Das würde mich auch interessieren. Allgemein ist doch bekannt, wer wann und wegen was voreingenommen sein kann. Ich kenne es aus eigener Arbeit in BKs, dass das sogar in der Synopsis steht, "Kandidat PD A hat bei Prof. B an dieser Fakultät seinen Doc geschrieben und eine Zeit als Wissenschaftlicher Assistent an unserer Fakultät verbracht." Ich hatte den Eindruck, dass es vordergründig ein Vorteil, praktisch eher ein Nachteil war, weil man mit dem Kandidaten sehr kritisch war und eben nicht den Eindruck der Günstlingswirtschaft erwecken wollte. Manchmal ist es schwer, den geeigneten Kandidaten zu finden, weil bestimmte Profs eben Clans guter Schüler*innen hinterlassen und es schwer ist, geeignete Kandidaten von Außerhalb für seine Nachfolge zu finden. An meiner Uni stand im Ausschreibungstext, dass ehemalige unserer Uni sich ausdrücklich bewerben dürfen, wenn sie mindestens zwei Jahre an einer anderen wissenschaftlichen Institution waren. Also alle, bis auf den Dude, der vom Institutshiwi bis zum apl. Prof auf dem gleichen Flur bewegt hat
Aber ja, eine der Listen ist dann wegen offensichtlicher Formfehler vom Senat der Uni "gezockt" worden. Der Wunschkandidat wusste offensichtlich, dass er es ist und hat das sehr deutlich beim Hearing raushängen lassen, indem er sich null an das vorgegebene Format gehalten hat a la "Ich finde es super, dass Ihr ein Konzept für die Einführungsveranstaltung in die Erziehungswissenschaft sehen wollt, ich stelle mal mein Hauptseminar über neuere Tendenzen in der kritischen Theorie vor."
Auch die Zeit ausserhalb unserer Uni war relativ windig darstellbar indem man ihn, zu Beginn des Berufsungsverfahrens eine Lehrstuhlvertretung an einer befreundeten Institution angetragen hatte, damit wären die zwei Jahre bis zum Jobbeginn voll gewesen.
Aber ich glaube auch da hat man sich rausgewunden. Ich war irgendwann nicht mehr an dieser Uni und irgendwie hat es die Uni dann geschafft, ihn auf den Lehrstuhl zu schieben.
Ich habe schon Fälle erlebt, die man als Befangenheit eines Kollegen beschreiben könnte, etwa offensichliche Männerpatronage durch den Vorsitzenden. Bei Männern ist er total charming, sinngemäß Kandidat X ist ein "Powermann" (!) und ein echtes Herzchen, wärend die gleich gut qualifizierte Kandidatin mit fast militärischem Ton eingeführt wird. Bei manchen Gremiensitzungen dachte ich mir, wenn ich noch mal das Wort "Powermann" höre, schreie ich.

Das Verhalten des Vorsitzenden wurde zwar angesprochen, der Sachverhalt war aber weit davon entfernt, gerichtsfest zu sein im Sinne von man könnte sich einklagen. In den Protokollen stehen dann immer irgendwelche Pseudoanforderungen als Begründung, etwa der Wunschkandidat müsste im Grundstudium dieses oder jenes Fach zumindest im Nebenfach gehört haben. Was ich immer absurd fand, wenn es um Jahrelange originelle Forschung geht, mit einem Grundstudiumsschein geht.
Ich kann mir vorstellen, dass sich derartige Fälle aktuell und in Zukunft häufen, einfach weil viele Aussagen, die man landläufig macht sofort ins persönliche gezogen werden. Ich habe öfters schon gehört, dass mir nachgesagt wird, ich hätte Knatsch mit den Kollegen A, B oder C und ich dann sagte, nein, es sind liebe Menschen, ich finde nur dass A, B oder C in den Situationen X, Y oder Z Fehler gemacht haben.