Frage zur gesetzlichen Rente und Pension nach Verbeamtung

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Pete
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Frage zur gesetzlichen Rente und Pension nach Verbeamtung

Beitrag von Pete »

Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor der Frage, ob ich für Beitragslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung (entstanden durch Schulausbildung und unkonstanter Hiwi-Job während des Studiums) vor dem 45. Geburtstag nachzahlen sollte oder nicht. Ich könnte durch den minimalen Beitrag meine gesetzliche Rentenversicherungszeit um knapp zwei Jahre "verlängern" und hätte damit mehr Beitragsjahre/weniger Abzüge, falls ich vorzeitig in Rente gehen will.

Es steht jetzt ein Ruf im Raum und damit höchstwahrscheinlich eine Verbeamtung. Die Frage ist jetzt: wie hängen gesetzliche Rente und Pension da zusammen? Zählen die Beitragsjahre der gesetzlichen RV bei der Pension mit oder ist das losgelöst voneinander und ich würde am Ende einmal von der Rentenversicherung eine Rente und einmal von der Besoldungsstelle eine Pension bekommen?

Viele Grüße
mm42
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Re: Frage zur gesetzlichen Rente und Pension nach Verbeamtung

Beitrag von mm42 »

Pete hat geschrieben: ↑11.08.2023, 10:55 ... wie hängen gesetzliche Rente und Pension da zusammen? Zählen die Beitragsjahre der gesetzlichen RV bei der Pension mit oder ist das losgelöst voneinander und ich würde am Ende einmal von der Rentenversicherung eine Rente und einmal von der Besoldungsstelle eine Pension bekommen?
Soweit ich weiß kriegt man als Beamter im Ruhestand, der vor der Verbeamtung mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt hat, sowohl Rente als auch Pension. Die Höhe der Pension richtet sich nach der Dienstzeit in Jahren. Pro Dienstjahr als Beamter kriegt man z.B. in Ba-Wü 1,79375% der "ruhegehaltfähigen Dienstbezüge", maximal 71,75%, siehe https://www.landesrecht-bw.de/jportal/p ... LBeamtVGBW. Die maximalen 71,75 % entsprechen 40 Dienstjahren, die wird man als FH-Prof i.d.R. nicht erreichen, da man für diesen Job ja ein paar Jahre Industrie-Erfahrung braucht. In die gesetzliche Rente muss man mindestens 5 Jahre (sog. Wartezeit) eingezahlt haben, damit man was kriegt (siehe z.B. https://www.deutsche-rentenversicherung ... .html hier); aber man braucht für eine FH-Prof-Stelle i.d.R. ja 5 Jahre berufspraktische Erfahrung.

Wenn man also ein Jahr später von einem Job in der freien Wirtschaft in den Beamtenstatus wechselt, dann kriegt man später mal mehr gesetzliche Rente, aber weniger Beamtenpension.
mm42
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Re: Frage zur gesetzlichen Rente und Pension nach Verbeamtung

Beitrag von mm42 »

Beim HLB gibt es auch eine Podcast-Folge zum Thema "Altersversorung" (bei FH-Profs), siehe Episode 4 auf https://www.hlb.de/ueber-uns/servicelei ... er-tonspur
johndoe
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Re: Frage zur gesetzlichen Rente und Pension nach Verbeamtung

Beitrag von johndoe »

Pete hat geschrieben: ↑11.08.2023, 10:55 oder ist das losgelöst voneinander und ich würde am Ende einmal von der Rentenversicherung eine Rente und einmal von der Besoldungsstelle eine Pension bekommen?
Nach meinem Verständnis läuft es genau so ab. Jeweils zu dem Anteil, den man an Jahren gesammelt bzw eingezahlt hat.

Interessant wäre zu wissen, ob das auch zu steuerlichen Vorteilen führt, weil man ja beide reduzierten Einnahmen getrennt versteuert oder ob sich das bei der Steuererklärung durch Zusammenlegen der Einkünfte wieder erübrigt.
abcde
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Re: Frage zur gesetzlichen Rente und Pension nach Verbeamtung

Beitrag von abcde »

Die Frage, wie es im Detail gerechnet wird, ist nicht so banal. Das ist in den Paragraphen 50 ff. des Beamtenverorgungsgesetzes geregelt. Es hängt u. a. davon ab, ob die Beitragszeiten als anrechnungsfähige Dienstzeiten gelten. Auch gibt es eine Mindestversorgung als Beamter. Auf der anderen Seite kann die Rente auf die Pension angerechnet werden (ausbezahlt wird die Rente aber in jedem Falle). Doppelte Freibeträge gibt es allerdings nicht (es gibt wiederum verschiedene Arten von Freibeträgen), egal, ob man eine Steuererklärung abgebt oder nicht.
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