Hallo,
Surcam hat geschrieben:Das [dass eine Doktorarbeit nach dem Tod des Erstgutachters und Differenzen mit einem zugewiesenen neuen Gutachter nicht abgeschlossen wurde] finde ich sehr seltsam. Denn nach dem, was ich bisher so mitbekommen habe, gebietet es der wissenschaftliche Anstand, dass die Doktoranden von einem verstorbenen Fakultätsmitglied von den anderen Fakultätsmitgliedern anstandslos "übernommen" werden.
Ja, seltsam ist das schon. Und ich behaupte auch nicht, dass die Doktorandin unbeteiligt an diesem Umstand gewesen ist. Möglicherweise war es so, dass der neue DV, der bisher noch überhaupt nicht in das Projekt (das wahrscheinlich auch nicht gerade in den Schlusszügen lag) einbezogen worden war, sehr viele Anregungen hatte, die die Doktorandin so nicht annehmen wollte, während der ursprüngliche, dann aber tote DV mit dem Konzept vollkommen einverstanden gewesen war. Vielleicht hätte die Doktorandin ihre Arbeit ja auch mit dem verstorbenen DV nicht zuende gebracht, das weiß ich natürlich nicht.
Die These, die ich in den Raum werfen wollte war: Vielleicht ist die Gefahr, dass ein Zweitgutachter, der nach dem Tod eines Erstgutachters dessen Rolle übernimmt, zu viele neue Vorstellungen in ein noch nicht beendetes Dissertationsvorhaben einbringt, geringer, wenn dieser zuvor als Zweitgutachter bereits länger - bestenfalls auch schon beratend - involviert war. Oder so.
Gruß
BertaFrieda, ohne Zweitgutachter (bisher).