Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Einreichung, Korrektur, Rigorosum, Disputation, Drucken, Titelführung, Steuern
außerdem auch alles was nach Abschluss der Diss kommt.
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roberto

Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Beitrag von roberto »

Hallo Leute!

Nun ist es endlich so weit - ich bin Doktor des Rechts. :dr)
Doch schon lauern die Fettnäpfe: Wie gebrauche ich meinen Titel richtig? Nach dem Schrieb meiner Uni bin ich befugt den Titel Doktor des Rechts (Dr. iur.) zu führen. Heißt das, ich muss das iur. immer mitnennen? Auf den Briefköpfen und Visitenkarten meiner Kollegen steht immer nur Dr. Mustermann, nix mit Dr. iur. Auch die (maschinelle) Unterschrift habe ich noch nie mit Abkürzung für die Fachrichtung gesehen. Andererseits kenne ich es von den Ärzten, dass deren med. immer mitgenannt wird. Ich muss mir nun einen Anwaltsausweis zulegen. Was gebe ich an? Dr. Roberto oder Dr. iur. Roberto? Mein Arbeitgeber hat mir ungefragt neue Visitenkarten mit Dr. ohne iur. drucken lassen. Darf ich den Dr. ohne das iur. überhaupt benutzen? :?:

Für ein wenig Nachhilfe wäre ich dankbar!

LG Roberto
roberto

Re: Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Beitrag von roberto »

Ich habe da noch ein weiteres Problem: Wenn auf Formularen nach Titeln gefragt wird, gebe ich dort auch noch meinen Dipl.-Jur. an? Quasi Dr. Dipl.-Jur. Roberto? Oder Dr. iur. Dipl.-Jur. Roberto? Ist das nicht albern? Ich könnte das als Volljurist noch krönen mit Dr. iur. Dipl.-Jur. (Univ.) Ass. jur. Roberto... :roll:

Ich weiß - ist ein sehr fachbezogenes Problem. Vielleicht weiß zumindest der Herr Kollege Moderator Bescheid?

LG Roberto
tini_ch

Re: Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Beitrag von tini_ch »

hi roberto

zum führen akademischer grade:

http://de.wikipedia.org/wiki/Akademisch ... cher_Grade

die kernaussage: "Allgemein gilt, dass Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde oder die Prüfungsordnung festgelegt ist."

von demher muss auf diversen (offiziellen) dokumenten das "iur." miteinbezogen werden, also z.b. eben auf der visitenkarte, auf deinem anwaltsausweis, etc.

gemäss deinem post stehst du ja kurz vor der anwaltszulassung bzw. hast diese schon erlangt. ab dem zeitpunkt bist du ja dann "RA Dr. iur. Roberto", die Angabe von "Dipl." bzw. "Assessor" (der ja "Dipl." konsumiern dürfte) erübrigt sich damit...

hope, this was helpful... und meine gratulation zum "dr. iur."!

tini
nK

Re: Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Beitrag von nK »

Ich nehme an, Du hast noch nicht hier geschaut:

https://doktorandenforum.de/fertig/titelfuehren.htm

Da wird das beantwortet.

Und natürlich GLÜCKWUNSCH zum erfolgreichen Titel! Die Probleme wollen wir doch alle mal haben :dr) /:dr)

Und das mit dem Dipl. iur / Ass. iur. ist wohl nicht ganz ernst gemeint, oder?
roberto

Re: Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Beitrag von roberto »

Vielen Dank für die Hinweise (und Gratulationen)! Ich hatte auch schon vermutet, dass ich das "iur." mitbenennen muss, da die Urkunde nichts anderes vorsieht. Als ich meine Chefs darauf angesprochen habe, wurde ich allerdings darauf hingewiesen, dass das absolut unüblich sei und ich nun damit leben müsse, dass ich auf den schon gedruckten Visitenkarten und dem Briefkopf ohne "iur." genannt werde - eben wie alle anderen auch. Au weia. Ich hoffe, ich bekomme keinen Ärger mit der Uni. :(

@tini:
Der Rechtsanwalt (RA) ist kein Titel, sondern eine Berufsbezeichnung. Der Dr. und der Dipl.-Jur. sind dagegen akademische Grade. Der Ass. jur. ist kein akademischer Grad, sondern die Bezeichnung für die Befähigung zum Richteramt (Volljurist). Weder der Rechtsanwalt noch der Assessor können daher den akademischen Grad des Diplomjuristen konsumieren. Dieser könnte allenfalls durch den Dr. verdrängt werden. Glaube ich aber nicht, schließlich bleibt der Dr. auch bei einem Prof.-Titel bestehen und wird nicht seinerseits verdrängt. Der RA könnte allenfalls den Assessor verdrängen, da man nur als Volljurist RA werden kann.

