Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Finanzplanung, Stipendien incl. und Muster-Gutachten für eine Stipendienbewerbung, Krankenversicherung als Doktorand
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Aguti
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Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von Aguti »

roberto hat geschrieben: @aguti
Es kommt natürlich auf den Sachbearbeiter im FA an, viele haben echt keine Ahnung und von § 19 UStG nie was gehört. Es ging bei Dir wahrscheinlich um die Vergabe einer USt-ID-Nummer.
Nein, ich falle auch unter §19 UStG. Hab zwar eine USt-ID bekommen, die ich aber bislang nicht nutze.
Aber vermutlich trifft Sebastians Erklärung zu.
roberto

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von roberto »

Aguti hat geschrieben:Nein, ich falle auch unter §19 UStG. Hab zwar eine USt-ID bekommen, die ich aber bislang nicht nutze.
Na bitte, das ist doch eindeutig. Da hatte beim FA mal wieder jemand keinen Plan. Warum sollte ein Kleinunternehmer, der keine USt. abrechnet, eine USt-ID-Nr. bekommen?!
roberto

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von roberto »

Übrigens - "Übersetzer" ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder, der sich dazu im Stande fühlt, darf ohne irgend eine Prüfung, Genehmigung oder Anmeldung freiberuflich als Übersetzer tätig sein (ob das so sinnvoll ist, sei mal dahingestellt).
myfunnyvalentine

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von myfunnyvalentine »

Übrigens - "Übersetzer" ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder, der sich dazu im Stande fühlt, darf ohne irgend eine Prüfung, Genehmigung oder Anmeldung freiberuflich als Übersetzer tätig sein (ob das so sinnvoll ist, sei mal dahingestellt).
Und das sehr zum Leidwesen des Marktes und der Qualität. Ihr glaubt nicht, wieviele spätberufene Senioren/-innen meinen, in ihrer Freizeit übersetzen zu müssen.
lena.f

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von lena.f »

Ich meine, wenn die Dozentin es natürlich auch gegen Bezahlung meinerseits macht. wie soll es dann ablaufen? sie kann mir ja keine Rechnung ausstellen oder doch?
roberto

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von roberto »

Doch klar, kann sie. Die meisten Dozenten sind nebenbei auch freiberuflich tätig - sie verfassen Aufsätze, halten Vorträge etc. Falls ihr Arbeitsvertrag dies generell nicht zulässt, darf sie erst gar nicht gegen Bezahlung für Dich tätig werden...
Eva
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Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von Eva »

roberto hat geschrieben: freiberufliche Tätigkeit bis zu einer gewissen Größenordnung muss man nämlich gar nicht anmelden!
Verständnisfrage: Wenn ich meine Haupteinkünfte als Arbeitnehmer habe und nur gelegentlich (1-5 Mal im Jahr) ein Aufsatz-/Vortragshonorar o.ä. bekomme, muss ich dafür nicht extra eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, richtig?

Und wenn schon mal jemand Kompetentes Auskunft geben kann ( :oops: ): Ich habe vor Jahren ein Gewerbe angemeldet, um als Messehostess zu arbeiten, das mache ich zwar schon lange nicht mehr, das Gewerbe besteht aber nach wie vor. Sollte/muss man das wieder abmelden? Gibt es gute Gründe, die dafür oder dagegen sprechen? Die oben genannten Tätigkeiten (Publikationen, Vorträge) sind davon ja ohnehin nicht berührt, dafür brauche ich es also nicht. Danke!
roberto

Re: Steuer - Korrekturlesen gegen Entgelt

Beitrag von roberto »

Eva hat geschrieben:Verständnisfrage: Wenn ich meine Haupteinkünfte als Arbeitnehmer habe und nur gelegentlich (1-5 Mal im Jahr) ein Aufsatz-/Vortragshonorar o.ä. bekomme, muss ich dafür nicht extra eine freiberufliche Tätigkeit anmelden, richtig?
Richtig. :idea: Arbeitsrechtlich musst Du aber von Deinem Arbeitgeber die Erlaubnis haben, eine (freiberufliche) Nebentätigkeit auszuüben (i.d.R. unproblematisch).
Ich habe vor Jahren ein Gewerbe angemeldet, um als Messehostess zu arbeiten, das mache ich zwar schon lange nicht mehr, das Gewerbe besteht aber nach wie vor. Sollte/muss man das wieder abmelden? Gibt es gute Gründe, die dafür oder dagegen sprechen? Die oben genannten Tätigkeiten (Publikationen, Vorträge) sind davon ja ohnehin nicht berührt, dafür brauche ich es also nicht. Danke!
Ja, es gibt sehr gute Gründe, das wieder abzumelden, zumindest wenn Du das Gewerbe nicht mehr benötigst. Gewerbetreibende unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer. Das Problem ist, dass gewerbliche Einkünfte andere Einkünfte "infizieren" können. Wenn jemand beispielsweise eigentlich freiberufliche Einkünfte in Höhe von 30.000 Euro hat und daneben noch Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 500 Euro, dann gilt automatisch alles, also 30.500 Euro, als gewerblich und muss der Gewerbesteuer unterworfen werden. Eine völlig bekloppte Geschichte, wie es sie nur im Steuerrecht geben kann. :roll:
Die reine Anmeldung eines Gewerbes reicht zwar theoretisch für eine Infektion nicht aus, ich würde das aber nicht riskieren und bei zukünftig dauerhaft geplanten freiberuflichen Einkünften das nicht mehr benötigte Gewerbe lieber abmelden, damit das Finanzamt nicht auf dumme Ideen kommt.
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