Zitieren in jur. Arbeit: wann vgl. und wann nicht?

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Pizzolla

Zitieren in jur. Arbeit: wann vgl. und wann nicht?

Beitrag von Pizzolla »

Hallo zusammen,
ich habe nun auch endlich den langen Weg vom passiven Mitleser zum aktiven Mitglied hier geschafft :D

Ich habe eine kleine Frage zur richtigen Zitierweise in juristischen Arbeiten. Und zwar geht es mir dabei insbesondere um das Wörtchen "vergleiche" oder auch kurz "vgl." in Fußnoten. Auch das Wälzen von "Wie zitiere ich richtig"-Literatur hat mich nicht viel schlauer gemacht. Dennoch möchte ich das wesentliche Zwischenergebnis meiner "Forschung" hier noch einmal darlegen.

1. Wörtliche Zitate werden wörtwörtlich und in Anführungszeichen im Text widergegeben. In der Fußnote steht dann "Meier, NJW 2007, 123, 124.

2. Indirekte Zitate werden im Text sinngemäß wiedergegeben und in der Fußnote mit "Vgl. Meier NJW 2007, 123, 124." belegt.

Das hätte aber zur Folge dass vor 99 % aller Fußnoten ein "Vgl." stehen würde (wenn man mal von Alternativen wie "So auch:" oder "Ebenso:" absieht. Wenn ich den Sinngehalt einer fremden Aussage in einem Satz widergebe - muss dann zwingend das "vgl." in die Fußnote oder kann ich einfach auch direkt "Meier NJW 2007, 123, 124." in die Fußnote packen?

Ich schreibe im Text also bspw.:

Die Frage ob ein Vertrag zustande gekommen ist, bemisst sich nach dem objektiven Empfängerhorizont.

Dieser Satz stammt von mir. Jedoch sehen viele Autoren das auch so :-X . Wie würde also die Fußnote zu diesem Satz anfangen?
Martin_T_1981

Re: Zitieren in jur. Arbeit: wann vgl. und wann nicht?

Beitrag von Martin_T_1981 »

Hallo Pizzolla,

es verhält sich meiner Meinung nach nicht ganz so, wie Du sagst. Das Wort "vgl." wird vielmehr nur gesetzt, wenn der zitierte Autor gerade nicht (!) genau das sagt, was Du belegen willst, sondern nur etwas Ähnliches. Wenn ein Autor hingegen genau das sagt, was Du belegen willst, verzichtest Du auf das "vgl.", selbst wenn Du ihn nicht wörtlich zitierst.

So stand es auch in einem der juristischen Stilratgeber, die ich gelesen habe, es müsste sich um das Werk Forstmoser/Ogorek gehandelt haben (https://portal.d-nb.de/opac.htm?method= ... Position=7).
musicus

Re: Zitieren in jur. Arbeit: wann vgl. und wann nicht?

Beitrag von musicus »

Eigentlich hast du recht, daß es sich sofort ergibt, ob es sich um ein direktes oder indirektes Zitat handelt, nämlich durch das Vorhandensein oder Fehlen von „…“ Anführungszeichen. Trotzdem empfiehlt jeder mir bekannte Ratgeber das vgl., auch bei der sogenannten Kurzbeleg-Zitierweise. Ausnahme: ich habe beim Suchen eine Empfehlung gefunden, die klar sagt, daß beim Kurzbeleg das vgl. entfällt (Religionswissenschaft). Ich glaube, beim Zitieren sind gerade alle am Schwimmen, weil plötzlich auffällt, daß ja das meiste Wissen nicht ursprünglich von „mir“ ist und man somit fast jeden Satz belegen müßte. :lol: Aber da gibt es dann die Grauzone „Allgemein-“ oder „Fachwissen“ aus Lexika oder Handbüchern, das man aber keinesfalls wörtlich (siehe Koch-Mehrin, Guttenberg, etc.) abschreiben darf.

Ops: da es um Jura ging, nehme ich alles ohne Gewähr zurück, da kenne ich mich nicht aus. :wink:
Dr. Natalie Struve

Re: Zitieren in jur. Arbeit: wann vgl. und wann nicht?

Beitrag von Dr. Natalie Struve »

Ihr immer mit Euren sogenannten indirekten Zitaten... Dieser Begriff scheint mehr Verwirrung zu stiften als weiterzuhelfen.

Auch wenn ich mich nur ungern wiederhole:

1) Wenn man wörtlich zitiert, dann tut man das in Anführungsstrichen. Grundsätzlich ohne Änderung, es sei denn, die wird als solche korrekt kenntlich gemacht!
(Insbes. auch zu den Möglichkeiten, Änderungen eindeutig anzuzeigen: http://www.nataliestruve.de/service/inf ... en-texten/)

Wörtlich zitiert man schon dann, wenn man mehr als zwei, nach mancher Ansicht drei Worte hintereinander in dieser Reihenfolge vom Verfasser übernimmt... (Und auch schon bei bloß zweien, wenn's drauf ankommt!)

2) Wörtlich zitieren sollte man aber nur dann, wenn darin ein Gewinn liegt, sprich: wenn es gerade auf die exakte Formulierung ankommt. In allen anderen Fällen, wenn man nur den Gedanken wiedergeben will, sollte man auch genau das tun – in eigenen Worten!

