Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
Hallo,
Ich stehe gerade bei der Wahl zwischen 2 Promotionsstellen bei deutschen Forschungsinstitutionen, eine mit Stipendium, eine mit 50%-Vergütung (E13 Stufe 2).
Rechne ich für mich mit Steuerklasse 4, kommt bei zweiterem etwas (unwesentlich) mehr raus und ich habe außerdem schon in Rentenversicherung,... eingezahlt.
Unsicher bin ich mir aber, wie das denn im Falle eines Stipendiums für meine Frau wäre. Das Stipendium wird steuerrechtlich doch als Null Einkommen angesehen. Würde das dann heißen, meine Frau könnte Steuerklasse 3 wählen und deutlich mehr rausbekommen? Mit rausbekommen meine ich jetzt, was nach der Einkommensteuererklärung übrig bleibt. Wenn ich das mit dem Ehegatten-Splitting-Verfahren richtig verstanden habe, wird dann ja gegengerechnet und es macht im Endeffekt nicht so viel Unterschied, ob wir erst die Steuerklassen 3/5 oder 4/4 gewählt haben. Meine Frau verdient als Krankenschwester übrigens um die 2000 brutto.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
Viele Grüße
Stevy
Ich stehe gerade bei der Wahl zwischen 2 Promotionsstellen bei deutschen Forschungsinstitutionen, eine mit Stipendium, eine mit 50%-Vergütung (E13 Stufe 2).
Rechne ich für mich mit Steuerklasse 4, kommt bei zweiterem etwas (unwesentlich) mehr raus und ich habe außerdem schon in Rentenversicherung,... eingezahlt.
Unsicher bin ich mir aber, wie das denn im Falle eines Stipendiums für meine Frau wäre. Das Stipendium wird steuerrechtlich doch als Null Einkommen angesehen. Würde das dann heißen, meine Frau könnte Steuerklasse 3 wählen und deutlich mehr rausbekommen? Mit rausbekommen meine ich jetzt, was nach der Einkommensteuererklärung übrig bleibt. Wenn ich das mit dem Ehegatten-Splitting-Verfahren richtig verstanden habe, wird dann ja gegengerechnet und es macht im Endeffekt nicht so viel Unterschied, ob wir erst die Steuerklassen 3/5 oder 4/4 gewählt haben. Meine Frau verdient als Krankenschwester übrigens um die 2000 brutto.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
Viele Grüße
Stevy
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Re: Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
Bei der eigentlichen Steuerfrage bin ich keine große Leuchte.
Nur eine Zwischenfrage zu Deinen Prämissen:
Ist sichergestellt, dass das Stipendium unabhängig vom Einkommen des Ehepartners ausgezahlt wird?
Wir hatten hier schon mal einen Fall, bei dem das Ehegatteneinkommen auf den Stipendienanspruch angerechnet wurde.
Das könnte dann netto für Euch beide nachteilig sein.
Gruß
Sebastian
Nur eine Zwischenfrage zu Deinen Prämissen:
Ist sichergestellt, dass das Stipendium unabhängig vom Einkommen des Ehepartners ausgezahlt wird?
Wir hatten hier schon mal einen Fall, bei dem das Ehegatteneinkommen auf den Stipendienanspruch angerechnet wurde.
Das könnte dann netto für Euch beide nachteilig sein.
Gruß
Sebastian
Re: Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
Hallo Sebastian,
Danke für den Hinweis. Ich mache mir da aber keine großen Sorgen, Geldgeber ist ein Forschungsinstitut, nicht Land oder Bund. Das Stipendium soll nach DFG-Richtlinien bemessen sein. Voraussichtlich bekomme ich sogar einen Verheiratetenzuschlag von 150€ pro Monat.
Hat sonst jemand Erfahrung mit Stipendium und Verheiratetsein?
Danke für den Hinweis. Ich mache mir da aber keine großen Sorgen, Geldgeber ist ein Forschungsinstitut, nicht Land oder Bund. Das Stipendium soll nach DFG-Richtlinien bemessen sein. Voraussichtlich bekomme ich sogar einen Verheiratetenzuschlag von 150€ pro Monat.
Hat sonst jemand Erfahrung mit Stipendium und Verheiratetsein?
