Promotion und Selbstständigkeit

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Maggie83

Promotion und Selbstständigkeit

Beitrag von Maggie83 »

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich finde hier jemanden, der mir weiterhelfen kann.

Derzeit bin ich externe Doktorandin und brauche unbedingt eine finanzielle Einnahmequelle da ich aufgrund meines Partners weder Hartz IV bekomme noch mich als Student krankenversichern lassen kann (bin momentan also freiwillig versichert mit entsprechendem selbst zu leistendem Beitrag. eine Teilzeitstelle, die mit Promotion und Kind vereinbar ist, ist sehr schwer zu finden.

Nun habe ich die Möglichkeit, als Dozentin auf Honorarbasis in meinem Fachgebiet bei einem Bildungsträger zu arbeiten, was die Anmeldung einer Selbstständigkeit impliziert- und genau das macht mir ein wenig Angst :( . Wäre das ratsam bezüglich Krankenversicherung, Rentenversicherung ,Existenzgründerzuschuss etc.und was sollte man noch so beachten? Zumal man ja nur für die Stunden bezahlt wird, die man auch abhält und im Falle einer Krankheit (man selbst oder das Kind) ohne Einkommen ist. Und wieviel kann man als Hochschulabsolvent als Honorar verlangen?

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen gemacht, die mir evtl. weiterhelfen? Ich wäre euch soooo dankbar!
Mimose

Re: Promotion und Selbstständigkeit

Beitrag von Mimose »

Hallo Maggie83,
ich arbeite selbst als freie Dozentin, neben Beruf (40h) und Kindern. Da aber mein Gehalt unter der Freigrenze liegt, muss ich es nicht als selbstständige Tätigkeit anmelden. Ich kann dir also zu den Anmeldemodalitäten nicht sagen.
Mein Eindruck ist jedoch, dass man bei freine Bildungsträgern nicht die Masse an Honorar verlangen kann. Ich bekomme zur Zeit 25€/45min. Eigentlich lohnt sich das finanziell nicht, denn wenn man betrachtet wieviel Vorbereitungszeit das ganze erfordert, kommt man auf einen sehr geringen Stundenlohn... Aber es macht natürlich sehr viel Spaß!
Ich hoffe du kannst damit wenigstens etwas anfangen.
Liebe Grüße mimose
ralle20

Re: Promotion und Selbstständigkeit

Beitrag von ralle20 »

Hallo Maggie83,
ich arbeite auch nebenher als Dozent und habe das als freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet. Die Dozententätigkeit rechne unter der sogenannten "Kleinunternehmenregelung" ab - das geht unterhalb von 17.500,- Euro Jahreseinnahmen - dann brauche ich keine Mehrwertsteuer aufschlagen und abführen. Damit ist es eigenlich für mich überhaupt kein Mehraufwand, ausser bei der Einkommensteuererklärung eine zusätzliche Anlage und eine Aufstellung der Ein- und Ausgaben.
Beim Finanzamt war das nur eine Mail - dann habe ich eine neue Steuernummer bekommen und das war es.
Viele Grüße
Ralle20
MastaofDissasta

Re: Promotion und Selbstständigkeit

Beitrag von MastaofDissasta »

Hallo Maggie,

vielleicht mache ich da seit Jahren etwas falsch und das dicke Ende kommt noch, aber ich brauchte kein Gewerbe anmelden. Ich arbeite neben der 2/3-Unitätigkeit freiberuflich als Dozentin, Autorin und was sonst noch so anfällt. Ich verdiene zugegebenermaßen sehr gut (30 - 60 € pro Stunde), als Anhaltspunkt für die Vergütung nehme ich normalerweise aber das, was ich unpromovierte Dozentin für einen Lehrauftrag an der Uni bekommen würde (26 - 29 €/45 Minuten). Ich hab jetzt mehrere Jahre in Folge die 17.500 € Grenze gerissen, aber da es sich um eine Tätigkeit im Hochschulbereich handelt, sind ein paar meiner Auftraggeber von der Umsatzsteuerpflicht befreit, was nicht bedeutet, dass ich für diese Einnahmen keine Steuern zahlen muss, sondern dass diese Einnahmen als Einnahmen aus freiberuflicher, nicht gewerbsmäßiger Tätigkeit (Gewinnerzielungsabsicht nicht im Vordergrund, höheres Ziel blablabla) gelten und einfach nur einkommenssteuerpflichtig sind (Einkommenssteuererklärungen plus Anlage "N", fertig). Die gewerblichen Einnahmen liegen unter den 17.500, erst dann ist die Anmeldung eines Gewerbes überhaupt notwendig. Steuernummer hatte ich sowieso, weil ich vorher wegen schwankender Einnahmen aus unselbstständiger Beschäftigung schon immer eine Steuererklärung gemacht habe. Der Träger weiss, ob es sich um eine Umsatzsteuerpflicht handelt oder nicht (ich hab damals von einem extra eine Kopie von der staatlichen Anerkennung bekommen).

