Hallo Frank,
das klingt nach einem wirklichen Dissertations-GAU. Ob die Rücknahme NACH Einreichung noch möglich ist - bei uns lt. PO m. E. nicht, aber auch da hilft Dir der Blick in Eure PO sicherlich weiter. Auch bezweifle ich, dass ein an anderer Prüfungsausschuss eine bereits einmal eingereichte (und leider im vorliegenden Stadium nicht für gut befundene) Arbeit annehmen würde. Aus verschiedensten Gründen...
Aber auch hier wäre solches denkbar, über direkte Kontakte vielleicht.
Zwei Aspekte sind mir noch unklar:
1) Hast Du mit dem DVzu2 schon einmal gesprochen und ihm Deine Situation erläutert und diskutiert? D. h. ihm zu zeigen, dass Du seine Anmerkungen ernst nimmst und auch nachvollziehen, aber aus den genannten Gründen nicht erfüllen kannst = Kompromiss-Suche. Zugleich Hoffnung auf Menschlichkeit...
2) Gespräch mit dem Vorsitzenden des Prüfungsausschuss suchen (ggf. als Vermittler), sofern es nicht der DVzu2 ist....
good luck. wirklich besch*** Situation.
Zweitgutachter macht unerfüllbare Auflagen
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