"Fortbildungs-Master" in Recht als Basis eines Promotionsstudiums?
"Fortbildungs-Master" in Recht als Basis eines Promotionsstudiums?
Hallo,
ich habe ursprünglich einen ersten Abschluss gemacht, der zum allergrößten Teil Recht beinhaltet hat. Danach folgte ein reiner LL.M. im Ausland (voll anerkannt).
Mit dieser Kombination habe ich angefragt, ob ich in Recht promovieren kann. Nun heißt es, weil der erste Abschluss kein reiner Jura-Abschluss gewesen sei, sei der folgende Master nur ein "Fortbildungs-Master". Der Abschluss sei nicht konsekutiv und es fehle am grundständigen Abschluss. Damit sei ich nicht berechtigt zu promovieren.
Wäre der erste Abschluss ein reiner Abschluss in Recht, wäre der selbe Master scheinbar kein "Fortbildungs-Master".
Aus den Promotionsordnungen kann ich das so nicht rauslesen. Sieht für mich eher nach Protektionismus aus.
Ist das allgemein so üblich? Habe ich so irgendeine Chance zu promovieren?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich habe ursprünglich einen ersten Abschluss gemacht, der zum allergrößten Teil Recht beinhaltet hat. Danach folgte ein reiner LL.M. im Ausland (voll anerkannt).
Mit dieser Kombination habe ich angefragt, ob ich in Recht promovieren kann. Nun heißt es, weil der erste Abschluss kein reiner Jura-Abschluss gewesen sei, sei der folgende Master nur ein "Fortbildungs-Master". Der Abschluss sei nicht konsekutiv und es fehle am grundständigen Abschluss. Damit sei ich nicht berechtigt zu promovieren.
Wäre der erste Abschluss ein reiner Abschluss in Recht, wäre der selbe Master scheinbar kein "Fortbildungs-Master".
Aus den Promotionsordnungen kann ich das so nicht rauslesen. Sieht für mich eher nach Protektionismus aus.
Ist das allgemein so üblich? Habe ich so irgendeine Chance zu promovieren?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Zuletzt geändert von Sebastian am 24.05.2023, 23:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Betreff hoffentlich zutreffend ergänzt.
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Re: "Fortbildungs-Master" in Recht als Basis eines Promotionsstudiums?
In meinem Bekanntenkreis gibt es eine Person, die in einem juristischen Fachgebiet an einem juristischen Lehrstuhl promovierte, ohne Jurist zu sein. Es wurde allerdings ein Dr.rer.pol. vergeben dafür.
Also möglich ist es prinzipiell, hängt aber vermutlich von Uni, Promotionsordnung und Prof ab
Also möglich ist es prinzipiell, hängt aber vermutlich von Uni, Promotionsordnung und Prof ab
Re: "Fortbildungs-Master" in Recht als Basis eines Promotionsstudiums?
Das halte ich für einen logischen Fehlschluss. Tatsächlich kann die Uni aus der Tatsache, dass Du als nicht-Jurist den Master machen konntest, zu recht folgern, dass der Master nicht-konsekutve sein muss (ein Student, der kein Jurist ist, beweist das). Umgekehrt beweist die Immatrikulation einens Juristen natürlich nicht, dass der Master konsekutiv wäre, dies ist keine logisch zulässige Folgerung.
Inhaltlich bleibt wohl nichts anderes übrig, als zu suchen. Es gibt sicher Unis, die Dich zulassen, insbesondere wenn Du einen Doktorvater hast. Ganz willkürliches Beispiel die LMU: https://cms-cdn.lmu.de/media/contenthub ... 17-d00.pdf Verlangt zwar erstmal Staatsexamen oder rechtwissenschaftlichen Master und Bachelor, hat aber ein Nummer 4 eine Ausnahme. Ich bin mir sicher, dass 99% aller Unis eine haben. Wenn jemand natürlich nicht will, wie in Deinem Beispiel, geht es halt nicht.
Ãœbrigens hat ja Frau Baerbock als Politologin an der FU in Jura promoviert, wenn auch nicht erfolgreich.
Re: "Fortbildungs-Master" in Recht als Basis eines Promotionsstudiums?
Sah die Promotionsordnung der jur. Fakultät den Dr.rer.pol. ausdrücklich vor?johndoe hat geschrieben: ↑25.05.2023, 12:23 In meinem Bekanntenkreis gibt es eine Person, die in einem juristischen Fachgebiet an einem juristischen Lehrstuhl promovierte, ohne Jurist zu sein. Es wurde allerdings ein Dr.rer.pol. vergeben dafür.
Also möglich ist es prinzipiell, hängt aber vermutlich von Uni, Promotionsordnung und Prof ab
Re: "Fortbildungs-Master" in Recht als Basis eines Promotionsstudiums?
Das würde ich so nicht sagen. Das was ich für den anderen Abschluss leisten musste kommt im Land der ausländischen Uni wohl einem LL.B. durchaus nahe oder gleich.
Ausnahmen haben die alle, aber scheinbar wenig Lust die Ausnahmen zu nutzen.abcde hat geschrieben: ↑25.05.2023, 17:50 ...Inhaltlich bleibt wohl nichts anderes übrig, als zu suchen. Es gibt sicher Unis, die Dich zulassen, insbesondere wenn Du einen Doktorvater hast. Ganz willkürliches Beispiel die LMU: https://cms-cdn.lmu.de/media/contenthub ... 17-d00.pdf Verlangt zwar erstmal Staatsexamen oder rechtwissenschaftlichen Master und Bachelor, hat aber ein Nummer 4 eine Ausnahme. Ich bin mir sicher, dass 99% aller Unis eine haben. Wenn jemand natürlich nicht will, wie in Deinem Beispiel, geht es halt nicht....
