Zweitgutachter macht unerfüllbare Auflagen
Zweitgutachter macht unerfüllbare Auflagen
Hallo zusammen,
bin neu hier und stehe ganz unerwartet vor einem großen Problem. Habe mich vor gut 5 Jahren entschieden, berufsbegleitend zu promovieren. Nach "Freigabe" meiner Arbeit durch meinen betreuenden Prof. und Einreichung im März habe ich vom Prüfungsausschuss jetzt die Auflage bekommen, die Arbeit in 5 (!) Punkten zu überarbeiten.
Das Design der Arbeit war von Beginn an angelegt, den Spagat zwischen wissenschaftlichem Arbeiten und unternehmerischer Praxis (ich arbeite in einem Industriegroßunternehmen) zu wagen und diese immer wieder problematische Lücke damit etwas zu schließen.
Nun werden plötzlich härteste wissenschaftliche Kriterien an die Arbeit herangelegt, die selbst durch eine Nacharbeit (innerhalb der Frist eines Jahres) unmöglich realisierbar sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass es wohl einen persönlichen Konflikt zwischen den beiden Gutachtern gibt ("Machtgerangel").
Was kann ich hier unternehmen (Ein Nacharbeit scheidet im Prinzip aus, da die Auflagen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr erfüllbar sind und mir im kommenden Jahr lediglich Urlaub und die Wochenenden zur Überarbeitung zur Verfügung stehen)?
Danke für Eure Hilfe und Tipps!
Frank
bin neu hier und stehe ganz unerwartet vor einem großen Problem. Habe mich vor gut 5 Jahren entschieden, berufsbegleitend zu promovieren. Nach "Freigabe" meiner Arbeit durch meinen betreuenden Prof. und Einreichung im März habe ich vom Prüfungsausschuss jetzt die Auflage bekommen, die Arbeit in 5 (!) Punkten zu überarbeiten.
Das Design der Arbeit war von Beginn an angelegt, den Spagat zwischen wissenschaftlichem Arbeiten und unternehmerischer Praxis (ich arbeite in einem Industriegroßunternehmen) zu wagen und diese immer wieder problematische Lücke damit etwas zu schließen.
Nun werden plötzlich härteste wissenschaftliche Kriterien an die Arbeit herangelegt, die selbst durch eine Nacharbeit (innerhalb der Frist eines Jahres) unmöglich realisierbar sind.
Erschwerend kommt hinzu, dass es wohl einen persönlichen Konflikt zwischen den beiden Gutachtern gibt ("Machtgerangel").
Was kann ich hier unternehmen (Ein Nacharbeit scheidet im Prinzip aus, da die Auflagen zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr erfüllbar sind und mir im kommenden Jahr lediglich Urlaub und die Wochenenden zur Überarbeitung zur Verfügung stehen)?
Danke für Eure Hilfe und Tipps!
Frank
Re: Katastrophe: Probleme mit Zweitgutachter-unerfüllb. Aufl
Das hört sich nicht gut an. Was sagt denn der Betreuer zu den geforderten Punkten und hat er eventl. einen Lösungsvorschlag? Kannst du vielleicht andeuten, was man sich unter "härtesten" wissenschaftl. Kriterien vorstellen muß? Ist die Methodik das Problem? Oder die Umsetzung? Das würde bei der Suche nach Lösungen vielleicht helfen.
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Re: Katastrophe: Probleme mit Zweitgutachter-unerfüllb. Aufl
Hallo Frank,
das klingt wirklich unerfreulich. Wie ist denn genau der Status und was ist in Deinem Verfahren vorgesehen?
Hast Du offiziell eingereicht? Hast Du Deinen betreuenden Prof dazu schon einmal gefragt? Er hatte doch schließlich "freigegeben" (ich vermute mal: inoffiziell)? Was sieht die Promotionsordnung vor?
Ich kenne Auflagen zur Nachbearbeitung eigentlich dann eher aus dem Bereich zwischen der abschließenden Bewertung und der Druckfreigabe - auch lästig, aber eben nicht so fundamental. Bei Dir klingt es so, als stünden die Forderungen unter der Überschrift "ohne Nachbearbeitung keine Note über dem Strich"?
Gruß
Sebastian
das klingt wirklich unerfreulich. Wie ist denn genau der Status und was ist in Deinem Verfahren vorgesehen?
Hast Du offiziell eingereicht? Hast Du Deinen betreuenden Prof dazu schon einmal gefragt? Er hatte doch schließlich "freigegeben" (ich vermute mal: inoffiziell)? Was sieht die Promotionsordnung vor?
