Abbildungen: Anzahl und Bildnachweis

Fragen aus der laufenden Arbeit an der Dissertation.
Literatursuche, Motivationsprobleme, Lehrtätigkeit, Ärger mit dem Prof u.v.m.
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Jaja

Abbildungen: Anzahl und Bildnachweis

Beitrag von Jaja »

Hallo,

Ich hätte mal folgende Fragen in Zusammenhang mit einer kunstgeschichtlichen monographisch-rezeptionsgeschichtlichen Arbeit.

Anzahl der Abbildungen bzw. wann durch eine Abbildung verdeutlichen:
Ich habe inzwischen eine Abbildungsanzahl im guten 200er-Bereich (zum grossen Teil für die Kunstwerke noch autorenrechtlich geschützt, weswegen ich auf Bildzitatsrecht zurückgreifen müsste). Finde das gerade wahnsinnig viel :shock: . Mein Fragen hier sind:
Wieviele Abbildungen habt Ihr so (für bild- oder geschichtswissenschaftlich Arbeitende)?
Und was "belegt" ihr alles durch Abbildungen? also, für an welchen Stellen muss man wirklich 'ne Abbildung zeigen und wo ist es überflüssig (will gerne ein bisschen streichen und bin da gerade unschlüssig, wo ich die Grenze ziehe). Zu Verdeutlichung:
Beispiel 1: zur Einordnung weise ich allgemein auf eine Kunstströmung hin und nenne exemplarisch ein paar "typische" Vertreter (ohne per se auf bestimmte Werke einzugehen oder eingehen zu müssen): Beispielabbildung ja oder nein?
Beispiel 2: ich verweise auf ein zumindest unter Kunsthistorikern allgemein bekanntes Werk, das ich nicht interpretatorisch auseinandernehme, sondern nur als Vergleichspunkt anführe: Abbildung ja oder nein?

Zweiter Punkt ist der Bildnachweis, wenn man auf Bildzitatsrecht zurückgreifen will. Aber eine Frage könnt Ihr mir hier vielleicht schon beantworten:
welche Bildnachweise entsprechen einem Bildzitat (habe das jetzt unterschiedlich in Dissen gesehen)? Bildnachweis eines scans aus einem Buch und wie genau dann? Sind Fotos aus Bilddatenbanken oder von Fotoagenturen auch bildzitatsfähig? was schreibt ihr bei eigenen Fotos? oder schreibt ihr da gar nichts?

Danke Euch schon mal für Eure Antworten!
LG, Jaja
Rosa

Re: Abbildungen: Anzahl und Bildnachweis

Beitrag von Rosa »

Hallo Jaja,

ich handhabe es so: bei Beispiel 1 zeige ich keine Abb. Bei Beispiel 2: Nicht, wenn ich nur einen Halbsatz dazu sage. Ich stelle mir immer vor, ich halte einen Vortrag. Würde ich das Vergleichs-Bild daneben zeigen müssen, um mein Argument zu verdeutlichen? Ich berücksichtige nur kontextualisierende oder vergleichende Bilder, die für Argumentation relevant sind, aber mein Thema ist auch irgendwie eng, was die bildlichen Querbezüge angeht. Zu viele Vergleichsbilder können doch auch von der Argumentation irgendwie ablenken, oder?

Zum "Bildzitatrecht" gib es einen sehr guten deutschen Wikipedia-Artikel. Es ermöglich Abdruck von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Honorarzahlung, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Urheberrechtlich geschützt sind Werke während 70 Jahren nach Tod des Künstlers.

So geht's: Man kann das Bildzitatrecht in Anspruch nehmen, wenn man ein Bild in einem Buch oder Aufsatz als Scanvorlage genommen hat. Nachweis lautet dann: Autor, Buchtitel, Ort, Jahr, S. xy, also genau wie bei einem Textzitat. Fertig. Sonst nichts.

Im Falle eines VG Bildkunst-Künstlers bei Veröffentlichung des Buches (aber erst dann) noch dort anfragen, um Wertung als Bildzitat bitten und den VG Bildkunst Credit dazuschreiben. Die Bildkunst berechnet dann aber nichts. Jedenfalls dann, wenn auch die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Bildzitate dürfen nur im Buchinnenteil, max. halbseitig und in schwarz-weiß reproduziert werden. Das gezeigte Bild muss im Text angesprochen / beschrieben / als Vergleich thematisiert werden in irgendeiner Form.

Wenn irgend möglich, würde ich immer so nachweisen. Es ist am sichersten, würde ich auch bei rechtefreien Werken so handhaben.

Fotos aus Bilddatenbanken (auch Prometheus), Fotoagenturen oder direkt vom Museum oder Künstler selbst zur Verfügung gestellt und Unpubliziertes aus Archiven etc. sind nicht bildzitatsfähig.

