Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Jahresarchiv
showbee

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von showbee »

roberto hat geschrieben:Hallo Gonzo,

ja, es wären Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Nochmals aber der Hinweis, dass die allermeisten Stipendien gar nicht steuerbar oder zumindest steuerbefreit sind (§ 3 Nr. 11/Nr. 44 EStG). Das solltest Du auch gleich so angeben. Das Finanzamt macht sich evtl. nicht die Mühe, die Art des Zuschusses zu Deinen Gunsten zu hinterfragen. Das ändert natürlich nichts daran, dass Du die Druckkosten trotzdem voll als Werbungskosten absetzen kannst.

MfkG
Roberto
Hallo,

Hier geht mE etwas durcheinander!

1. Entweder der Dissdruck ist beruflich, dann BA oder WK; entscheidend ist, ob die Diss im ArbVerhältnis steht (Oberarzt) oder ob man ggf freiberuflich ist (Anwalt). Möglich ist auch der Zusammenhang mit Autorentätigkeit --> BA! Sonst ist der ganze Spaß Ausbildung und somit Sonderausgabe gedeckelt auf 4.000!

2. Der Zuschuss eines Dritten ist ggf nicht zu versteuern; dafür muss es aber wirlich ein og Stipendium sein; oft gibt es unabhängige Zuschüsse von Stiftungen, Verbänden oder auch Unternehmen. Dieser Zuschuss mindert aber die Aufwendungen, weil der Aufwandsbegriff mE eine wirtschaftliche Belastung erfordert.

--> Wenn ich also 3.500 an einen Verlag zahle, Stiftung X mir einen "Preis" von 3.000 zukommen lässt, dann habe ich nur Aufwand iHv 500!

MfG

showbee
littletibet

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von littletibet »

showbee hat geschrieben:
1. Entweder der Dissdruck ist beruflich, dann BA oder WK; entscheidend ist, ob die Diss im ArbVerhältnis steht (Oberarzt) oder ob man ggf freiberuflich ist (Anwalt). Möglich ist auch der Zusammenhang mit Autorentätigkeit --> BA! Sonst ist der ganze Spaß Ausbildung und somit Sonderausgabe gedeckelt auf 4.000!
Hierbei ist anzumerken, dass die Diss nicht notwendig im ArbVerhaeltnis entstehen muss. Hinreichend ist ein beruflicher Zusammenhang, den es gegenueber dem FA zu begruenden gilt. Im Ergebnis sind die Kosten dann, wie bereits angemerkt, WK im Fall unselbstaendiger Taetigkeit.

Gruss
LittleTibet
roberto

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von roberto »

Hallo showbee!
showbee hat geschrieben:Hier geht mE etwas durcheinander!

1. Entweder der Dissdruck ist beruflich, dann BA oder WK; entscheidend ist, ob die Diss im ArbVerhältnis steht (Oberarzt) oder ob man ggf freiberuflich ist (Anwalt). Möglich ist auch der Zusammenhang mit Autorentätigkeit --> BA! Sonst ist der ganze Spaß Ausbildung und somit Sonderausgabe gedeckelt auf 4.000!
In meinem Beitrag ging gar nichts durcheinander. Ich habe hier Gonzo direkt angesprochen:
..., dass Du die Druckkosten trotzdem voll als Werbungskosten absetzen kannst.
Gonzo ist Jurist und hat eine juristische Diss verfasst. Deshalb sind die Druckkosten mit hundertprozentiger Sicherheit in voller Höhe als Werbungskosten (oder, falls er selbständiger RA ist, als BA) abziehbar. Alles andere wäre steuerlicher Unfug. Da Zuschuss und VG-Wort-Vergütung nach seiner Darstellung erst im "Jahr 02" zufließen, ergibt es keinen Sinn, die Druckkosten im "Jahr 01" als Betriebsausgabe einer selbständigen schriftstellerischen Tätigkeit anzumelden. Die Einstufung als Sonderausgabe ist steuerlich ungünstiger und hier nicht notwendig.

Zur grundsätzlichen Abziehbarkeit von Druckkosten als Werbungskosten, verweise ich nochmals auf meinen Beitrag in diesem Thread, wobei LittleTibet in seiner kurzen Richtigstellung das wichtigste insoweit ja bereits klargestellt hat.
showbee hat geschrieben:2. Der Zuschuss eines Dritten ist ggf nicht zu versteuern; dafür muss es aber wirlich ein og Stipendium sein; oft gibt es unabhängige Zuschüsse von Stiftungen, Verbänden oder auch Unternehmen. Dieser Zuschuss mindert aber die Aufwendungen, weil der Aufwandsbegriff mE eine wirtschaftliche Belastung erfordert.

--> Wenn ich also 3.500 an einen Verlag zahle, Stiftung X mir einen "Preis" von 3.000 zukommen lässt, dann habe ich nur Aufwand iHv 500!
Sorry, showbee, aber das ist schlicht falsch. Die Druckkosten sind in voller Höhe Werbungskosten, unabhängig davon, ob das Stipendium steuerbar bzw. steuerpflichtig ist oder nicht. Eine Saldierung auf der Ebene der Werbungskosten findet hier gerade nicht statt. Das ist auch logisch, denn sonst wären die Bezieher von steuerfreien Stipendien ja wirtschaftlich genauso gestellt wie die von steurpflichtigen. Außerdem fallen - wie bei Gonzo - Zuschuss und Druckkosten oftmals in unterschiedliche Veranlagungszeiträume...

MfG
Roberto
theologos

Re: Druckkostenzuschuss - steuerliche Behandlung

Beitrag von theologos »

Hallo zusammen,

ich hänge mich mit meiner Frage mal hier dran, weil sie thematisch dazu gehört:

Ist ein (einmaliger) Zuschuss grundsätzlich einem Stipendium (im Sinne des EStG) gleichzustellen? Oder bedarf ein Stipendium einer Langfristigkeit?

Daran anknüpfend: Ist ein "Druckkostenzuschuss" einer kirchlichen Körperschaft öffentlichen Rechts als "Stipendium" zu sehen und darum steuerbefreit?

theologos
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