Viel Glück - ich kann nur sagen: Es ist ein hartes Geschäft. Mehr als einmal hab ich mit einem üblen Migräne-Anfall oder einer Grippe ein ganztätiges Seminar durchgestanden, weil ich immer befürchtet habe, dass ich sonst nicht mehr beauftragt werde.
Amalia

Re: Promotion und Selbstständigkeit

Beitrag von Amalia »

Gering Verdiener und gesetzliche Krankenkasse ist eine ganz schwierige Sache. Man zahlt sich dumm und dämlich. Es gibt mehrere fiktive Mindesteinkommensgrenzen. Der Realitätsbezug ist in der Gebührenordnung der Krankenkassen nicht sonderlich ausgeprägt.

Wenn Dein Partner ebenfalls gesetzlich krankenversichert ist, solltet hier heiraten, dann bist du kostenlos Familienversichert, solange du kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hast. (Ich weiß, das ist jetzt schrecklich unromantisch, …) Evtl. dazu noch ein 400€-Job. Damit fährst du wesentlich besser, als mit einer Selbstständigkeit / Freiberuflichen Tätigkeit.

Alles Gute
A.
Zuletzt geändert von Amalia am 06.11.2011, 19:01, insgesamt 1-mal geändert.
diss-DaF

Re: Promotion und Selbstständigkeit

Beitrag von diss-DaF »

Hallo Maggie,
leider habe ich eine sehr schlechte Erfahrung mit der Selbstständigkeit gemacht. Angeblich sollte ich mich beim FA freiberuflich anmelden, was ich auch tat. Das war aber ein Fehler! Die versteuern einfach alles. Mein Steuerberater hat mir erklärt, dass wenn man nebenberuflich selbstständig ist, also unter 15 Stunden/ Woche arbeitet, muss man sich nicht anmelden. Ich habe letztes zw. Januar und August ca. 1500 € verdient, nun muss ich ca. 15 % davon Steuer nachzahlen. Dazu kommt noch die Rechnung vom Steuerberater und mir bleibt so gut wie gar nichts.
Anne123
Beiträge: 173
Registriert: 12.05.2010, 13:01
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Re: Promotion und Selbstständigkeit

Beitrag von Anne123 »

@MoD: Als Dozentin/Trainerin darf man auch gar kein Gewerbe anmelden, weil es keines ist:-)

Knifflig ist, dass man seit einigen Jahren als Trainerin/Dozentin in die Rentenversicherung einzahlen muss, während es vorher freiwillig war. Das sind immerhin 19% des Einkommens oder so um die 70 Euro, solange man unter einer bestimmten Einkommensgrenze bleibt.
Bild
crêpenoisette

Re: Promotion und Selbstständigkeit

Beitrag von crêpenoisette »

Ich habe auch jahrelang als VHS-Dozentin gearbeitet und musste kein Kleingewerbe anmelden. Esläuft unter "Honorarbasis", man muss es in der Steuererklärung angeben, aber man zahlt bis zu einem bestimmten Betrag keine Steuern.
barbershop

Re: Promotion und Selbstständigkeit

Beitrag von barbershop »

Hallo!
Auskünfte und Infos rund um das Thema Selbstständigkeit / freie Berufe etc. gibts auch in den meisten IHKs (bei uns z.B. gibts ein Existenzgründerbüro). Ich hab mich auch schon mal über darüber informiert und soweit ich mich erinnern kann, auch beim Finanzamt online Infos gefunden. Damit ist man dann auf der sicheren Seite ...

Grüße,
barbershop
MastaofDissasta

Re: Promotion und Selbstständigkeit

Beitrag von MastaofDissasta »

Anne123 hat geschrieben:@MoD: Als Dozentin/Trainerin darf man auch gar kein Gewerbe anmelden, weil es keines ist:-)
Ich sach' doch: IMangels Durchblick schwimme ich dabei immer in trübem Wasser und rechne eigentlich stündlich damit, dass irgend jemand hoch Offizielles kommt und nachträglich ein paar Tausender will. :D

Sicherheitshalber liegt deswegen der größte Teil des Geldes noch auf dem Sparbuch rum. Ich wollte der Thread-Starterin eigentlich einfach nur sagen, dass ich keine Selbstständigkeit angemeldet habe und inzwischen unproblematisch schon mehrere Steuererklärungen abgegeben habe - von der Front muss also kein Unheil drohen.
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