Ich kenne Auflagen zur Nachbearbeitung eigentlich dann eher aus dem Bereich zwischen der abschließenden Bewertung und der Druckfreigabe - auch lästig, aber eben nicht so fundamental. Bei Dir klingt es so, als stünden die Forderungen unter der Überschrift "ohne Nachbearbeitung keine Note über dem Strich"?
Gruß
Sebastian
Re: Zweitgutachter macht unerfüllbare Auflagen
Hallo zusammen,
hatte noch keine Gelegenheit mit meinem Prof. zu sprechen, da der Brief des Prüfungsausschusses erst Freitag kam. Letztlich geht es um Methodik wie auch Durchführung. Was jetzt hier gefördert wird, wäre in meinem Unternehmen ohnehin nie möglich gewesen..
Auf meine ursprünglich geäußerten Bedenken zur Design der Studie hat mein Prof. mehrfach betont: "Kein Problem - genau hier besteht ja eine wissenschaftliche Lücke".. Und jetzt kommt hier ein Zweitgutachter/Prüfungsausschuss, der darauf keinerlei Rücksicht zu nehmen scheint..
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass es eben die Möglichkeit gibt, die eingereichte Arbeit mit Auflagen zurückzubekommen (1. Jahr Frist für Überarbeitung). Mein (übrigens überaus gewissenhafter) Prof. hatte die Arbeit sozusagen "inoffiziell freigegeben" und auch angedeutet, das das Zweitgutachten kein Problem sein wird. Und nun das.
Gibt es sowas wie ein Recht auf ein weiteres Gutachten?
Frank
hatte noch keine Gelegenheit mit meinem Prof. zu sprechen, da der Brief des Prüfungsausschusses erst Freitag kam. Letztlich geht es um Methodik wie auch Durchführung. Was jetzt hier gefördert wird, wäre in meinem Unternehmen ohnehin nie möglich gewesen..
Auf meine ursprünglich geäußerten Bedenken zur Design der Studie hat mein Prof. mehrfach betont: "Kein Problem - genau hier besteht ja eine wissenschaftliche Lücke".. Und jetzt kommt hier ein Zweitgutachter/Prüfungsausschuss, der darauf keinerlei Rücksicht zu nehmen scheint..
Die Prüfungsordnung sieht vor, dass es eben die Möglichkeit gibt, die eingereichte Arbeit mit Auflagen zurückzubekommen (1. Jahr Frist für Überarbeitung). Mein (übrigens überaus gewissenhafter) Prof. hatte die Arbeit sozusagen "inoffiziell freigegeben" und auch angedeutet, das das Zweitgutachten kein Problem sein wird. Und nun das.
Gibt es sowas wie ein Recht auf ein weiteres Gutachten?
Frank
Re: Zweitgutachter macht unerfüllbare Auflagen
Es ist sehr schwer bzw. unmöglich auf ein Gutachten zu klagen. Ich wundere mich nur, dass der Zweitgutachter die Dissertation auseinandergerissen hat, denn normalerweise stimmen sich der 1. und 2. Gutachter vor der offiziellen Einreichung ab.
Kennt dein Doktorvater den 2. Gutachter ganz gut?
Wenn alle Fäden abreißen sollten, dann würde ich dir empfehlen Augen zudrücken und mit der Überarbeitung anfangen. Besprich aber alles in einem persönlichen Gespräch mit dem DV und 2.Gutachter was genau du zu überarbeiten hast.
Kennt dein Doktorvater den 2. Gutachter ganz gut?
Wenn alle Fäden abreißen sollten, dann würde ich dir empfehlen Augen zudrücken und mit der Überarbeitung anfangen. Besprich aber alles in einem persönlichen Gespräch mit dem DV und 2.Gutachter was genau du zu überarbeiten hast.
Re: Zweitgutachter macht unerfüllbare Auflagen
Autsch.... das klingt ja zutiefst unerfreulich. Mal aus Neugier: Für wie berechtigt hälst du denn die Einwände des Gutachters? Hast du begündbare (fachliche) Einwände gegen die Einwände? Wie sieht denn das Gutachten deines Betreures aus? Hoffentlich viel freundlicher? Steht im Raum, dass der Zweitgutachter / der gesamte Prüfungsausschuss ohne die Überarbeitung die Arbeit gar nicht annehmen möchte, oder besteht die Möglichkeit mit einer mäßigen Note durchzukommen?
