Wie Gesetze zitieren?

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DerExterne

Wie Gesetze zitieren?

Beitrag von DerExterne »

Hallo,

Möchte in meiner Dissertation Gesetze zitieren. Ich schreibe nach dem APA-Zitierstil.
Meine Fragen:

1. Zitieren im Text selbst:
Stimmt das so: "blablablabla" (§100 BGB)
Ich schreibe auf Englisch. Soll man den Gesetzestext in Deutsch direkt zitieren? oder wörtlich ins Englische übersetzen? oder dann doch indirekt auf Englisch zitieren? Gibt man trotzdem 'BGB' an oder muss man das auch übersetzen, z.B. German Civil Code?

2. Quellenangabe im Literaturverzeichnis?
Wie gebe ich das Gesetz im Literaturverzeichnis an?
Vor allem wer ist der Autor des Gesetzes? Bundesministerium für Justiz? Welches Jahr gebe ich an?

Dank euch für die Hilfe

Joe
SirJj

Re: Wie Gesetze zitieren?

Beitrag von SirJj »

Hallo DerExtreme,

Im Text zitierst Du: "Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt." (*Übersetzung/Paraphrase*, § 100 BGB).

Der Gesetzestext selbst sollte jedenfalls zuerst auf Deutsch wiedergegeben und dann übersetzt oder im Englischen paraphrasiert werden, denn nur der deutsche Text beansprucht Geltung.

In Dein Literaturverzeichnis nimmst Du unter Quellen/Materialien das Vollzitat auf. Das Vollzitat für das BGB in der aktuellen amtlichen Fassung lautet:

"Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Juli 2011 (BGBl. I S. 1600) geändert worden ist." ggf. ergänzen um: BGB / German civil code o.ä.
Zuletzt geändert von SirJj am 01.01.2012, 12:28, insgesamt 1-mal geändert.
MastaofDissasta

Re: Wie Gesetze zitieren?

Beitrag von MastaofDissasta »

Erstmal vielen Dank, SirJj.

Dazu hätte ich gleich noch eine Frage, eigentlich sogar zwei: Bei einem Arbeitgeber wurde letztens verlautbart, dass man wenn man sich nur auf einen Gesetzestext beruft, das Vollzitat nicht angeben müsse. Das sei nur notwendig, wenn man die Stelle auslege. Jetzt bin ich aber in einem Bereich tätig, in dem gerne mal im Jahresrhythmus reformiert wird und befasse mich teilweise mit 20 Jahre alten Regelungen, die mehrfach geändert wurden. Ich befasse mich aber nicht damit, wie jetzt eine bestimmte Aussage zu verstehen ist, sondern, wenn da ein paar Jahre lang "Mittel" steht und irgendwann "Median", dann nehme ich das so hin und sage nur, dass sich da was geändert hat.

Meine Fragen: Muss ich das Vollzitat angeben? Wenn ja, dann blähe ich mein Literaturverzeichnis locker um 20 bis 30 Quellenangaben auf, nur durch die Gesetze in den verschiedenen Fassungen - dann ist aber immer noch nicht klar, welche Fassung jetzt zum einzelnen Paragrafen im Text gehört. Wenn nein, ist dann "§ XY Gesetz in der Fassung von Reform/Änderungsgesetz ABC" im Text richtig und ausreichend?

Z.B. § 184 UnGB lautet bis 2009: "Um die Verpflichtung der entpflichteten Verpflichteten zu bestimmen, wird der Mittelwert der Summe der allgemeinen Verpflichtungen ohne die entpflichteten Verpflichteten zugrundegelegt".
Seit der großen UnGB-Reform 2009 lautet § 184 "Um die Verpflichtung der entpflichteten Verpflichteten zu bestimmen, wird der Median der allgemeinen Verpflichtungen ohne die entpflichteten Verpflichteten zugrundegelegt".

Wenn ich jetzt schreibe: "Die Verwendung des Mittelwertes nach § 184 UnGB führt zu einem allgemeinen Verpflichtungsvolumen in Höhe von X Trillionen und abertausend Euro, in diesem Sinne stellt der Median eine Verbesserung dar" dann brauche ich ja beide Versionen - und das ist jetzt nur ein Minimalbeispiel, in der Arbeit stehen die § wild über den Text verstreut und können an verschiedenen Stellen vollkommen anders gemeint sein. Und manchmal meine ich auch nur die Regelung insgesamt, also die Verpflichtung der entpflichteten Verpflichteten ohne jetzt spezifisch auf den Mittelwert oder den Median einzugehen.