Vielleicht findet man als Ersatz für so ein Bild/Foto eine gute Bildvorlage in einem Buch und scannt von dort und gibt dann das Buch an. Falls das nicht geht: Muss man die Rechte für die Buchpublikation anfragen.

Der Künstler, über den man schreibt, gestattet einem vielleicht kostenfreien Abdruck, dann ist man fein raus, nennt im Bildnachweis den Künstler als Urheber.

Kompliziert wird es, wenn der Installationskünstler einverstanden ist, aber wenn seine Galerie die Bilder nicht kostenfrei rausrückt, weil ein Fotograf, der die Installation fotografiert hat, immer auch Rechte an seinem Foto hat (so wie der Künstler an der Installation, die in dem Foto zu sehen ist...). Dann wäre wieder der Galerie-Katalog als Scanvorlage besser, denn der ist ja eine Publikation, aus der man bildzitieren kann.

Aus dem Bildnachweis geht letzten Endes hervor, wo die Bildvorlage herkommt und / oder bei wem die Urheberrechte liegen, nicht aber, ob und wieviel Honorar der Urheber dafür verlangt hat. Museen sind übrigens in der Regel nicht die Inhaber der Urheberrechte des Werkes, jedoch gegebenenfalls Urheber der Fotos von Werken, die bei ihnen hängen (seufz...)

Eigene Fotos als solche bezeichnen im Nachweis. Ihr Abdruck kostet natürlich nichts, denn man ist ja selbst der Urheber. Aber wenn man in einer Ausstellung des zeitgenössischen Künstlers, über den man schreibt, fotografiert hat, muss man immer noch den Künstler um Zustimmung bitten, weil man ja sein Werk abdrucken will (siehe Fotografienphänomen oben, es kann halt mehr als eine Person geben, die Urheberrechte an einem Foto hat).

Insgesamt ist das Thema Bildrechte eher überkomplex. Ich hoffe, ich habe schon mal eine hilfreiche Schneise geschlagen.

Rosa
Jaja

Re: Abbildungen: Anzahl und Bildnachweis

Beitrag von Jaja »

Hallo Rosa,

Lieben Dank! Das hilft mir super!
Mit dem "normalen" Bildrecht kenne ich mich gut aus, aber das Bildzitatsrecht kannte ich nicht und es gibt es ja auch wohl so nur in Deutschland.

Auch super zu hören wie Du das mit den Abbildungen handhabst. Ich habe bis jetzt nur an Publikationen mitgearbeitet, wo es wichtig war möglichst viele schöne Bilder zu haben, Marke Coffee-Table-Book :oops: , und wo eben auch das Geld für die Bildrechte da war. Deswegen fehlte mir jetzt das Maß für meine Diss :wink:

Das mit den Fotovorlagen aus Museen und nicht bildzitatsfähig hatte ich schon befürchtet. Ist natürlich doof, wenn noch nicht alle Werke einmal veröffentlicht waren oder nur in einer Publikation von Anfang des Jahrhunderts mit entsprechender Qualität :roll: da muss ich ja auf die Bilder zurückgreifen, zudem mir die bis jetzt immer zur Verfügung gestellt wurden ohne die leidigen Reproduktionsgebühren, die ja für die Museen finanziell wichtig sind (Kultur steht ja budgetär schlecht da), aber für Doktoranden die Hölle
muss noch sehen, wie ich das löse :?

Dir auch noch weiter viel Erfolg!
LG, Jaja
Rosa

Re: Abbildungen: Anzahl und Bildnachweis

Beitrag von Rosa »

Ja, da haben wir es schon sehr gut in Deutschland. Dir auch viel Erfolg, guten Endspurt! ;-) Du hast Recht, auch die Museen müssen ihr Geld haben, aber manche treten mittlerweile rabiat auf. Immer schön gegenhalten beim Verhandeln, zumindest wenn es um die eigene Diss geht (bei allem Verständnis). Da hast Du dann ja schon viel Erfahrung, wenn Du Bildbände gemacht hast, daher bitte Nachsicht dass ich das in ganzer Gänze erläutert hatte ;-)
R.
Jaja

Re: Abbildungen: Anzahl und Bildnachweis

Beitrag von Jaja »

Stimmt, es gibt da einige sehr rabiate, die sind ja auch schon bekannt dafür und selbst unter Museen verschrien, da frage ich erst gar nicht :wink:
und Deine Erklärung ist echt supergut, da wird man hier im Forum bestimmt noch von zehren :D Bildzitatsrecht ist auch klasse, aber irgendwie teils so grenzwertig (war mein Eindruck), aber so wie du das beschrieben hast, finde ich es vollkommen deutlich :D

Werde nächste Woche nochmal über mein Abbildungsverzeichnis brüten, muss ja nachher auch den Druck bezahlen
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