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Re: Promotion abgelehnt - kann ich an einer anderen Uni neu promovieren?

Verfasst: 29.03.2016, 12:19
von Zeug
PromO Uni Göttingen Juristische Fakultät

§ 9
Der Rücktritt vom Promotionsverfahren ist zulässig, solange nicht die Dissertation
abgelehnt ist oder die mündliche Prüfung begonnen hat.


:shock: :lol:

Re: Promotion abgelehnt - kann ich an einer anderen Uni neu promovieren?

Verfasst: 29.03.2016, 13:38
von Koenigsportal
Off Topic:

@Zeug: Mir erscheint Dein Ton, den Du hier anschlägst, recht scharf und damit unüblich in diesem Forum. Jemand hat eine Frage gestellt und es wäre schön, wenn die sachlich beantwortet würde. Dass auch mal jemand abweichende Auffassungen oder Vermutungen äußert, lässt sich kaum verhindern. Wir sind hier ja keine Anwälte oder Prüfungsamtsmitarbeiter. Das muss man aber nicht gleich mit "Unsinn" abkanzeln, als wären hier nur Deppen unterwegs.

Re: Promotion abgelehnt - kann ich an einer anderen Uni neu promovieren?

Verfasst: 29.03.2016, 13:42
von Sebastian
Zeug hat geschrieben:Wenn aber die Nachbesserung eingeräumt wird, dann ist das Verfahren noch nicht beendet, ansonsten könnten sich ja auch die Bewertungen nicht mehr ändern. Der Weg ist also zunächst die Nachbesserung zu wählen mit der maximal möglichen Frist und dann innerhalb dieser Frist den Antrag auf Promotion von Seiten des Kandidaten zurückzuziehen, um dann in den Modus "Nichteingereicht" zu kommen. Dann kann man sich auch woanders wieder anmelden und die gleiche Arbeit wieder einreichen.
Auch ich halte das Wort "Unsinn" im Kontext der erwogenen Überarbeitung angesichts dieser Formulierung des TE
Und ja, ich habe die Möglichkeit einer Überarbeitung,
für ziemlich gewagt.
Im Übrigen wäre ich z.B. bei der von Zeug genannten Beispiel-PromO gerade nicht sicher, dass man die Dissertationsschrift dort ein zweites Mal einreichen könnte. Wie ich es auch aus vielen anderen PromO's kenne, muss man auch in Göttingen eine Erklärung mit seiner Diss einreichen, deren Wortlaut in der PromO vorgegeben wird. In der von Zeug gewählten Beispiel-PromO lautet sie in § 7 II f)
eine Erklärung darüber, ob und mit welchem Erfolg die Bewerberinnen/Bewerber sich bereits einer Diplom- oder Staatsprüfung oder einer anderen Doktorprüfung unterzogen oder zu einer solchen Prüfung gemeldet haben.
Ich meine mich aus anderen PromO's auch noch an Formulierungen wie "noch nicht einer anderen Fakultät vorgelegen hat" u.ä. zu erinnern (vgl. auf die Schnelle bei G.)

Heißt also: Selbst wenn man mit einem rechtzeitigen und wirksamen Rücktritt das Verfahren an der ersten Fakultät noch "rechtzeitig", also ohne endgültige Ablehnung, beendet, lässt das nicht zwingend den Schluss zu, dass man dieselbe Diss an der zweiten Fakultät noch einmal jungfräulich - und völlig ohne Bezugnahme auf die Vorgeschichte einreichen kann.
Dass man mit der Überarbeitung wohl eher kein magna mehr erreichen kann, sondern man über ein rite froh sein muss, ist klar - das "rite in der Hand" scheint mir da mangels anderer Angaben des TE immer noch besser als das "magna auf dem Dach".
Vor irgendeinr Entscheidung müssen daher m.E. beide Seiten absolut geklärt sein, Chancen/Risiken der Fortführung bzw. des Abbruchs an der ersten Fakulät ebenso wie Chancen/Risiken derselben oder einer ganz neuen Arbeit an einer anderen.