3) Dabei muß immer deutlich werden, daß bzw. welche Gedankengänge nicht vom Verfasser des vorliegenden Textes stammen, sondern nur wiedergegeben werden. Unmißverständlich ist insoweit stets die indirekte Rede (die im Grad der Anlehnung kurz vor dem wörtlichen Zitat steht, s. o.).
[dazu viewtopic.php?f=1&t=3111&p=74716&hilit= ... v+I#p74716]

Wenn man die, aus Gründen der Lesbarkeit oder sonstwie bedingt, nicht einsetzt, dann muß man eben anders dafür Sorge tragen, daß man sich nicht mit fremden Federn schmückt. Es gibt alle möglichen Varianten, zuvorderst die entsprechende Formulierung, aber auch Einrückung, Kursivschrift u. dgl. mehr. Der Konventionen sind bald noch mehr als wissenschaftliche Fächer. Überlegt Euch, was Ihr für sinnvoll erachtet, und zieht das konsequent durch. (Nicht einfach in langen Projekten wie Dissertationen; also am besten gut sichtbar schriftlich vermerken, z. B. über dem Schreibtisch und am Anfang der Datei!)

Und wie gesagt, das ganze dient eben nicht dazu, die Fremdherkunft der Gedanken zu verschleiern, sondern soll sie gerade deutlich machen! (Fragt also ggf. ruhig mal einen unvoreingenommenen Leser, wie er das wahrnimmt, was Ihr da veranstaltet.)

4) Und egal was andere tun und überall zu sehen ist, ein "vgl." gehört wirklich nur dann in die Fußnote, wenn nicht einfach als Beleg verwiesen wird, sondern wenn darüber hinaus ein gedanklicher Schritt, ein Vergleich notwendig ist: weil der herangezogene Autor eben nicht das geschrieben hat, was Ihr nun behauptet, sondern etwas Vergleichbares, Ähnliches o. dgl. Ihr wollt das nicht gern hören, weil es ggf. den Mut abverlangt, sich über Gepflogenheiten hinwegzusetzen; aber dann schaut Euch mal an, woraus man jetzt dem niedersächsischen Bildungsminister einen Strick dreht:
http://www.zeit.de/2011/28/Althusmann-D ... ettansicht
Zuletzt geändert von Dr. Natalie Struve am 26.04.2013, 08:30, insgesamt 1-mal geändert.
Promo12

Re: Zitieren in jur. Arbeit: wann vgl. und wann nicht?

Beitrag von Promo12 »

Den Fußnoten eines Textes wohnt bzgl. der korrekten wissenschaftlichen Technik des Zitierens nicht nur eine Nachweisfunktion, sondern zugleich dem Grunde nach auch eine Information über ein wörtliches oder lediglich sinngemäßes Zitat inne (Kennzeichnungsfunktion).

Soweit ein fremder Gedanke lediglich indirekt, d. h. sinngemäß, wiedergegeben wird, soll angeblich diese Fußnote mit einem „vgl.“ eingeleitet werden (Beispiel: Vgl. Mustermann, Vom Wesen der Fußnote, S. 45). Dieser Befund kann via Internet zahlreichen professoralen Empfehlungen zum Verfassen wissenschaftlicher Abhandlungen entnommen werden.

Hierzu ist zu konstatieren:

Soweit eine Fußnote ohne „vgl.“ begonnen wird (Beispiel: Mustermann, Vom Wesen der Fußnote, S. 45), belegt diese ein direktes, d. h. wörtliches, Zitat. Sie belegt, dass der so gekennzeichnete Satz aus der Feder einer anderen Autorin bzw. eines anderen Autors stammt. Allerdings kann so lediglich der Satz oder Satzteil einwandfrei gekennzeichnet werden, auf den sich die Fußnote bezieht, und nicht – wie ein FDP-Europaabgeordneter behauptet – etwa Textpassagen oder gar ganze Seiten. Dann sind An- und Abführungszeichen, eine andere Schriftart oder ein eingedrückter und anderszeiliger Textabschnitt erforderlich.

Weiterhin ist festzustellen, dass das „vgl.“ in den allermeisten Fällen unzutreffend gebraucht wird. Denn es bedarf deshalb eines Vergleiches, sofern die zitierte Autorin bzw. der zitierte Autor inhaltlich etwas anderes aussagt. Dieser (inhaltlich) andere Gedanke soll nämlich nur vergleichend für die eigene Argumentation herangezogen werden. Sofern derselbe bzw. der gleiche Gedanke (in anderen Worten!) lediglich sinngemäß wiedergegeben werden soll, ist eine Vgl.-Fußnote wissenschaftlich unzutreffend.
Vielmehr muss diese Fußnote dann mit einem „Siehe“ begonnen werden. Sofern dieselbe bzw. die gleiche fremde gedankliche Argumentation – mit eignen Worten – wiedergegeben und nicht mit einem „siehe“, sondern „vgl.“ gekennzeichnet wird, liegt der Verdacht eines Plagiats (Ideenplagiat) nahe. Denn es wird suggeriert, die zitierte Autorin bzw. der zitierte Autor habe lediglich etwas anderes, vergleichbares in eigenen Worten formuliert. Dies ist jedoch dann nicht zutreffend.
Sofern vertreten wird, eine ohne „siehe“ oder „vgl.“ eingeleitete Fußnote belege schon ein indirektes Zitat, dann ist eine mit „vgl.“ eingeleitete Fußnote umso mehr irreführender, da sie in den überwiegenden Fällen eben nicht auf einen unterschiedlichen Gedanken verweist. Mitunter wird der Fremdtext nicht in eigenen – anderen – Worten umformuliert, sondern Satzteile oder Wortfetzen werden einfach umgestellt. Vor allem dann liegt der Verdacht eines Plagiats auf der Hand.

Ich will mal auch bei vroniplag für Klarheit sorgen........
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