Darf die Gesamtnote ohne meine Einwilligung im Internet veröffentlicht werden?

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maxtom
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Darf die Gesamtnote ohne meine Einwilligung im Internet veröffentlicht werden?

Beitrag von maxtom »

Guten Abend!
Per Zufall fand ich auf der Internetseite meiner Uni, dass mein Zweitgutachter eine Liste seiner Tätigkeiten veröffentlicht hat. Darin werden alle von ihm betreuten Dissertationen sowie die von ihm erstellten Zweitgutachten aufgeführt. Neben den Namen der Promovierenden und dem Datum wird auch die jeweilige Gesamtnote angegeben.

Ist es zulässig, die Gesamtnote einer Promotion ohne die Einwilligung der betroffenen Person im Internet zu veröffentlichen? (Meine Promotion ist vor zwei Jahren erfolgreich abgeschlossen).

Danke im Voraus.
Bobo87
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Re: Darf die Gesamtnote ohne meine Einwilligung im Internet veröffentlicht werden?

Beitrag von Bobo87 »

Rechtlich kann ich dazu leider nichts sagen. Aber da hier sonst niemand antwortet, gebe ich dir einen Tipp: Versuche doch nach Möglichkeit, den Gutachter freundlich darum zu bitten, es zu löschen und führe dabei Datenschutzbedürfnisse an. Es wäre natürlich gut, wenn er nicht nur deine Note löscht, da es sonst für Beobachter so wirkt, als wäre deine Note schlecht und auf deinen Wunsch hin gelöscht wurden; vl. kannst du ihn sanft zu der Erkenntnis bewegen, dass Datenschutz heutzutage wichtig ist und sowas wie mit den öffentlichen Noten sehr unüblich ist. Wenn du eh ein schlechtes Verhältnis zu dem Gutachter hast, kannst du natürlich auch Druck bei der Fakultät bzw. seinem Vorgesetzten machen. Aber kann ja immer passieren, dass man von dem Gutachter doch nochmal einen Gefallen, zum Beispiel ein Empfehlungsschreiben, braucht. Daher sollte man sowas lieber konfltikfrei lösen.
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