Hallo an alle,
ich habe gerade mit miener Diss angefangen und habe gleich an die Schwierigkeiten gestossen, die eingentlich gar nicht mit der Diss zu tun haben-und zwar die Krankenversicherung! Das Thema ist schon bekannt, aber was mich interessiert ist-wenn man ein Betrag von Stipendium als Lehrmittelgeld (oder so was ähnliches ) bezeichnet (normaleweise 200 EUR) -geht dieses Geld inklusiv in die Berechnung von Monatsbeiträgen bei der Krankenkasse?
ich denke, ich habe so etwas früher irgendwo gelesen, aber jetzt habe ich keine Ahnung mehr wo..
Vielen Dank für ihre Hilfe!
Liebe Grüße, Dani
Stipendium + Lehrmittelgeld?
ich weiß nicht, ob das hilft, aber das Büchergeld (so heißt das bei den politischen Stiftungen) zählt z.B. nicht als Einnahme bei Steuer/Kindergeld-Mindestgrenze; hierzu gibt es ein Urteil. Ich kann mir vorstellen, dass dies bei der Krankenkassen ähnlich gehandhabt wird.
allerdings wird es nicht genügen, dass man (bzw. du) das so bezeichnest, sondern es wird zweckgebunden (d.h. mit konkretem Überweisungszusatz) überwiesen werden müssen.
allerdings wird es nicht genügen, dass man (bzw. du) das so bezeichnest, sondern es wird zweckgebunden (d.h. mit konkretem Überweisungszusatz) überwiesen werden müssen.
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