Re: Promotion abgelehnt - kann ich an einer anderen Uni neu promovieren?

Verfasst: 29.03.2016, 13:47
von Green Goddess
Zeug hat geschrieben:Die Antworten sind doch Unsinn, überarbeiten? Deine Umgangsformen schliessen sich nahtlos an dein Erstposting an: Dummdreiste Beleidigungen bei legerer Handhabung des Satzbaus. Wenn beide Gutachten auf "Nichtbestanden" lauten. Ich kenne Juristen, die der Meinung sind, dass die Nutzung vollständiger Sätze der Verständigung dienlich sind, aber vlt. ist das auch nicht dein Ziel. Entweder habe ich überlesen, dass TE die Frage nach dem Zweitgutachten bereits beantwortet hatte, oder du bist durch deine Allwissenheit im Vorteil. Eine Überarbeitung kommt bestimmt nicht zu einem Ergebnis. Dummfug! Natürlich kommt eine Überarbeitung zu einem Ergebnis! Als kleiner Tipp mag dir dienen, dass du wahrscheinlich etwas anderes ausdrücken wolltest. Und natürlich kann noch ein Rücktritt vom Verfahren erfolgen, wenn dies die PromO zulässt. Reiner Füllsatz! Weisst du, was eine Tautologie ist? Wenn der Rücktritt erlaubt ist, dann lässt es die Promo zu. Und wenn die PromO es zulässt, ist der Rücktritt erlaubt. Eigentlich ganz einfach, oder? Denn das Verfahren ist ja noch nicht final beendet und das Nichtbestehen, also der Fehlversuch steht erst dann fest. Der Jurist von Welt geht davon aus, dass der Ausnahmefall des erlaubten Rückzugs vor Ende, nicht Eröffnung, des Verfahrens greift.(?) Wenn aber die Nachbesserung eingeräumt wird, dann ist das Verfahren noch nicht beendet, ansonsten könnten sich ja auch die Bewertungen nicht mehr ändern. Logisch sauber und absolut sinnfrei, hier treffen sich Jura und Logik.Der Weg ist also zunächst die Nachbesserung zu wählen mit der maximal möglichen Frist und dann innerhalb dieser Frist den Antrag auf Promotion von Seiten des Kandidaten zurückzuziehen, um dann in den Modus "Nichteingereicht" zu kommen. Dann kann man sich auch woanders wieder anmelden und die gleiche Arbeit wieder einreichen. Das basiert alles auf einer äusserst wackligen Annahme. Bei zwei Gutachten mit Nichtbestanden, da kommt man auch bei Nachbesserung niemals zu einer guten Note, ausgeschlossen. Da müssten die Gutachter ja zugeben, dass Sie vollkommen daneben gelegen sind. Oder glaubt jemand, dass nach Nachbesserung jetzt ein magna rauskommt. Behalte deine Strohmannrhetorik doch bitte für dich! Niemand hat vom Ziel "MCL" geschrieben. Daher ist nun zu prüfen, ob ein Rücktritt vom Verfahren während der Nachbesserungsfrist noch erfolgreich durchgeführt werden kann, um in den Modus nicht unternommener Prüfungsversuch zu kommen. Ist m.E. die einzige Lösung. Wenn das die deines Erachtens einzige Lösung ist, basierend auf schwachen Hypothesen, tun mir deine Mandanten leid.
MfG
A.Z.

Re: Promotion abgelehnt - kann ich an einer anderen Uni neu promovieren?

Verfasst: 29.03.2016, 14:41
von flip
Es wichtiger Aspekt wurde noch garnicht wirklich betrachtet. Man kann ja nicht einfach lapidar die Dissertation an einer anderen Fakultät einreichen. Dafür benötigt man einen Professor. Und aus welchem Grund sollte dieser die annehmen. Mal abgesehen davon, dass dieser Fall dann gleich die Entscheidung von zwei Komissionen betroffen hat/beeinflusst.
Das ist ein Eisen, das zu heiß ist.