Ich hoffe mal, das war jetzt irgendwie verständlich. Ein Beispiel zu konstruieren, das so gar keine Rückschlüsse auf meinen Inhalt zulässt, war schon eine intellektuelle Herausforderung ...
SirJj

Re: Wie Gesetze zitieren?

Beitrag von SirJj »

Zu dem, dass Dein Arbeitgeber das Vollzitat für entbehrlich hält, kann ich wenig sagen. Natürlich wird im Alltag das Vollzitat weggelassen, wobei dann natürlich davon ausgegangen wird, dass es sich um das dem gängigen Kürzel entsprechende Gesetz in der aktuellen Fassung handelt. Für alles, was länger Bestand haben soll, als der durchschnittliche anwaltliche Schriftsatz, ist das Vollzitat jedoch unabhängig vom weiteren Umgang mit dem Normtext unverzichtbar.

Auch wenn es in diesem Bereich eine Vielzahl von fachspezifischen Eigenheiten gibt (lese grade eine medizinische Dis., die nur auf die Werke insgesamt, nicht aber die einschlägigen Seitenzahlen verweist), so ist doch ein wesentliches Merkmal wissenschaftlichen Arbeitens die Nachvollziehbarkeit. Im Ergebnis muss es dem Leser also möglich sein, aufgrund Deiner Angaben das Gesetz in der Fassung zu finden, auf die Du Dich beziehst oder aus der Du zitiert hast. Der APA-Stil verbietet natürlich überlange Verweise, weil dies die Lesbarkeit erheblich erschweren kann. Vielleicht hängt die Juristerei auch deshalb an der klassischen Fußnote. :KT:

Für die Verweise im Text empfehle ich Dir einen griffigen Kurzverweis zu gestalten. Es bietet sich etwa an, dem gängigen Gesetzeskürzel die Jahreszahl der letzten Änderung anzuhängen und so die verschiedenen Fassungen voneinander zu unterscheiden. Willst Du nur eine vorgängige von einer aktuellen oder einer zukünftigen Fassung unterscheidung, so genügt regelmäßig das Anstellen der Kürzel "a.F." (alte Fassung) und "n.F." (neue Fassung).

Für das Quellenverzeichnis (Juristen verzichten, außer im Bereich der Rechtsgeschichte, regelmäßig auf ein solches und legen umfassende Fußnotenapparate an) wirst Du allerdings nicht darum herumkommen, dem Kurzverweis ein Vollzitat zuzuordnen. Es ist normal, wenn dabei viel Papier entsteht. Im Anhang meiner Dis. nehmen alleine die Vollzitate nur des verwendeten Landesrachts (ohne Bundesrecht u.a.) 16 (sic!) Seiten ein. :stressed:

Gruß
SirJj

ps: was ist denn ein "UnGB"? Hab es weder per google, noch bei juris finden können.
Loiosch

Re: Wie Gesetze zitieren?

Beitrag von Loiosch »

Ich würde das unbedingt mit d. Dr.-Mutter/-Vater klären, insbesondere wenn es keine Juristen sind, da Nicht-Juristen zum Teil seltsame Vorstellungen von Gesetzesangaben haben :-). Bei einer Hausarbeit bestand ein Dozenten auf den an der Hochschule gültigen Standards, die allem, was Juristen sagen, widersprechen. Das Zitat eines Buches mit einer best. Auflage, das der Dozent wollte, ist für Juristen ein absolutes "no go" und ich habe es schließlich als Internetquelle zitiert:
"Bundesministerium der Justiz 2011: ...gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom ... (BGBl. I S. ....), das zuletzt durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I ....) geändert worden ist. In: http://www.gesetze-im-internet.de/....html, zugegriffen am .... "
Im Text selbst habe ich das Gesetz genannt und dann im Kurzbeleg "Bundesministerium der Justiz 2011: o.S."
- Einem Juristen stehen bei einer solchen Zitierweise die Haare zu Berge.
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