Ich würde als erstes mal mit meinem Betreuer reden, und zwar möglichst schnell, was man noch machen kann. Und die Promotionsordnung lesen! Bei uns stehen viele Fälle drin, bei denen weitere Gutachten erstellt werden können oder müssen - ganz besonders wenn sich Gutachten deutlich widersprechen. Ich gehe mal davon aus, dass dies bei deinem Erst- und Zweitgutachter der Fall ist? Ausserdem kann man bei uns (in bestimmten Fristen) selbst Stellung zu den Gutachten nehmen, mit denen sich dann der Prüfungsausschuss beschäftigen muss.
Ich wünsche dir auf jeden Fall schon mal viel Glück... das klingt ja nach einem persönlichen Dissertations-GAU
Ich würde als erstes mal mit meinem Betreuer reden, und zwar möglichst schnell, was man noch machen kann. Und die Promotionsordnung lesen! Bei uns stehen viele Fälle drin, bei denen weitere Gutachten erstellt werden können oder müssen - ganz besonders wenn sich Gutachten deutlich widersprechen. Ich gehe mal davon aus, dass dies bei deinem Erst- und Zweitgutachter der Fall ist? Ausserdem kann man bei uns (in bestimmten Fristen) selbst Stellung zu den Gutachten nehmen, mit denen sich dann der Prüfungsausschuss beschäftigen muss.
Ich wünsche dir auf jeden Fall schon mal viel Glück... das klingt ja nach einem persönlichen Dissertations-GAU
Re: Zweitgutachter macht unerfüllbare Auflagen
Ich habe so was auch schon mitbekommen, dass Arbeiten zur Überarbeitung zurückgegeben wurde.
Oft bei externen, die wenig Kontakt zu DV hatten und einfach praktisch losgeschrieben hatten. "Ich habe da meine Erfahrungen aus der Praxis, wozu soll ich definieren."
Eine hat diese Überarbeitung abgelehnt. In ihrem Fall konnte ich es nicht nachvollziehen. Ich fand die Arbeit extrem schlecht. Sie kam von der Fachhochschule und hatte die Arbeit weitgehend nur mit ihrem FH-Prof. geschrieben. Sie wurde dann allerdings aus politischen Gründen promoviert. Es war superpeinlich. Ansonsten habe ich in einem Fall auch erlebt, dass eine, die schon in der science community etabliert war, ihre Arbeit zurückbekam. Da ging es aber nur um Eitelkeiten. Sie hatte den Prof nicht ausführlich in ihrer Arbeit zitiert.
Also schwierig zu sagen. Ich würde sagen, rede auf jeden Fall mit Deinem Prof, wie das einzuschätzen ist.
Oft bei externen, die wenig Kontakt zu DV hatten und einfach praktisch losgeschrieben hatten. "Ich habe da meine Erfahrungen aus der Praxis, wozu soll ich definieren."
Eine hat diese Überarbeitung abgelehnt. In ihrem Fall konnte ich es nicht nachvollziehen. Ich fand die Arbeit extrem schlecht. Sie kam von der Fachhochschule und hatte die Arbeit weitgehend nur mit ihrem FH-Prof. geschrieben. Sie wurde dann allerdings aus politischen Gründen promoviert. Es war superpeinlich. Ansonsten habe ich in einem Fall auch erlebt, dass eine, die schon in der science community etabliert war, ihre Arbeit zurückbekam. Da ging es aber nur um Eitelkeiten. Sie hatte den Prof nicht ausführlich in ihrer Arbeit zitiert.
Also schwierig zu sagen. Ich würde sagen, rede auf jeden Fall mit Deinem Prof, wie das einzuschätzen ist.
Re: Zweitgutachter macht unerfüllbare Auflagen
Danke schon mal für Eure bisherigen Antworten! Werde morgen meinen Prof. anschreiben und 'nen Termin vereinbaren. Denke, dass ich danach einiges mehr weiß.
Werde dann direkt berichten..
Grüße
Frank
Werde dann direkt berichten..
Grüße
Frank
Re: Zweitgutachter macht unerfüllbare Auflagen
Hallo zusammen,
ich hatte jetzt endlich den Termin bei meinem Doktor-Vater. Wie vermutet kommen die Auflagen für meine Arbeit zu 100% vom Zweitkorrektor..
