KI-Hausarbeit/ Fantasierte Quellen als Betrugsversuch werten?

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
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Bobo87
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KI-Hausarbeit/ Fantasierte Quellen als Betrugsversuch werten?

Beitrag von Bobo87 »

Hallo zusammen,

zunehmend nutzen Studierende (und leider vermutlich auch Wissenschaftler:innen) KI für die Generierung schriftlicher Arbeiten. Ein typisches Problem ist, dass KI Quellen "erfindet". Es wird also in dem generierten Text auf Quellen verwiesen, die dann im Quellenverzeichnis stehen aber gar nicht existieren. Also zum Beipiel nicht-existierende Journals oder Journal-Artikel. Wie handhabt ihr das und ist das ggf. schon konkret in euren Prüfungsordnungen vermerkt? Meine Frage wäre, ob sowas als Betrugsversuch (inkl. ggf. der Konsequenzen wie Rauswurf aus Studiengang) gewertet werden muss. Es ist ja kein Plagiat. Aber die Studierenden mogeln (oft sicherlich, ohne das zu merken) eben etwas unter.

Danke und VG

Bobo
Aguti
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Re: KI-Hausarbeit/ Fantasierte Quellen als Betrugsversuch werten?

Beitrag von Aguti »

Ich bin beruflich an verschiedenen Hochschulen unterwegs. Aus dem Studiengang würde man an keiner davon entfernt, aber man würde durch die Hausarbeit/Veranstaltung fallen.
Wierus
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Re: KI-Hausarbeit/ Fantasierte Quellen als Betrugsversuch werten?

Beitrag von Wierus »

Auf jeden Fall! Das ist ein klares "n.b." = "nicht bestanden"!
Zwonk
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Re: KI-Hausarbeit/ Fantasierte Quellen als Betrugsversuch werten?

Beitrag von Zwonk »

Ich glaube, man muss hier unterscheiden: Genügt die Arbeit wissenschaftlichen Standards? Das ist die eine Frage. Ist es ein Betrugsversuch? Das ist die andere.

Wenn in einer Arbeit Quellen auftauchen, die nicht existieren, dann genügt sie nicht wissenschaftlichen Standards. Von einem Betrugsversuch würde ich aber eher sprechen, wenn der Student die Quellen bewusst erfunden hat, um eine Position zu stützen. Wenn er einfach unüberprüft KI-Ergebnisse durchreicht ist das zwar fahrlässig und sollte auch als "nicht bestanden" gewertet werden - mit dem Betrugsversuch wäre ich da aber vorsichtig.

Das hängt aber auch sicherlich davon ab, was die Prüfungsordnung über den Einsatz von KI sagt. Ist der explizit ausgeschlossen?

Grundsätzlich scheint mir das ein Thema zu sein, wo noch nicht final geklärt ist, wie sich das Hochschulwesen mit dem Einsatz von KI arrangieren wird. Den Einsatz mittelfristig auszuschließen halte ich für nicht durchsetzbar und auch nicht für wünschenswert - dass dadurch dann allerdings wissenschaftliche Standards verletzt werden, ist eben auch keine Option.
12. Dec 2016;01. Feb 2017;f;zum neuen Job!
lala
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Re: KI-Hausarbeit/ Fantasierte Quellen als Betrugsversuch werten?

Beitrag von lala »

Hi @Zwonk,

ich sehe es grundsätzlich anders: Wenn eine Quelle angegeben wird, die nicht selbst gelesen wurde, dann wird damit eine Auseinandersetzung mit vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen vorgetäuscht - und das ist aus meiner ein Betrugsversuch, da er sich darauf bezieht, hierdurch eine (bessere) Note im Rahmen einer Prüfungsleistung in der die Rezeption vorliegender wissenschaftlicher Erkenntnisse integraler Bestandteil ist, zu erlangen.

Und bezüglich der Nutzung von KI finde ich diese Empfehlungen sehr nachvollziehbar: https://www.audiotranskription.de/chatg ... orschende/ .

Viele Grüße!
Wierus
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Re: KI-Hausarbeit/ Fantasierte Quellen als Betrugsversuch werten?

Beitrag von Wierus »

Zwonk hat geschrieben: 27.07.2025, 09:34 Wenn in einer Arbeit Quellen auftauchen, die nicht existieren, dann genügt sie nicht wissenschaftlichen Standards. Von einem Betrugsversuch würde ich aber eher sprechen
Dann solltest du aber definieren, was du unter "Betrugsversuch" verstehst. Die Quellen/Vorarbeiten sind doch das A und O der Forschung. Wie kann beispielsweise ein Biologe oder Chemiker auf Grundlage der Ergebnisse einer nicht existenten Studie argumentieren?!

Für so eine Aktion bleibt doch nur ein saftiges "n.b." und -- bei Anflug von Uneinsichtigkeit -- ein ernstes Gespräch unter vier Augen.
Kirnbe
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Re: KI-Hausarbeit/ Fantasierte Quellen als Betrugsversuch werten?

Beitrag von Kirnbe »

dieses Thema beschäftigt aktuell viele Hochschulen. In unserer Prüfungsordnung gilt die Angabe erfundener Quellen als Täuschungsversuch, auch wenn es kein klassisches Plagiat ist. Die Konsequenzen können tatsächlich bis zum Nichtbestehen oder Ausschluss führen. Es wird Studierenden aber empfohlen, verantwortungsvoll mit KI umzugehen und Quellen immer selbst zu überprüfen. Manche Hochschulen passen ihre Prüfungsordnungen gerade explizit an diese neuen Herausforderungen an.
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