Die Aussage mit den Gesellschaftsrechtlern war aber von meinem DV und nicht von mir / Kollegen. Er hat die Zitierweise kritisiert und meinte, das würde man im Strafrecht so nicht machen, sie arbeiten offensichtlich immer in anderen Bereichen. Da hab ich dann gesagt, ich arbeite größtenteils im Gesellschaftsrecht. Da meinte mein DV dann, na die Zitierweise sei dann offensichtlich eine Gesellschaftsrechtliche Zitierweise.
Mir persönlich ist das völlig egal, man muss die Fundstelle finden. Ich finde eher die Art der Zitierweise mit dem "Bearbeiter, in:" besonders umständlich. Aber wenn es alle so machen im Umfeld, da beugt man sich irgendwann. Erst recht, wenn die entsprechende Noten in ihrer Diss haben, in den Verlagen veröffentlichen, die der DV gut findet, usw..
Mein DV will übrigens auch nicht immer die Zitiervorschläge der Werke. Da habe ich auch schon welche gehabt, die er dann so nicht wollte... Das Musterbuch wurde mein großer Freund, weil daran konnte ich mich wenigstens halten. Hätte er - anstelle zu sagen, es sei ihm egal - einfach gleich gesagt, was er will, wäre es einfacher gewesen. Aber das war ja Gegenstand der Bearbeitung 2008. 2010/2011 sind es andere Sachen, die ihn stören
Aber das schaffe ich nun auch noch, will eigentlich innerhalb des Februars fertig werden.
Denn im März und April warten längst andere arbeitsintensive Prüfungen, die inzwischen sogar einen höheren Stellwert erreicht haben.