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hallo,
ich bin neu hier und beschäftige mich damit eine promotion, also einen doktor zu machen.
jetzt habe ich die frage, wie das rechtlich aussieht. gehört die promotion noch zu der ausbildung? oder ist man dann schon in einem arbeitsverhältnis?
danke für alles auskünfte!
zumindest im Bezug auf Kindergeld (sofern noch in Ãœbergangsregelung und/oder unter 25) und Waisengeld: ja.
Beides wurde mir "bis zum Ende der Ausbildung" gewährt, dies ist mit Abschluss der mündlichen Prüfung (also NICHT mit Einreichung) gegeben.