amoroso hat geschrieben: 03.06.2018, 21:45
oclock hat geschrieben: 03.06.2018, 20:20
Naha, wenn Du nur über die Öffnungsaktion in die PKV kommst, dann zahlst du zwar nur 30 Aufschlag, aber du bekommst nicht den gleichen Beihilfeergänzungstarif wie als 'normaler'. Diesbzgl. gibt es dann nur eine PKV die in Frage käme weil man dort am wenigsten Abstriche hat.
Die verlagt für mich derzeit 280 euro. Wegen harmlosen Vorerkrankungen käme ich auf 370 euro. In der gkv zahle ich 350 euro mehr.
Wo finde ich dazu Informationen? Ich bin bvon identischen Verträgen ausgegangen.
Ich habe mich von einem Versicherungsmakler beraten lassen. Aber Du kannst auch im Internet suchen, z.b. nach den Worten "beihilfeergänzungstarif öffnungsaktion". Dann findest Du eine ganze Menge dazu, z.B.:
"der Zugang zum Beihilfeergänzungstarif ist im Rahmen der Öffnungsaktion regelmäßig, unabhängig von der Vorerkrankung, ausgeschlossen. Das ist insbesondere bei den Versicherungsgesellschaften problematisch, die wesentliche Leistungsinhalte (z. B. die Hilfsmittelversorgung) weitgehend im Beihilfeergänzungstarif geregelt haben.
Die Thematik der Anpassung des Risikozuschlags bei Wegfall der Beihilfeberechtigung ist unterschiedlich geregelt. Im besten Fall bleibt es bei den 30%, im schlechtetsten Fall kann der Versicherer den Risikozuschlag nach billigem Ermessen (deutlich) erhöhen."
Quelle
Etwas offizieller stehts
hier:
"Der Versicherungsschutz setzt auf den Leistungen der Beihilfe auf, erweitert sie jedoch nicht.
[...]
Die Öffnungsaktionen gelten für Beihilfeergänzungstarife allerdings nicht.
[...]
Entfällt der Beihilfeanspruch, weil der Beihilfeberechtigte aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet,
[...]
gilt die Begrenzung des Risikozuschlags weiter fort,
[...]
es sei denn, die Versicherungsbedingungen des Versicherers sehen eine andere Regelung vor."
Letztendlich musst Du das Kleingedruckte der Versicherung lesen...
Der Versicherungsberater hat mir am Ende der Beratung eine typische Beamtenversicherung genannt, bei der der "alternative Beihilfeergänzungstarif" ("BG" anstatt "BC") noch ganz brauchbar ist. Bei anderen Versicherungen würde man erheblich schlechter dastehen. Öffnungsaktion bedeutet also nicht, dass Du einem Gesunden gleichgestellt bist und einfach nur 30% mehr zahlst.
Da er bei dieser Versicherung keine Provision bekommt, hat er danach den Kontakt zu mir abgebrochen
Zusammenfassung:
* Mit Vorerkrankungen zahlst Du 30% drauf
* Du kannst die Versicherungsgesellschaft nicht frei wählen, wenn Du einen einigermassen vernünftigen Beihilfeergänzungstarif haben möchtest.
* Du stehst mit den alternativen Beihilfetarifen trotzdem schlechter da, als ein Gesunder, der ohne Öffnungsaktion in der PKV gelandet ist.
* Sollte die Beihilfe mal wegfallen, können weitere Risikozuschläge anfallen.