Forschungszulage - Erfahrungen aus der Praxis

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Ingo2024
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Forschungszulage - Erfahrungen aus der Praxis

Beitrag von Ingo2024 »

Liebes Forum,

ich beschäftige mich momentan mit der Bewerbung um eine Professur und versuche das Potential hinsichtlich Gehalt vs. Industriekarriere besser zu verstehen.

Dabei bin ich auf das Thema "Forschungszulage" gestoßen. Im Gesetz (hier für NRW, gibt es aber auch ähnlich in den anderen Ländern): siehe unten.

Meine Frage: Ich arbeite im Bereich der Softwareentwicklung. Angenommen ein privates Unternehmen würde mit mir ein kleines Forschungsprojekt starten für 20 000 €. Darf ich, wenn das Unternehmen dem zustimmt, diese 20 000 € abzüglich der Kosten dann als Forschungszulage erhalten?

Anschließende Frage: Was wären dann die Kosten, die man von den 20 000 € abzieht? Sachkosten (z. B. Computer) oder auch Personalkosten (mein Stundenlohn?)?

Über Erfahrungen aus der Praxis (oder Theoriewissen) würde ich mich sehr freuen.

"
§ 62 LBesG NRW – Forschungs- und Lehrzulage für Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in Ämtern der Landesbesoldungsordnung W, die Mittel privater Dritter für Forschungs- oder Lehrvorhaben der Hochschule einwerben und diese Vorhaben durchführen, kann für die Dauer des Drittmittelflusses aus diesen Mitteln eine nicht ruhegehaltfähige Zulage gewährt werden, soweit der Drittmittelgeber bestimmte Mittel ausdrücklich zu diesem Zweck vorgesehen hat. Eine Zulage darf nur gewährt werden, soweit neben den übrigen Kosten des Forschungs- oder Lehrvorhabens auch die Zulagenbeträge durch die Drittmittel gedeckt sind.

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donkeydoeshisphd
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Re: Forschungszulage - Erfahrungen aus der Praxis

Beitrag von donkeydoeshisphd »

Ingo2024 hat geschrieben: ↑12.04.2024, 11:53 Liebes Forum,

ich beschäftige mich momentan mit der Bewerbung um eine Professur und versuche das Potential hinsichtlich Gehalt vs. Industriekarriere besser zu verstehen.

Dabei bin ich auf das Thema "Forschungszulage" gestoßen. Im Gesetz (hier für NRW, gibt es aber auch ähnlich in den anderen Ländern): siehe unten.

Meine Frage: Ich arbeite im Bereich der Softwareentwicklung. Angenommen ein privates Unternehmen würde mit mir ein kleines Forschungsprojekt starten für 20 000 €. Darf ich, wenn das Unternehmen dem zustimmt, diese 20 000 € abzüglich der Kosten dann als Forschungszulage erhalten?

Anschließende Frage: Was wären dann die Kosten, die man von den 20 000 € abzieht? Sachkosten (z. B. Computer) oder auch Personalkosten (mein Stundenlohn?)?

Über Erfahrungen aus der Praxis (oder Theoriewissen) würde ich mich sehr freuen.

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§ 62 LBesG NRW – Forschungs- und Lehrzulage für Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren
Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren in Ämtern der Landesbesoldungsordnung W, die Mittel privater Dritter für Forschungs- oder Lehrvorhaben der Hochschule einwerben und diese Vorhaben durchführen, kann für die Dauer des Drittmittelflusses aus diesen Mitteln eine nicht ruhegehaltfähige Zulage gewährt werden, soweit der Drittmittelgeber bestimmte Mittel ausdrücklich zu diesem Zweck vorgesehen hat. Eine Zulage darf nur gewährt werden, soweit neben den übrigen Kosten des Forschungs- oder Lehrvorhabens auch die Zulagenbeträge durch die Drittmittel gedeckt sind.

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zum Thema "Forschungszulage" kann ich nichts sagen, tut mir leid.

Was ich aus der "FH-Prof-Praxis" aber kenne (auch IT nah) ist, dass du Aufträge aus der freien Wirtschaft annehmen und diesen dann als Nebentätigkeiten gegen ein frei mit dem Unternehmen verhandelbares Honorar nachgehen kannst. Voraussetzung ist, dass deine Hochschule dir dies erlaubt (Antrag muss gestellt und bewilligt werden).

Ich erlebe das allerdings so, dass Nebentätigkeiten (wenn man es nicht übertreibt) sogar teilweise gern gesehen werden, damit man den Bezug zur Praxis nicht verliert. Ich habe sogar Kollegen, die "nebenbei" ein Unternehmen laufen haben - übertreiben kann man es natürlich auch... Aber diese Honorare, z.B. für Beratungs- oder Auftragstätigkeiten sind finanziell im MINT Bereich vermutlich deutlich attraktiver als irgendwelche Forschungszulagen der Hochschule.
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