FH-Professur: Wann zu alt für den Einstieg?

Irgendwann ist jeder fertig. Und dann darf er sich hier austoben :-)
laurian755
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Re: FH-Professur: Wann zu alt für den Einstieg?

Beitrag von laurian755 »

Hallo zusammen,

Ich würde gern die Frage hier noch einmal mit dem Alter aufwerfen. in welchem Fall kommt man an die Altersgrenze? In vielen fällen beginne ich ja mit einer Verbeamtung auf Probe, die in der Regel bis zu drei Jahre dauern kann. Ist das dann schon mit der Altersgrenze gemeint? Oder beginnt die Altersgrenze erst dann, wenn ich quasi Probezeit überstanden habe?

Liebe Grüße, Lauren
johndoe
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Re: FH-Professur: Wann zu alt für den Einstieg?

Beitrag von johndoe »

laurian755 hat geschrieben: ↑11.12.2023, 22:55 Hallo zusammen,

Ich würde gern die Frage hier noch einmal mit dem Alter aufwerfen. in welchem Fall kommt man an die Altersgrenze? In vielen fällen beginne ich ja mit einer Verbeamtung auf Probe, die in der Regel bis zu drei Jahre dauern kann. Ist das dann schon mit der Altersgrenze gemeint? Oder beginnt die Altersgrenze erst dann, wenn ich quasi Probezeit überstanden habe?

Liebe Grüße, Lauren
Bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis ist die Probezeit kein eigener Vertrag, der danach verlängert wird - das wäre bei Befristung der Fall. Insofern sollte die erstmalige Ernennung (Beginn der Probezeit) der relevante Zeitpunkt sein, der bzgl Altersgrenze der Einstellung zählt.
deen_everstin
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Re: FH-Professur: Wann zu alt für den Einstieg?

Beitrag von deen_everstin »

Ich weiß ja nicht, in welchem Bundesland du lebst bzw. du eine Professur anstreben würdest. In Berlin zum Beispiel liegt die reguläre Altersgrenze für die Verbeamtung von Professoren bei der Vollendung des 50. Lebensjahres, mit bestimmten Ausnahmen, die eine Erhöhung dieser Grenze ermöglichen. Diese Ausnahmen können beispielsweise bei dringendem dienstlichen Interesse nach Einwilligung der Senatsverwaltung greifen. Die spezifischen Regelungen zur Verbeamtung können sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Die Probezeit, die in der Regel bis zu drei Jahre dauern kann, ist Teil des Verbeamtungsprozesses. Die Altersgrenze bezieht sich auf den Zeitpunkt der Einstellung in das Beamtenverhältnis, nicht unbedingt auf den Abschluss der Probezeit. Das bedeutet, dass die Altersgrenze relevant ist, wenn Sie als Professor an einer Berliner Hochschule oder Universität in das Beamtenverhältnis eintreten, unabhängig davon, ob es sich um ein Beamtenverhältnis auf Probe oder um eine andere Art der Verbeamtung handelt.

In einigen Bundesländern, wie beispielsweise Berlin, gibt es auch besondere Regelungen für die Verbeamtung in bestimmten Berufsgruppen, wie Lehrern, bei denen das Höchstalter temporär angehoben wurde. Solche spezifischen Regelungen können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern und sollten daher im Kontext aktueller Gesetze und Verordnungen betrachtet werden​​​​​​.

Hier findest du eine genaue Auflistung pro Bundesland: https://www.academics.de/ratgeber/altersgrenze-beamte
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