Ich bin mir bei solchen THreams nicht sicher, ob man den/die TO nun wirklich trösten sollte. Es kommen hier von Zeit zu zeit immer diese Art von "Anfragen", wo man ziemlich schnell merkt, dass das Problem nicht in der wissenschaftlichen Leistung liegt, sondern allein auf Grundlage der Beziehung zwischen Doktorand und Betreuer (und das feministische Pendant und die Crossover-Betreuungen) entstanden ist.
Wenn jemand die Vorschläge seines Betreuers wirklich einarbeitet, auf Konferenzen fährt, publiziert und regelmäßig Präsenz in Sachen Betreuung zeigt, dann ist ein Ablehnung der Dissertationsschrift schlicht unmöglich. Außer, derjenige führt einen Kleinkrieg mit seinem Chef (bzw. das feministische Pendant und Crossover).

Das ist hier offenkundig der Fall, folglich werden alle Tipps und Hinweise nichts bringen, da wir nicht wissen, wer damit angefangen hat und ob die Agression nicht auch von dem/der TO ausgeht.

Re: Promotion abgelehnt - kann ich an einer anderen Uni neu promovieren?

Verfasst: 29.03.2016, 21:45
von Sebastian
flip hat geschrieben:Wenn jemand die Vorschläge seines Betreuers wirklich einarbeitet, auf Konferenzen fährt, publiziert und regelmäßig Präsenz in Sachen Betreuung zeigt, dann ist ein Ablehnung der Dissertationsschrift schlicht unmöglich. Außer, derjenige führt einen Kleinkrieg mit seinem Chef (bzw. das feministische Pendant und Crossover).
Richtig ist, dass persönliche Zerwürfnisse sicher in vielen Fällen eine häufige, wenn nicht gar die häufigste Ursache für Threads dieser Art sind und dass es auch meiner Meinung nach meist zweier Menschen bedarf, um einen Streit entstehen zu lassen. Allerdings kann ich mir aus den Erfahrungen meines persönlichen Umfelds auch noch recht gut Konstellationen vorstellen, in denen das "Verschulden" des Kandidaten sehr gering wiegt bzw. gegen null geht.

Die von Dir beschriebene sehr enge Zusammenarbeit mit dem Betreuer, der gleichzeitig Doktorvater ist, ist aber nicht in allen Fachgebieten der Regelfall. Im juristischen Bereich z.B, kann man extern an vergleichsweise sehr langer Leine promovieren und aus der Medizin kenne ich Menschen, deren Betreuer nicht personenidentisch ist mit dem Doktorvater/Erstgutachter, so dass an dieser Schnittstelle Fehlinterpretationen keimen konnten.
Vielleicht passt es noch in die Rubrik "Präsenz zeigen in Sachen Betreuung" - wenn man darunter auch das regelmäßige Einfordern von Betreuung sieht, obwohl weder man selbst noch der Betreuer Betreuungsleistungen fachlich für erforderlich halten. (z.B.: Prof ging auf die Emeritierung zu und dann wurde es am Ende eng und wohl auch wunderlich).
Wir sind uns aber vielleicht einig darin, dass es immer eine wichtige Ursache ist, sich intensiv selbst darum zu bemühen, solche Konflikte sauber zu auszuräumen. Am besten lässt man sie natürlich erst gar nicht entstehen, aber wenn es denn einmal passiert ist...
Sebastian

Re: Promotion abgelehnt - kann ich an einer anderen Uni neu promovieren?