Ich werde sicherlich weder den Assessor noch den Diplomjuristen für meine Korrespondenz angeben. Aber es ist schon komisch, dass es nirgendwo eindeutige und offizielle Regelungen zur Führung dieser Titel im Zusammenspiel miteinander gibt. Das mit dem iur. ist hingegen für mich ein tatsächliches Problem.

LG Roberto
Sebastian
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Re: Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Beitrag von Sebastian »

Hallo roberto,

auch von mir einen Glückwunsch - hatte die direkte Ansprache "verpennt".
Ich hatte auch schon vermutet, dass ich das "iur." mitbenennen muss, da die Urkunde nichts anderes vorsieht. Als ich meine Chefs darauf angesprochen habe, wurde ich allerdings darauf hingewiesen, dass das absolut unüblich sei und ich nun damit leben müsse, dass ich auf den schon gedruckten Visitenkarten und dem Briefkopf ohne "iur." genannt werde - eben wie alle anderen auch.
Nun hast Du ja die Antworten schon bekommen bzw. gefunden. Auf meiner Visitenkarte steht das "iur." auch nicht drauf - aber wenn man weiß, wer die Aufträge erteilt und korrekturliest darf man sich darüber nicht wundern. Es ist wirklich völlig unüblich, das Fach auf die Visitenkarte zu drucken - das hat echt niemand, den ich kenne. Wollte eigentlich meine Visitenkarten-Kollektion noch mal fix durchkämmen, hatte aber keine Zeit. Im Internet fand ich exemplarisch die Seite einer Großkanzlei, die im Impressum und sonstwo immer nur "Prof." und "Dr." angibt, aber nie das Fach.
Ich selbst arbeite viel interdisziplinär - da würde ich es eigentlich begrüßen, wenn ich vom Gegenüber gleich wüßte, ob er Dr. iur., rer. pol. oder rer. nat. ist.
Ach so, da fällt mir eine Ausnahme ein: Die Dr.-Ing's kann man immer gut erkennen.
Und den feinen Unterschied zwischen "iur." und "jur." hast Du auch schon bemerkt... der hängt von der PromO ab. Ich weiß nicht, was ich schicker finde ;-)
Ich bekomme demnächst übrigens meinen ersten Personalausweis mit Dr. drin, weil der alte nun abgelaufen ist. Soweit ich weiß, ist das iur dort auch nicht dabei.
Viel Spaß und wenig Fettnäpfchen!
Sebastian
el rubio

Re: Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Beitrag von el rubio »

Meine Güte, sei doch nicht so kompliziert. Die meisten Rechtsanwälte "unterschlagen" ohne schlechtes Gewissen das iur. hinter dem Dr. Welcher Fakultät sollen sie denn sonst angehören?

Wenn ein Kollege das iur. auf Visitenkarte/Briefkopf extra erwähnt, ahne ich schon, dass ich es mit einem besonders aufgeblasenen Vertreter unserer Gattung zu tun habe. Der Typ, der sich heute noch mächtig was drauf einbildet, dass er vor zehn, zwanzig Jahren mal ein uninspiriertes Machwerk über ein gut abgehangenes Thema zu Papier gebracht hat. Na bravo.

ra dr. rubio
Sebastian
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Re: Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Beitrag von Sebastian »

Welcher Fakultät sollen sie denn sonst angehören?
rer. pol.?
Und Frau JUDr., die nicht über Nachwuchsorganisationen politischer Parteien promoviert hat, legte auch ziemlichen Wert auf alle Details (mußte sie wohl auch).
Ich finde die Frage berechtigt: Man kann doch erst so richtig lässig sein, wenn man sicher ist, dass man selbst es jedenfalls drauf hat... Und das roberto um Fettnapfvermeidung bemüht ist, hat er ja stets betont. An den Umstand, dass die gelebte Praxis nicht immer in Deckung mit der Rechtslage/Aktenlage zu bringen ist, muß man sich ja auch erstmal gewöhnen.

Netter ist's schon - denn überall wird der Dr. im dienstlichen Bereich so groß betont, aber die wesentliche Information, nämlich in welchem Fach, geht dabei unter.
Eine wichtige Motivation für mich war damals übrigens auch, eben solchen Gestalten die Luft rauslassen zu können. Prägende Story:
Diskussion vor Gericht, die Anwälte werden langsam persönlich.
RA A: "Aber Herr B, was Sie da sagen, liegt doch neben der Sache!"

