Re: Wie lange noch ALG I bei Promotionsvorhaben?
Verfasst: 15.06.2011, 20:58
Danke für die zahlreichen Antworten! Ich würde ab 1.10. auch einfach auf das ALG I verzichten: Mir geht es dabei vor allem um eines: ich will dann Ruhe vom Arbeitsamt haben, d.h. ich will mich weder auf irgendwelche Stellen bewerben (die Idee ist ja gerade, sich nur um die Promotion zu kümmern), noch für sonstige Maßnahmen etc bereitstehen.
Zur Finanzierung ab 1.10. hoffe ich, dass ich ein Stipendium bekomme. Die Bewerbung kann ich aber wohl erst angehen, wenn ich mit meinem DV ein Thema eingegrenzt bzw. ein kleines Exposé entworfen habe.
Die Frage ist jetzt nur, was mache ich, bis ich Promotionsstudent bin. Mit meinem Sachbearbeiter beim AA habe ich damals vereinbart, dass er mich erstmal einige Wochen in Ruhe lässt und ich ihm dann einfach mitteilen soll, was ich mache. Ich habe auch gleich gesagt, dass ich zur Promotion tendiere, mir aber auch andere Stellen ansehe und mich dann entscheide.
Nur irgendwann wird er jetzt Nachweise sehen wollen, also entweder dass ich eine Stelle gefunden habe (was bei der Promotion ja allenfalls die Immatrikulationsbescheinigung sein könnte?) oder dass ich mich zumindest wo beworben habe (aber es macht jetzt wenig Sinn, sich zu bewerben, wenn ich ab 1.10. Promotionsstudent bin und mich dann voll auf die Diss konzentrieren will). Bis Oktober könnte ich durchaus arbeiten. Rein faktisch wird mich aber für die kurze Zeit niemand wollen. Ich habe nun halt Bedenken, dass das AA meint, ich stünde daher schon jetzt dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Oder die fordern mich trotzdem auf, mich zu bewerben etc.
Seht ihr hier Probleme?
OJ
Zur Finanzierung ab 1.10. hoffe ich, dass ich ein Stipendium bekomme. Die Bewerbung kann ich aber wohl erst angehen, wenn ich mit meinem DV ein Thema eingegrenzt bzw. ein kleines Exposé entworfen habe.
Die Frage ist jetzt nur, was mache ich, bis ich Promotionsstudent bin. Mit meinem Sachbearbeiter beim AA habe ich damals vereinbart, dass er mich erstmal einige Wochen in Ruhe lässt und ich ihm dann einfach mitteilen soll, was ich mache. Ich habe auch gleich gesagt, dass ich zur Promotion tendiere, mir aber auch andere Stellen ansehe und mich dann entscheide.
Nur irgendwann wird er jetzt Nachweise sehen wollen, also entweder dass ich eine Stelle gefunden habe (was bei der Promotion ja allenfalls die Immatrikulationsbescheinigung sein könnte?) oder dass ich mich zumindest wo beworben habe (aber es macht jetzt wenig Sinn, sich zu bewerben, wenn ich ab 1.10. Promotionsstudent bin und mich dann voll auf die Diss konzentrieren will). Bis Oktober könnte ich durchaus arbeiten. Rein faktisch wird mich aber für die kurze Zeit niemand wollen. Ich habe nun halt Bedenken, dass das AA meint, ich stünde daher schon jetzt dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Oder die fordern mich trotzdem auf, mich zu bewerben etc.
Seht ihr hier Probleme?
OJ