Hallo in die Runde,
wie sieht es bei euch mit dem Starttermin und einer Umzugskostenvergütung aus? Mir wurde mitgeteilt, dass das Beschäftigungsverhältnis entweder zum 1.4. oder zum 1.10. beginnen würde. Aufgrund der Kündigungsfristen in meiner aktuellen Tätigkeit müsste ich dann allerdings 2–3 Monate ohne Gehalt überbrücken.
Besteht die Möglichkeit, einen früheren Starttermin – gegebenenfalls zunächst ohne Lehrverpflichtung – zu verhandeln? Und hat jemand von euch eine Umzugskostenvergütung erhalten? In meinem Fall würde es sich um den Umzug eines kompletten Familienhaushalts handeln.
Besten Dank!
Berufungsverhandlungen FH Professur
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mm42
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Re: Berufungsverhandlungen FH Professur
Ich hatte mal einen Ruf an eine Hochschule in Sachsen, den ich allerdings nicht angenommen habe. Wenn ich mich recht erinnere, hätte ich da Umzugskosten erstattet bekommen, hätte dann allerdings in den Landkreis der Hochschule ziehen müssen.Duss77 hat geschrieben: 14.04.2026, 11:45 Und hat jemand von euch eine Umzugskostenvergütung erhalten?
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mm42
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Re: Berufungsverhandlungen FH Professur
Bei uns kann man die Professur antreten und hat zunächst mal keine Lehrverpflichtung (ist auch praktisch für die Vorbereitung der ganzen Lehrveranstaltungen, die man erstmals hält), man läuft aber dann wohl gleich ins Unterdeputat. Allerdings kann man an anderen Hochschulen evtl. eine Deputatsreduktion für das erste Jahr der Professur heraushandeln.Duss77 hat geschrieben: 14.04.2026, 11:45 Aufgrund der Kündigungsfristen in meiner aktuellen Tätigkeit müsste ich dann allerdings 2–3 Monate ohne Gehalt überbrücken. Besteht die Möglichkeit, einen früheren Starttermin – gegebenenfalls zunächst ohne Lehrverpflichtung – zu verhandeln?
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lordsnyder
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Re: Berufungsverhandlungen FH Professur
Viele Hochschulen haben auch ein Staffelmodell, d.h., man beginnt z.B. mit 14 LVS (Lehrverpflichtungsstunden), und schraubt sich dann in Zweierschritten auf 18 LVS hoch. Das ist aber je nach Hochschule sehr unterschiedlich. Bei manchen gibt es gar keine Ermäßigung, sondern man steigt direkt mit 18 LVS ein, hat dafür aber z.B. Grundlagen-Praktika im 1. Semester, die eigentlich jeder können sollte.
Re: Berufungsverhandlungen FH Professur
Hallo zusammen, ich habe in 3 Wochen meine Berufungsverhandlung und hatte heute die Berufungsberatung mit der hlb. Man sagte mir, dass eine Berufungszulage i.H.v. 300 Euro monatlich unbefristet eigentlich Standard sei. Das hatte ich hier in diversen Beiträgen schon ganz anders gelesen - nämlich, dass es keinerlei Extra-Zahlungen über das W2 Gehalt gäbe. Habt Ihr diesbzgl. Erfahrungen?
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mm42
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Re: Berufungsverhandlungen FH Professur
Bezog sich die hlb-Aussage mit der Berufungszulage speziell auf die Hochschule, wo Du den Ruf bekommen hast?Duss77 hat geschrieben: 24.09.2026, 19:20 Hallo zusammen, ich habe in 3 Wochen meine Berufungsverhandlung und hatte heute die Berufungsberatung mit der hlb. Man sagte mir, dass eine Berufungszulage i.H.v. 300 Euro monatlich unbefristet eigentlich Standard sei. Das hatte ich hier in diversen Beiträgen schon ganz anders gelesen - nämlich, dass es keinerlei Extra-Zahlungen über das W2 Gehalt gäbe. Habt Ihr diesbzgl. Erfahrungen?
An meiner HS hat eine Kollegin beim Erstruf angeblich auch eine Zulage in der von Dir genannten Höhe bekommen, die war aber anscheinend zunächst befristet. Ich selbst habe auf eine Berufungsverhandlung verzichtet, weil ich aufgrund einer anderen Berufungsverhandlung und den Infos aus diesem Forum gedacht habe, dass man beim Erstruf nichts herausschlagen kann; außerdem wollte ich wegen Altersgrenze die Stelle schnell antreten (ich habe aber inzwischen erfahren, dass zumindest in meinem Bundesland für die Altersgrenze das Datum der Ruferteilung relevant ist).
Re: Berufungsverhandlungen FH Professur
Hallo, zunächst herzlichen Glückwunsch.
Ich glaube, das ist sehr von der konkreten HS abhängig. Der HLB hat m.E. eine gute Übersicht, was ortsüblich ist. Das reicht von 0 Euro bis individuell verhandelbar. Bei einem ersten Ruf ist man natürlich nicht in einer sehr guten Verhandlungsposition. Bei meinem ersten Ruf habe ich trotzdem 415 Euro Berufunsgzulage verhandelt (kam aus einer sehr gut bezahlten unbefristeten Anstellung und brachte Einiges mit, was die HS gerne wollte), bei einem Wechsel an eine andere HS sind es jetzt 600.
Ich würde es also auf jeden Fall versuchen und natürlich auch entsprechend begründen.
Viel Erfolg!
Ich glaube, das ist sehr von der konkreten HS abhängig. Der HLB hat m.E. eine gute Übersicht, was ortsüblich ist. Das reicht von 0 Euro bis individuell verhandelbar. Bei einem ersten Ruf ist man natürlich nicht in einer sehr guten Verhandlungsposition. Bei meinem ersten Ruf habe ich trotzdem 415 Euro Berufunsgzulage verhandelt (kam aus einer sehr gut bezahlten unbefristeten Anstellung und brachte Einiges mit, was die HS gerne wollte), bei einem Wechsel an eine andere HS sind es jetzt 600.
Ich würde es also auf jeden Fall versuchen und natürlich auch entsprechend begründen.
Viel Erfolg!
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