich hat niemand gefragt, ob und wann ich umgezogen bin. Als ich umgezogen bin, habe ich der Verwaltung meine neue Anschrift mitgeteilt und gut wars ...
Ich bin mittlerweile Prof und es wird am Anfang Druck gemacht, dass man in die Region ziehen soll, es wird sogar oft ein Blatt zur Unterschrift eingefordert, aus dem hervorgeht, dass man Umzugsbereitschaft zeigt. Aber Druck wurde bisher bei keinem meiner Kollegen aufgebaut (etwa 80% pendeln von weiter weg). Man kann das auch immer mit Familie etc. verargumentieren. Beim Berufungsgespräch ist natürlich wichtig, dass man uneingeschränkte Umzugsbereitschaft signalisiert.
2.) Wie groß ist die Selbstbestimmung direkt nach erhaltenem Ruf? Kann ich selbst die Zeiten meiner Vorlesungen planen oder wenigstens konkrete Wünsche äußern? Dieser Punkt hängt mit der vorherigen Frage zusammen: Wenn ich vor Ort eine kleine Wohnung beziehe, würde ich versuchen, meine Vorlesungen auf 3 Tage zu komprimieren (Mo-Mi, Di-Do, Mi-Fr). Hat man solch ein Mitspracherecht oder wird man schief angeschaut?
Mit Selbstbestimmung hat das wenig zu tun. Du lebst ja nicht alleine im Universum, sondern musst Dich mit Deinen Kollegen gemeinsam organisieren. Dabei hast Du genauso viel Mitspracherecht wie die anderen Professoren auch. Du bist aber keine Extrabratwurst, um die sich die Welt dreht. D.h. die Studiengänge existieren vermutlich schon ne Zeitlang, Zeitslots werden nicht jedes Semster neu verhandelt, sondern normalerweise beibehalten. D.h. wenn Du ein Problem mit einem Zeitslot hast, in den Deine Vorlesung fällt, dann musst Du Dich kümmern und mit den Kollegen reden, ob ein Tausch möglich ist. Wenn die nicht wollen oder können, hast Du Pech gehabt. Es kann also durchaus passieren, dass Du Mo, Mi und Fr Vorlesungen haben wirst und das nicht ändern kannst.
Im übrigen musst Du an 4 Tagen zur Verfügung stehen, d.h. selbst, wenn Du eine VLs auf 3 Tage komprimierst, wollen vielleicht Studierende etwas von Dir, oder es stehen Selbstverwaltungsaufgaben an etc. Vorlesungen ist ist nur ein Teil Deiner Arbeit

Es wäre gar nicht gut, wenn jemand "dringend" was von Dir will und Du dann antwortest, dass Du gerade "ganz weit weg" bist, obwohl Du eigentlich "in der Nähe" sein solltest, aber wo kein Kläger ...
Bei uns ist es so, dass an zwei bis drei Tagen gelehrt wird. Du gibst die drei Tage an, an denen du zu lehren bereit bist und das wird eigentlich auch immer berücksichtitgt. Die Zeiten sind dann im Zeitfenster von 08:00 bis 20:00. Zunächst werden die Präferenzen der externen Lehrbeauftragten abgefragt, danach haben Vorrang haben oft diejenigen (internen Professoren), die Kurse mit den meisten Studentenzahlen haben aufgrund der Raumaufteilung, anschließend werden alle anderen Wünsche berücksichtigt.
3.) Ist die Probezeit verhandelbar?
Prinzipiell ja, aber IMHO unwahrscheinlich. Aber im Berufungsgespräch ansprechen kostet ja nix.