RA B: "Herr Doktor B., bitte!"

RA A: "Ach, Herr Kollege B, unter uns können wir den Dr doch weglassen."

B's Show war natürlich gelaufen.
Ging aber auch nur, weil A Lage und Knigge durchschaut hatte - mit einer Retourkutsche von B á la "Ach, Herr A, ich wußte gar nicht, dass Sie auch Ingenieur sind", hätte es vielleicht anders ausgesehen.

Sebastian

P.S.: Ich hätte da noch ein paar Stories zum Thema Titelgläubigkeit und -gehabe aus meinem Arbeitsalltag zu erzählen - aber dafür jetzt extra eine neue Identität hier aufzubauen, ist mir doch zu umständlich :wink:
tini_ch

Re: Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Beitrag von tini_ch »

@tini:
Der Rechtsanwalt (RA) ist kein Titel, sondern eine Berufsbezeichnung. Der Dr. und der Dipl.-Jur. sind dagegen akademische Grade. Der Ass. jur. ist kein akademischer Grad, sondern die Bezeichnung für die Befähigung zum Richteramt (Volljurist). Weder der Rechtsanwalt noch der Assessor können daher den akademischen Grad des Diplomjuristen konsumieren.


... ja, da war ich offenbar zu ungenau, sorry. :oops: bei einem schnellen internet-search hab ich auch tatsächlich jemanden gefunden, der sich "RA Ass. jur. Dipl.-Jur...." nennt. gekrönt wird das ganze dann durch "RA Ass. jur. Dipl-Jur. xxx, LL.M.".

wie auch immer, ich gratuliere nochmals zur promotion und wünsche ein schönes wochenende!

viele grüsse,
tini
roberto

Re: Richtiges Führen des Doktortitels - mit Fachrichtung?

Beitrag von roberto »

@Sebastian:
Danke für die Glückwünsche! /:dr)

@rubio:
Ich weiß ja nicht, wie es bei Dir ist, aber ich habe für meine Dissertation einige Jahre meiner Lebenszeit und viel Hirnschmalz in ein paar hundert Seiten Papier investiert, und ich denke, dass ich mit Recht stolz auf meine Promotion sein kann. Ebensolchen Respekt habe ich auch vor allen anderen Promovierten und Promoventen. Sicher gibt es Fälle wie Guido W., der ein Werk in der Dicke seines (!) kleinen Fingers über die Jugendorganisation seiner Partei abgeliefert hat, aber ich denke doch - nenn mich ruhig idealistisch - dass so etwas eher die Ausnahme ist, auch bei älteren Dissertationen. Das Werk eines unserer Seniorpartner ist z.B. seit 1965 durchgängig im Buchhandel erhältlich. Und wieso soll es aufgeblasen sein, den "iur." mitzubenennen? Ein juristischer Doktortitel ist doch nicht mehr wert als der einer anderen Fachrichtung! Im Gegenteil - in manchem Fach ist unter fünf Jahren Arbeit ein Doktortitel kaum zu erreichen! Dass man sich insgesamt nicht stets mit Dr. Sowieso vorstellen sollte, ist doch eine ganz andere Frage. Ich finde es jedenfalls merkwürdig und nachdenkenswert, dass man in der Praxis einen Titel führt, den man so nach seiner Promotionsurkunde gar nicht führen dürfte. Warum ist das kompliziert? Übrigens - kann es sein, dass Du der Erste bist, der in diesem Forum mit RA Dr. zeichnet? :mrgreen:

@tini: Ja, es gibt schon große Helden im Internet zu finden! Aber wenn man schon irgendwelche Titel verliehen bekommt, finde ich es jedenfalls gut zu wissen, wie man sie verwenden darf - auch wenn man es nicht tun muss. Interessant war das Onlineformular des Deutschen Anwaltsvereins: Dort sollte man auf einer Schaltfläche seine(n) Titel auswählen. Zur Auswahl standen die Kombinationen "Ass. jur. Dipl.-Jur." und "Dr. iur. Ass. jur.", sowie alles einzeln. Nicht möglich war "Dr. iur. Dipl.-Jur."! Warum auch immer. Wichtig ist es nicht - für mich kam eh allein der "Dr. iur." in Frage -, aber interessant finde ich es schon.

Schönes Wochenende,
Roberto
Gesperrt
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