Re: Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
Hallo Stevy,
Deine Frage kann man nicht so pauschal beantworten. Sie hängt entscheidend davon ab, wie hoch das Stipendium bzw. die Vergürtung ist (habe gerade keine Lust herauszufinden, wie viel eine halbe E13 Stufe 2 Stelle ist, zumal dies von Land zu Land unterschiedlich sein kann). Außerdem ist von Belang, ob Du noch weitere Einkünfte hast bzw. Entgeltersatzleistungen erhälst.
Hast Du denn sichergestellt, dass Dein Stipendium steuerfrei wäre? Hier werden nämlich drei Arten von Stipendien unterschieden: Stipendien im Einkünftebereich sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allgemeine Ausbildungsstipendien sind hingegen nicht steuerbar. "Echte" Stipendien sind steuerbefreit (ja, es gibt einen Unterschied zwischen nicht steuerbar und steuerbefreit). Hierfür kommt es allerdings maßgeblich auf die Herkunft der Mittel, also die fördernde Einrichtung, und die an sie geknüpfte Verwendung an. Befreit sind z.B. Stipendien des MPI und und der Friedrich-Ebert-Stiftung. Es kommt darauf an, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 11/Nr. 44 EStG erfüllt sind. Die allermeisten "Stipendien" sind aber tatsächlich nicht zu versteuern.
Unabhängig von der steuerlichen Frage solltest Du Dir die Frage stellen, wie viel Dir die Einzahlung in die RV wert ist. Das hängt ja auch davon ab, wie lange Du so zu promovieren gedenkst. Hast Du auch an die Krankenversicherung gedacht? Die Krankenkassen berechnen für den Krankenkassenbeitrag oftmals Stipendien mit ein, wenn Du freiwillig versichert bist. Oder bist Du über Deine Frau mitversichert?
Sollte Dein Stipendium steuerbefreit sein, würdet Ihr bei einer Zusammenveranlagung wahrscheinlich deutlich Steuern sparen, ich schätze 2.500 Euro im Verhältnis zur getrennten Veranlagung.
Gruß, Roberto
Deine Frage kann man nicht so pauschal beantworten. Sie hängt entscheidend davon ab, wie hoch das Stipendium bzw. die Vergürtung ist (habe gerade keine Lust herauszufinden, wie viel eine halbe E13 Stufe 2 Stelle ist, zumal dies von Land zu Land unterschiedlich sein kann). Außerdem ist von Belang, ob Du noch weitere Einkünfte hast bzw. Entgeltersatzleistungen erhälst.
Hast Du denn sichergestellt, dass Dein Stipendium steuerfrei wäre? Hier werden nämlich drei Arten von Stipendien unterschieden: Stipendien im Einkünftebereich sind grundsätzlich steuerpflichtig. Allgemeine Ausbildungsstipendien sind hingegen nicht steuerbar. "Echte" Stipendien sind steuerbefreit (ja, es gibt einen Unterschied zwischen nicht steuerbar und steuerbefreit). Hierfür kommt es allerdings maßgeblich auf die Herkunft der Mittel, also die fördernde Einrichtung, und die an sie geknüpfte Verwendung an. Befreit sind z.B. Stipendien des MPI und und der Friedrich-Ebert-Stiftung. Es kommt darauf an, ob die Voraussetzungen des § 3 Nr. 11/Nr. 44 EStG erfüllt sind. Die allermeisten "Stipendien" sind aber tatsächlich nicht zu versteuern.
Unabhängig von der steuerlichen Frage solltest Du Dir die Frage stellen, wie viel Dir die Einzahlung in die RV wert ist. Das hängt ja auch davon ab, wie lange Du so zu promovieren gedenkst. Hast Du auch an die Krankenversicherung gedacht? Die Krankenkassen berechnen für den Krankenkassenbeitrag oftmals Stipendien mit ein, wenn Du freiwillig versichert bist. Oder bist Du über Deine Frau mitversichert?
Sollte Dein Stipendium steuerbefreit sein, würdet Ihr bei einer Zusammenveranlagung wahrscheinlich deutlich Steuern sparen, ich schätze 2.500 Euro im Verhältnis zur getrennten Veranlagung.
Gruß, Roberto
Re: Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
bei der Stipendiengeschichte haste aber auch keinerlei Ansprueche auf Arbeitslosengeld etx, oder?
alternativ wuerde ich eher klären, ob du mit einer halben Unistelle nicht ggf noch Studentenstatus erhalten kannst - das wuerde bei Krankenversicherung (wenn du selbst versichert bist) ja auch einiges sparen und man hat ggf leichter Zugang zu Unibib usw....
alternativ wuerde ich eher klären, ob du mit einer halben Unistelle nicht ggf noch Studentenstatus erhalten kannst - das wuerde bei Krankenversicherung (wenn du selbst versichert bist) ja auch einiges sparen und man hat ggf leichter Zugang zu Unibib usw....
