hi,
ich bin externer doktorand und nicht eingeschrieben an der uni. außerdem arbeite ich als freier mitarbeiter, komme aber nicht über 400 euro pro monat. habe ich anspruch auf hartz 4 oder andere staatliche zuschüsse?
Danke und fg,
snooze
Wann habe ich Anspruch auf staatliche Hilfe?
Re: Wann habe ich Anspruch auf staatliche Hilfe?
Hallo
Der Regelsatz dürfte doch irgendwo bei 360 Euro + Wohnung liegen. Da könnte also schon irgendeine Möglichkeit bestehen. Auf der anderen Seite muss man als Sozialleistungsempfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das könnte möglicher Weise mit deiner Diss Probleme geben.
Wie man sieht, ich habe keine Ahnung und eine qualifizierte Antwort wird dir wohl nur ein Sachbearbeiter im Amt geben können.
Der Regelsatz dürfte doch irgendwo bei 360 Euro + Wohnung liegen. Da könnte also schon irgendeine Möglichkeit bestehen. Auf der anderen Seite muss man als Sozialleistungsempfänger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und das könnte möglicher Weise mit deiner Diss Probleme geben.
Wie man sieht, ich habe keine Ahnung und eine qualifizierte Antwort wird dir wohl nur ein Sachbearbeiter im Amt geben können.
Re: Wann habe ich Anspruch auf staatliche Hilfe?
In Hartz 4 kommt man meines Wissens erst nach einiger Zeit rein und außerdem darfst du kein Vermögen haben. So wie ich es kenne, fordern die dann Bewerbungen, was du ja vermutlich nicht machen willst. Bei deiner Agentur nachfragen, ggf. mal bei deiner Stadt.
Was du mal recherchieren könntest, ob du Wohngeld bekommen kannst.
Was du mal recherchieren könntest, ob du Wohngeld bekommen kannst.
Re: Wann habe ich Anspruch auf staatliche Hilfe?
Hi,
danke!
Wohngeld habe ich heute nachgefragt, kriegt man erst bei 600-700 Euro Einkommen.
Ich möchte eigentlich nur ne eigene Wohnung finanzieren, um nicht bei Mutti wohnen zu müssen, parallel bewerbe ich mich noch für einen Teilzeitjob, hat aber nix geklappt bisher. Wenn ich den habe, ist das Problem eh hinfällig, aber es will einfach nicht...
Deswegen ist das so wichtig für mich.
Ciao
P.S: Vermögen habe ich so gut wie keines, nur ein bescheidenes Auto als Sachkapital
danke!
Wohngeld habe ich heute nachgefragt, kriegt man erst bei 600-700 Euro Einkommen.
Ich möchte eigentlich nur ne eigene Wohnung finanzieren, um nicht bei Mutti wohnen zu müssen, parallel bewerbe ich mich noch für einen Teilzeitjob, hat aber nix geklappt bisher. Wenn ich den habe, ist das Problem eh hinfällig, aber es will einfach nicht...
Deswegen ist das so wichtig für mich.
Ciao
P.S: Vermögen habe ich so gut wie keines, nur ein bescheidenes Auto als Sachkapital
Re: Wann habe ich Anspruch auf staatliche Hilfe?
Aber wenn Du auf Jobsuche bist, dann kannst Du Dich auch beim AA melden und Hartz beantragen. Die werden Dich dann zwar auch drängen, dass Du Dir Arbeit suchen sollst, aber das willst Du ja eh.
Oder verwechsle ich hier was?
Oder verwechsle ich hier was?
Re: Wann habe ich Anspruch auf staatliche Hilfe?
Hallo Snoozyandre,
generell hast du als allein Wohnender mit einem Einkommen von 400 Euro im Monat Anspruch auf eine Aufstockung durch ALG-II (HartzIV).
Voraussetzung ist allerdings, dass du dem Arbeitsmarkt voll und ganz zur Verfügung stehst. Theoretisch darfst du (Vollzeit-)Jobangebote nicht mit dem Argument ablehnen, dass dir dann keine Zeit für die Dissertation bleibt. Auch musst du Eigeninitiative bezüglich Bewerbungen nachweisen (was ja kein Problem sein sollte, wenn du sagst, dass du dich um eine Teilzeitstelle bemühst) und dich ebenso auf Stellen bewerben, die das Jobcenter dir zuschickt (auch Vollzeitstellen).