Da ich meine Dissertation berufsbegleitend in einem Großkonzern der Industrie angefertigt habe, stehe ich nun vor dem Problem, dass die mir jetzt gemachten Auflagen so nicht (mehr) erfüllbar sind. Dennoch seinen die Auflagen "nicht verhandelbar". Was nun? (Hinzu kommt, dass mir aufgrund einer neuen beruflichen wie privaten Situation nicht ausreichend Zeit verbleibt, die Diss. grundlegend zu überarbeiten)
Aus meiner Sicht bleiben nun also 3 Möglichkeiten:
1. Annahme der Auflagen mit der sehr großen Gefahr, diese nicht zur Zufriedenheit des Zweitkorrektors erfüllen zu können.
2. Aufgabe des Promotionsvorhabens (wäre natürlich 'ne Katastrophe)
3. Rücknahme der Dissertation und Einreichung an einer anderen Universität. Dies scheint die Promotionsordnung meiner Uni aber nicht klar zu regeln.
Kennt Ihr einen ähnlichen Fall? Ist Punkt 3 grundsätzlich denkbar? So wie ich die Promotionsordnung verstehe ist meine Arbeit weder angenommen noch abgelehnt (sondern mir mit Auflagen "zurückgegeben"). Was passiert also, wenn ich aus oben genannten Gründen die Dissertation nicht in der gewünschten Form überarbeiten kann und ich den Promotionsausschuss bitte, mir die Arbeit zurückzugeben?
Danke schon mal für die Tipps!
Frank
ich hatte jetzt endlich den Termin bei meinem Doktor-Vater. Wie vermutet kommen die Auflagen für meine Arbeit zu 100% vom Zweitkorrektor..
Da ich meine Dissertation berufsbegleitend in einem Großkonzern der Industrie angefertigt habe, stehe ich nun vor dem Problem, dass die mir jetzt gemachten Auflagen so nicht (mehr) erfüllbar sind. Dennoch seinen die Auflagen "nicht verhandelbar". Was nun? (Hinzu kommt, dass mir aufgrund einer neuen beruflichen wie privaten Situation nicht ausreichend Zeit verbleibt, die Diss. grundlegend zu überarbeiten)
Aus meiner Sicht bleiben nun also 3 Möglichkeiten:
1. Annahme der Auflagen mit der sehr großen Gefahr, diese nicht zur Zufriedenheit des Zweitkorrektors erfüllen zu können.
2. Aufgabe des Promotionsvorhabens (wäre natürlich 'ne Katastrophe)
3. Rücknahme der Dissertation und Einreichung an einer anderen Universität. Dies scheint die Promotionsordnung meiner Uni aber nicht klar zu regeln.
Kennt Ihr einen ähnlichen Fall? Ist Punkt 3 grundsätzlich denkbar? So wie ich die Promotionsordnung verstehe ist meine Arbeit weder angenommen noch abgelehnt (sondern mir mit Auflagen "zurückgegeben"). Was passiert also, wenn ich aus oben genannten Gründen die Dissertation nicht in der gewünschten Form überarbeiten kann und ich den Promotionsausschuss bitte, mir die Arbeit zurückzugeben?
Danke schon mal für die Tipps!
Frank
Re: Zweitgutachter macht unerfüllbare Auflagen
Ich kann mir unter den nicht erfüllbaren wissenschaftlichen Auflagen nichts vorstellen. Zusätzliche Experimente, für die die Uni-Infrastruktur notwendig ist? Zusätzliche Quellen? Mehr Theorie? Müsste doch alles realisierbar sein.
Aber: Wie wäre es einfach mit Zeitgutachter austauschen? Ich hab selbst zwei Fälle mitbekommen, in denen das möglich war. Allerdings wurde beide Male kurz vor Erstellung des Gutachtens zurück gezogen, nach Gutachten geht das vielleicht nicht mehr. Ansonsten einreichen und dritten Gutachter heranziehen, der die Spanne zwischen der guten Bewertung des DVs und der schlechten Bewertung des Zweitbetreuers überbrückt. Häufig muss bei großen Bewertungsunterschieden sowieso ein dritter Gutachter bestellt werden.
Aber: Wie wäre es einfach mit Zeitgutachter austauschen? Ich hab selbst zwei Fälle mitbekommen, in denen das möglich war. Allerdings wurde beide Male kurz vor Erstellung des Gutachtens zurück gezogen, nach Gutachten geht das vielleicht nicht mehr. Ansonsten einreichen und dritten Gutachter heranziehen, der die Spanne zwischen der guten Bewertung des DVs und der schlechten Bewertung des Zweitbetreuers überbrückt. Häufig muss bei großen Bewertungsunterschieden sowieso ein dritter Gutachter bestellt werden.
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