Re: Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
Richtig. Das wäre für mich ein starkes Argument für die halbe Stelle, weil eben die kompletten Sozialversicherungen dabei mit drin sind.saxomanix hat geschrieben:bei der Stipendiengeschichte haste aber auch keinerlei Ansprueche auf Arbeitslosengeld etx, oder?
Dafür reicht bei uns die Annahme als Doktorand, egal ob angestellt oder Stipendium.saxomanix hat geschrieben:alternativ wuerde ich eher klären, ob du mit einer halben Unistelle nicht ggf noch Studentenstatus erhalten kannst - das wuerde bei Krankenversicherung (wenn du selbst versichert bist) ja auch einiges sparen und man hat ggf leichter Zugang zu Unibib usw....
Re: Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
ich glaube, dass kann aber von Uni zu Uni verschieden sein (besonders, was die Krankenkasse angeht) und geht vor allem auch nach dem Gehalt. Ich hab eine volle Unistelle und kann mich nicht mehr als Student versichern, dafuer verdien ich zuviel Luxusproblem hahaha...ich meine mich zu erinnern, dass zumindest in Hamburg und Kiel, wo ich studiert hab, die magische Grenze bei 1/2 Stelle lag...Dafür reicht bei uns die Annahme als Doktorand, egal ob angestellt oder Stipendium.
Re: Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
@saxomanix: Okay, ich hab dich unsauber zitiert
Studentenstatus => in Bezug auf Bib, Mensakarte, ÖPNV und dergleichen
Sobald du sozialversicherungspflichtig angestellt bist (über einem Freibetrag, dessen Höhe ich grad nicht weiß), ist die studentische KV Geschichte, klar.
Studentenstatus => in Bezug auf Bib, Mensakarte, ÖPNV und dergleichen
Sobald du sozialversicherungspflichtig angestellt bist (über einem Freibetrag, dessen Höhe ich grad nicht weiß), ist die studentische KV Geschichte, klar.
Re: Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
Die studentische KV ist Geschichte wenn
- das monatliche Gehalt > 825 EUR beträgt
- man 30 Jahre alt wird
- und die Studiendauer darf (normales Studium + Promotionsstudium) max. 14 Fachsemester betragen.
Bei entsprechend hohen Werbungskosten (im Rahmen der Promotion) können sich durchaus steuerliche Vorteile für den Ehegatten ergeben, dass kann man leider nur im konkreten Einzelfall ausrechnen.
- das monatliche Gehalt > 825 EUR beträgt
- man 30 Jahre alt wird
- und die Studiendauer darf (normales Studium + Promotionsstudium) max. 14 Fachsemester betragen.
Bei entsprechend hohen Werbungskosten (im Rahmen der Promotion) können sich durchaus steuerliche Vorteile für den Ehegatten ergeben, dass kann man leider nur im konkreten Einzelfall ausrechnen.
Re: Steuervorteile für Ehegatten bei Promotionsstipendium?
Vorallem aber - hier sehr wichtig - ist es mit dem ersten Studienabschluss (Dipolm, Magister, Staatsexamen, Master usw.) vorbei mit der studentischen GKV!ZESAR hat geschrieben:Die studentische KV ist Geschichte wenn
- das monatliche Gehalt > 825 EUR beträgt
- man 30 Jahre alt wird
- und die Studiendauer darf (normales Studium + Promotionsstudium) max. 14 Fachsemester betragen.
Das leidige Thema GKV + Stipendium hatten wir hier schon mehrfach.
Neuste Horrorstory, die mir zugetragen wurden:
Verheiratet – sie Beamtin, also Privat versichert – er Stipendiat, wollte sich freiwillig in der GKV versichern. Als Beitragsbemessungsgrundlage wurde ihr Gehalt + sein Stipendium durch zwei herangezogen. Er hätte dann mehr als ein Drittel (!) seines Stipendiums an die Krankenkasse gezahlt. Jetzt ist er auch Privat versichert. …
Gegenbeispiel (jetzt wird es total verrückt, scheint aber ganz normale Krankenkassenbürokratie zu sein):
Verheiratet – sie angestellt, ganz normal GKV – er Stipendiat, über die Familienversicherung kostenlos krankenversichert…
Grüße A.
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