Re: FH-Professur - Ablauf der Probevorlesungen
Verfasst: 11.08.2016, 10:21
Die Besetzung einer sog. FH-Professur ist nicht weniger mit "Vitamin B" behaftet als im Uni-Bereich. Auf Leistungen kommt es nicht an. Die Performance im Vorsingen spielt auch keine Rolle. Die Entscheidung ist im Vorfeld längst gefallen. Nach Belieben werden Leute genommen, oftmals entscheidet die Willkür des Vorsitzenden. Sehr gute Bewerber und damit Konkurrenten der Etablierten oder potentielle Platzhirsche werden gar nicht zum Verfahren eingeladen, erhalten dann nach 9 Monaten bis 2 Jahren eine Absage. Wer in Kommissionen gesessen hat, der kann dies bestätigen. Die Verfahren sind zu 99,5% verseucht und intransparent, eine echte Leistungsauswahl findet nicht statt, auch wenn die Genommenen dies meinen. Sie können ja auch nicht hinter den Vorhang schauen und wissen ja gar nicht, welche Leute schon im Vorfeld aussortiert worden sind. Das Buch Black Box Berufung liegt hier schon richtig und bestätigt diese Zustände auch.
http://www.spiegel.de/forum/unispiegel/ ... 815-2.html
Es gibt auch Fälle, bei denen langjährige Professoren, die in ihrem Forschungsgebiet zur Spitze gehören, nicht eingeladen werden zu einem Verfahren, obgleich sie sich ja beworben haben. Oder die Stelle wird diesen Leuten dann versagt (siehe oben).
Die Intransparenz und lange Wartezeit für die Bewerber liegt einzig darin, die Form- und Sachmängel des Berufungsverfahrens über die Zeit zu retten.
Ein ganz krasser Fall ist aus der Rechtsprechung bekannt, leider kann das Urteil nicht mehr abgerufen werden, da die Stellen eine Veröffentlichung untersagt haben, wo ein langjähriger Professor mit mehreren Auszeichnungen für exzellente Lehre und einer Publikationsliste von 250 Beiträgen in referierten Journalen gar nicht zum Verfahren eingeladen worden ist, obgleich eine wirksame Bewerbung vorlag. Letztendlich wurde dann eine Person eingestellt, die mit cum laude graduiert war, niemals eine Lehrveranstaltung gehalten hatte und deren Publikationsliste genau aus 0 Beiträgen bestand.
Oftmals werden auch KandidatenInnen ausgesondert, die mit summa graduiert sind, wenn alle anderen Mitglieder der Kommission nur magna oder schlechter haben. Dies geht ja gar nicht. Und wenn auch noch Erfahrungen in der Lehre vorliegen, dann können solche Personen ja eine echte Bedrohung für die Etablierten sein, die man sich nichts ans Bein bindet.
Die gesetzlich bestehende Pflicht der Auswahl nach Leistung (öffentliches Amt) spielt keine Rolle, wird mit Füßen getreten.
Insgesamt sind die Verfahren eine absolute Farce. Auch Hartmud Danish wird dies jederzeit bestätigen können und dürfe über dokumentierte Erfahrungen verfügen.
Viel Erfolg für alle Glücksritter.
http://www.spiegel.de/forum/unispiegel/ ... 815-2.html
Es gibt auch Fälle, bei denen langjährige Professoren, die in ihrem Forschungsgebiet zur Spitze gehören, nicht eingeladen werden zu einem Verfahren, obgleich sie sich ja beworben haben. Oder die Stelle wird diesen Leuten dann versagt (siehe oben).
Die Intransparenz und lange Wartezeit für die Bewerber liegt einzig darin, die Form- und Sachmängel des Berufungsverfahrens über die Zeit zu retten.
Ein ganz krasser Fall ist aus der Rechtsprechung bekannt, leider kann das Urteil nicht mehr abgerufen werden, da die Stellen eine Veröffentlichung untersagt haben, wo ein langjähriger Professor mit mehreren Auszeichnungen für exzellente Lehre und einer Publikationsliste von 250 Beiträgen in referierten Journalen gar nicht zum Verfahren eingeladen worden ist, obgleich eine wirksame Bewerbung vorlag. Letztendlich wurde dann eine Person eingestellt, die mit cum laude graduiert war, niemals eine Lehrveranstaltung gehalten hatte und deren Publikationsliste genau aus 0 Beiträgen bestand.
Oftmals werden auch KandidatenInnen ausgesondert, die mit summa graduiert sind, wenn alle anderen Mitglieder der Kommission nur magna oder schlechter haben. Dies geht ja gar nicht. Und wenn auch noch Erfahrungen in der Lehre vorliegen, dann können solche Personen ja eine echte Bedrohung für die Etablierten sein, die man sich nichts ans Bein bindet.
Die gesetzlich bestehende Pflicht der Auswahl nach Leistung (öffentliches Amt) spielt keine Rolle, wird mit Füßen getreten.
Insgesamt sind die Verfahren eine absolute Farce. Auch Hartmud Danish wird dies jederzeit bestätigen können und dürfe über dokumentierte Erfahrungen verfügen.
Viel Erfolg für alle Glücksritter.