Auch darfst du keine Maßnahme ablehnen, die das Jobcenter dir "anbietet" (bspw. Bewerbungstraining), sei sie auch noch so ungeeignet für deine persönliche Situation. Es kann also passieren, dass du zunächst für einige Wochen neben deiner Tätigkeit als freier Mitarbeiter an einer Maßnahme teilnehmen musst. Da hat jede Stadt meines Wissens nach andere Regelungen und vieles hängt auch vom jeweiligen Fallmanager ab.
Solltest du noch "bei Mutti wohnen", wie du schreibst, wäre ein Besuch beim Jobcenter vor der Wohnungsanmietung sinnvoll, vor allem um nach der maximalen Wohnungsgröße und der Kalt- und Warmmiete zu fragen.
Ciao, Pier Paolo
generell hast du als allein Wohnender mit einem Einkommen von 400 Euro im Monat Anspruch auf eine Aufstockung durch ALG-II (HartzIV).
Voraussetzung ist allerdings, dass du dem Arbeitsmarkt voll und ganz zur Verfügung stehst. Theoretisch darfst du (Vollzeit-)Jobangebote nicht mit dem Argument ablehnen, dass dir dann keine Zeit für die Dissertation bleibt. Auch musst du Eigeninitiative bezüglich Bewerbungen nachweisen (was ja kein Problem sein sollte, wenn du sagst, dass du dich um eine Teilzeitstelle bemühst) und dich ebenso auf Stellen bewerben, die das Jobcenter dir zuschickt (auch Vollzeitstellen).
Auch darfst du keine Maßnahme ablehnen, die das Jobcenter dir "anbietet" (bspw. Bewerbungstraining), sei sie auch noch so ungeeignet für deine persönliche Situation. Es kann also passieren, dass du zunächst für einige Wochen neben deiner Tätigkeit als freier Mitarbeiter an einer Maßnahme teilnehmen musst. Da hat jede Stadt meines Wissens nach andere Regelungen und vieles hängt auch vom jeweiligen Fallmanager ab.
Solltest du noch "bei Mutti wohnen", wie du schreibst, wäre ein Besuch beim Jobcenter vor der Wohnungsanmietung sinnvoll, vor allem um nach der maximalen Wohnungsgröße und der Kalt- und Warmmiete zu fragen.
Ciao, Pier Paolo
Re: Wann habe ich Anspruch auf staatliche Hilfe?
ahja, interessant.
gibt es da eine mindestanzal von bewerbungen, die ich schreiben muss?
ich hoffe nicht, das ich eine vollzeitstelle annehmen muss. das wäre unvorteilhaft.
gibt es da eine mindestanzal von bewerbungen, die ich schreiben muss?
ich hoffe nicht, das ich eine vollzeitstelle annehmen muss. das wäre unvorteilhaft.
Re: Wann habe ich Anspruch auf staatliche Hilfe?
Die Anzahl der geforderten Bewerbungen ist vom Sachbearbeiter, von deinen Qualifikationen, den offenen Stellen in deinem potentiellen Arbeitsbereich etc. abhängig. Sie wird aber sicherlich nicht so hoch sein, dass dir keine Zeit mehr für die Diss. bleiben wird, zumal man ja auch Routinen entwickelt.
Es steht dir natürlich frei, dich, abgesehen von denjenigen offenen Stellen, die das Jobcenter dir unterbreitet, ausschließlich auf Teilzeitstellen zu bewerben, sofern es in deinem angedachten Berufsfeld und in deiner Umgebung genug davon gibt.
Generell ist es so, dass die Wahrscheinlichkeit, eine Stelle zu bekommen, mit der Qualität und Aussagekraft der Bewerbung sowie einem positiven Eindruck in einem eventuellen Bewerbungsgespräch steigt und im umgekehrten Fall sinkt........
Pier Paolo
Es steht dir natürlich frei, dich, abgesehen von denjenigen offenen Stellen, die das Jobcenter dir unterbreitet, ausschließlich auf Teilzeitstellen zu bewerben, sofern es in deinem angedachten Berufsfeld und in deiner Umgebung genug davon gibt.
Generell ist es so, dass die Wahrscheinlichkeit, eine Stelle zu bekommen, mit der Qualität und Aussagekraft der Bewerbung sowie einem positiven Eindruck in einem eventuellen Bewerbungsgespräch steigt und im umgekehrten Fall sinkt........
Pier Paolo
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