Tut mir leid, lange nicht geantwortet. Das war alles sehr unspektakulär. Ich hatte drei Besuche von Kolleginnen/Kollegen, es war auch ein "Externer" beteiligt. Die haben sich meine VLs angesehen, danach gab es kurze sehr wertschätzende und positive Gespräche. Und dann kam der Dekan hat mir die Hand geschüttelt und mir gesagt, dass ich die Probezeit bestanden habe. Dann kam noch das Schreiben zum "Lebenslänglich"Crunchy hat geschrieben: 20.07.2023, 09:59 Gibt es hier schon etwas Neues zu berichten?
Ich hab jetzt eins meiner zwei Jahre Probezeit rum und bisher kam überhaupt nichts, weder irgendwelche Besuche noch, dass dies irgendwo überhaupt erwähnt wurde, dass ich noch in der Probezeit bin. Evaluiert wurde/werde ich, aber zu den Ergebnissen habe ich bisher auch kein Feedback bekommen.
Bei dir müsste ja jetzt die Probezeit rum sein, magst du einmal schreiben, was dort so passiert ist?
Probezeitevaluation als FH Prof
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donkeydoeshisphd
Re: Probezeitevaluation als FH Prof
Re: Probezeitevaluation als FH Prof
Um hier auch eine Praxiserfahrung beizusteuern: bei mir kam 1-2 Monate vor Ende der Probezeit ein Hinweis vom Dekan, dass er einen Beurteilungsbogen über mich ausfüllen muss. Er bat mich darum, einen Entwurf dafür zu schreiben und darin meine Leistungen zu schildern.
Ob es weitere Nachforschungen oder Befragungen zu meiner Person gab, weiß ich nicht, aber ich gehe davon aus, dass er zumindest im Kollegium informell gefragt hat, ob alles OK ist. Meine (ziemlich guten, aber nicht überragenden) Lehrevaluationen wurden im "Zeugnis" mit einem kurzen Satz erwähnt.
Besuche in den LVs oder gar Gutachten von Externen gab es definitiv nicht, ebensowenig eine erneute Untersuchung beim Amtsarzt. Wobei das Gesundheitsthema ausdrücklich im Beurteilungsbogen abgefragt wurde, so im Sinne von "gibt es irgendwelche Bedenken".
Ob es weitere Nachforschungen oder Befragungen zu meiner Person gab, weiß ich nicht, aber ich gehe davon aus, dass er zumindest im Kollegium informell gefragt hat, ob alles OK ist. Meine (ziemlich guten, aber nicht überragenden) Lehrevaluationen wurden im "Zeugnis" mit einem kurzen Satz erwähnt.
Besuche in den LVs oder gar Gutachten von Externen gab es definitiv nicht, ebensowenig eine erneute Untersuchung beim Amtsarzt. Wobei das Gesundheitsthema ausdrücklich im Beurteilungsbogen abgefragt wurde, so im Sinne von "gibt es irgendwelche Bedenken".
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taocp
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Re: Probezeitevaluation als FH Prof
Also bei mir kam es auch zu keinen Besuchen. Ich wurde gebeten, einen Evaluationsbogen (eine Seite) auszufüllen. Das wurde im Dekanat dann besprochen und bestätigt.
Nach dann fast drei Jahren Probezeit und zahlreichen Lehrevaluationen sollte man sich eigentlich auch schon gut genug kennen.
Nach dann fast drei Jahren Probezeit und zahlreichen Lehrevaluationen sollte man sich eigentlich auch schon gut genug kennen.
Re: Probezeitevaluation als FH Prof
In den einzelnen Hochschulen ist die Bewährung - mittels entsprechenden Satzungen - oft klar geregelt.
In meinem Fall musste ich sechs Monate vor Ablauf der Probezeit einen Selbstbericht einreichen. Auch für diesen gab es klare Kriterien, die man in dem Bericht adressieren sollte. Der Bericht ging dann via Dekanat an die „Bewährungs-Kommission“ (meist ehemalige Mitglieder der BK), die dann eine Empfehlung abgaben. Die Empfehlung ging über den Dekan an das Präsidium. Die meldeten sich dann 3 Monate vor Ende der Probezeit zwecks Terminierung der Urkundenübergabe.
Da ich Labore leite, in einigen Gremien aktiv bin und zudem mehrere Fortbildungen besucht hatte, war mein Bericht ca. 20 Seiten lang. In dem Bericht sollte man auch auf die Formate der eigenen Lehrveranstaltungen eingehen. Als Anhang dann die Ergebnisse der regulären Evaluationen. Keine Besuche von LV und keine außerordentliche Evaluation. In der Bewährungs-Kommission sitzen allerdings auch Studierende.
In meinem Bundesland ist ein weiterer Amtsarzt-Besuch vorgeschrieben - bei mir kam die Aufforderung zur Terminvereinbarung auch ca. 6 Monate vor Ablauf der Probezeit.
In den Satzungen ist auch geregelt, was passiert, wenn die Bewährung nicht festgestellt wird. Meist muss während der Probezeit schon ein kritisches Feedback-Gespräch geführt werden, um die Möglichkeit zu geben, Verhalten oder Methoden zu überdenken. Bleiben entsprechende Feedbacks aus, fehlt im Grunde der Hebel, eine Bewährung zu verweigern - gesundheitliche Eignung vorausgesetzt. Aber auch hier gibt es Satzungen mit Ausnahmen.
In meinem Fall musste ich sechs Monate vor Ablauf der Probezeit einen Selbstbericht einreichen. Auch für diesen gab es klare Kriterien, die man in dem Bericht adressieren sollte. Der Bericht ging dann via Dekanat an die „Bewährungs-Kommission“ (meist ehemalige Mitglieder der BK), die dann eine Empfehlung abgaben. Die Empfehlung ging über den Dekan an das Präsidium. Die meldeten sich dann 3 Monate vor Ende der Probezeit zwecks Terminierung der Urkundenübergabe.
Da ich Labore leite, in einigen Gremien aktiv bin und zudem mehrere Fortbildungen besucht hatte, war mein Bericht ca. 20 Seiten lang. In dem Bericht sollte man auch auf die Formate der eigenen Lehrveranstaltungen eingehen. Als Anhang dann die Ergebnisse der regulären Evaluationen. Keine Besuche von LV und keine außerordentliche Evaluation. In der Bewährungs-Kommission sitzen allerdings auch Studierende.
In meinem Bundesland ist ein weiterer Amtsarzt-Besuch vorgeschrieben - bei mir kam die Aufforderung zur Terminvereinbarung auch ca. 6 Monate vor Ablauf der Probezeit.
In den Satzungen ist auch geregelt, was passiert, wenn die Bewährung nicht festgestellt wird. Meist muss während der Probezeit schon ein kritisches Feedback-Gespräch geführt werden, um die Möglichkeit zu geben, Verhalten oder Methoden zu überdenken. Bleiben entsprechende Feedbacks aus, fehlt im Grunde der Hebel, eine Bewährung zu verweigern - gesundheitliche Eignung vorausgesetzt. Aber auch hier gibt es Satzungen mit Ausnahmen.
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