Verfasst: 31.03.2016, 17:51
von algol
Bei einem Professor, an dessen Lehrstuhl ich gearbeitet habe, gab es einen Fall (eine Habil), wo Habilitandin keine Möglichkeit gesehen hat, die Überarbeitungsvorstellungen umzusetzen. Kurz gesagt: Der Prof wollte unsinniges Zeug, der ganze Prozess zog sich ewig hin. Sie war schon recht etabliert in der Community und brauchte aus jobtechnischen Gründen dringend den Abschluss des Ganzen. Solche "praktischen" Probleme hat der Prof gar nicht gesehen. Sie hatte irgendwann die Nase voll und hat die Arbeit einem anderen Prof an einer anderen Uni gegeben und dort eingereicht und abgeschlossen. Die Community ist klein, man kennt sich. Für Prof A war es peinlich.
Als sich ein ähnlicher Fall mit einer Diss zu entwickeln schien, hat er sich zusammengerissen und die Arbeit konstruktiv betreut.

Re: Promotion abgelehnt - kann ich an einer anderen Uni neu promovieren?

Verfasst: 02.04.2016, 13:10
von deliliah
Dieser Fall finde ich, ist mal wieder eine Überlegung wert, das gesamte Promotionsverfahren zu überdenken. Eigentlich ist es doch eine ziemliche Vetternwirtschaft, wenn der Betreuer auch das Gutachten erstellt. Wirklich objektiv kann man doch nach so einer langen Zeit der Zusammenarbeit gar nicht sein. Wäre es nicht sinnvoll ein verdecktes gutachtensystem zu etablieren? Sprich, dass die Promotionen von externen, unbekannten Gutachtern begutachtet werden, ähnlich dem Peer Review verfahren bei Journals. Sichergestellt werden müsste dabei, dass der Gutachter den Namen des Doktorandin nicht kennt und umgekehrt. Persönliche Animositäten könnten so vielleicht umgangen werden.

Re: Promotion abgelehnt - kann ich an einer anderen Uni neu promovieren?

Verfasst: 02.04.2016, 16:17
von Dell
deliliah, ich kann dir da nur zustimmen.
Ich denke es muss nicht mal verdeckt sein. Reicht ja schon wenn man nach Fertigstellung der Diss externe Prüfer bestimmt, die dann die Diss bewerten und auch die mündliche Prüfung durchführen, ohne Beteiligung der Betreuer der Arbeit.

Bei jedem peer-review Verfahren müsste der Betreuer begutachtungen von seinen Kollaboratoren/Angestellten wegen conflict-of-interest ablehnen, aber bei der Diss soll das die Norm sein?

@ Green Goddess: Ich fand das nicht gut wie du andere Foristen aufgrund deren Rechtschreibung/Satzbau etc zu diskreditieren versuchst, anstatt dich mit dem Inhalt der Posts auseinander zu setzen. Das ist ein Forum hier und keine Deutscharbeit, da macht sich wohl keiner die Muehe gut zu schreiben.

Re: Promotion abgelehnt - kann ich an einer anderen Uni neu promovieren?

Verfasst: 05.04.2016, 21:06
von itsme
Dell hat geschrieben: Ich denke es muss nicht mal verdeckt sein. Reicht ja schon wenn man nach Fertigstellung der Diss externe Prüfer bestimmt, die dann die Diss bewerten und auch die mündliche Prüfung durchführen, ohne Beteiligung der Betreuer der Arbeit.
Sehe ich grundsätzlich genauso, allerdings weiß ich von Kollegen aus skandinavischen Ländern, dass diese Formen ihre eigenen Probleme mitbringen. Z.B. besteht die Gefahr von Stellvertreterkonflikten, wenn es Divergenzen zwischen Gutachter und Betreuer gibt. Es kommt auch manchmal vor, dass der Kandidat in der Verteidigung durchfällt, obwohl die eigentliche Arbeit positiv bewertet wurde. Ist schon irgendwie unwürdig, dass man sich bei etwas, das eigentlich vollkommen sachlich und rational sein sollte, Gedanken um die Befindlichkeiten der Prüfer und Betreuer machen muss, aber es ist nun mal so.