Vielleicht wäre durch die Unterstützung durch einen Doktorvater eine Zulassung möglich.
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Re: "Fortbildungs-Master" in Recht als Basis eines Promotionsstudiums?
Also in den USA ist es völlig normal, nach einem BA in sagen wir 'Political Science' oder 'Public Administration einen weiterführenden juristischen Studiengang zu beginnen, der mit dem MA gleichwertig ist. Wie dieser dann genau heisst, entscheidet die Uni, es läuft aber meistens auf einen "Master of Laws" (LLM) oder den noch häufigeren "Juris Doctor" (JD) hinaus. Beide berechtigen nach erfolgreichem Abschluss auch zur anschließenden Aufnahme eines Promotionsstudiums bzw. "PhD program".
In Deutschland scheint das wohl noch nicht möglich zu sein. Es wird in erster Linie an dem hiesigen (ersten) Staatsexamen liegen, welches für eine juristische Promotion bis heute obligat ist. Siehe etwa die Angaben auf Academics.de: https://www.academics.de/ratgeber/promotion-jura
In Deutschland scheint das wohl noch nicht möglich zu sein. Es wird in erster Linie an dem hiesigen (ersten) Staatsexamen liegen, welches für eine juristische Promotion bis heute obligat ist. Siehe etwa die Angaben auf Academics.de: https://www.academics.de/ratgeber/promotion-jura
Re: "Fortbildungs-Master" in Recht als Basis eines Promotionsstudiums?
Ohne einen Doktorvater brauchst Du es nicht probieren. Das steht ja z. B. in München auch wörtlich so drin, dass der Betreuer die Ausnahme beantragen muss. Selbst wenn es nicht so wörtlich dasteht, wird keine Uni den Aufwand betreiben, wenn noch nicht feststeht, ob derjenige überhaupt in Betracht kommt (ohne Betreuer tut man das nämlich nicht).
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Re: "Fortbildungs-Master" in Recht als Basis eines Promotionsstudiums?
Davon ist auszugehen. Gibt ja auch Fakultäten, die Jura und WiWi umfassen.Nemo hat geschrieben: ↑25.05.2023, 19:37Sah die Promotionsordnung der jur. Fakultät den Dr.rer.pol. ausdrücklich vor?johndoe hat geschrieben: ↑25.05.2023, 12:23 In meinem Bekanntenkreis gibt es eine Person, die in einem juristischen Fachgebiet an einem juristischen Lehrstuhl promovierte, ohne Jurist zu sein. Es wurde allerdings ein Dr.rer.pol. vergeben dafür.
Also möglich ist es prinzipiell, hängt aber vermutlich von Uni, Promotionsordnung und Prof ab
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Re: "Fortbildungs-Master" in Recht als Basis eines Promotionsstudiums?
Vielleicht noch als Ergänzung.
Ich hab in einem rechtswissenschaftlichen Fach den BA erworben und anschließend in Kombination mit Berufserfahrung einen Weiterbildungsmaster in einem erziehungswissenschaftlichen Fach abgeschlossen. Darauf aufbauend habe ich eine externe Promotion in Erziehungswissenschaft beginnen dürfen. Mein DV hatte tatsächlich zunächst Bedenken, dass ich seitens des Promotionsbüros zugelassen werde, wobei er meinte, dass es maximal darauf hinauslaufe, dass ich noch parallel zur Dissertation ein oder zwei Module hätte belegen müssen, um meine Qualifikation nachzuweisen. Am Ende wurde ich ohne weitere Auflagen durch das Promotionsbüro trotz non-konsekutiven Master als Doktorand an der Uni zugelassen. Das war Anfang 2022, also recht aktuell.
Es gibt also durchaus die Möglichkeit, mit einem Weiterbildungsmaster regulär angenommen zu werden. Allerdings hatte ich tatsächlich auch zu dem Zeitpunkt bereits einen DV, der mich betreuen wollte. Das sollte allerdings mE nach stets der erste Schritt sein bzw. ist das in meiner Promotionsordnung obligatorisch, um sich überhaupt bewerben zu können.
Ich hab in einem rechtswissenschaftlichen Fach den BA erworben und anschließend in Kombination mit Berufserfahrung einen Weiterbildungsmaster in einem erziehungswissenschaftlichen Fach abgeschlossen. Darauf aufbauend habe ich eine externe Promotion in Erziehungswissenschaft beginnen dürfen. Mein DV hatte tatsächlich zunächst Bedenken, dass ich seitens des Promotionsbüros zugelassen werde, wobei er meinte, dass es maximal darauf hinauslaufe, dass ich noch parallel zur Dissertation ein oder zwei Module hätte belegen müssen, um meine Qualifikation nachzuweisen. Am Ende wurde ich ohne weitere Auflagen durch das Promotionsbüro trotz non-konsekutiven Master als Doktorand an der Uni zugelassen. Das war Anfang 2022, also recht aktuell.
Es gibt also durchaus die Möglichkeit, mit einem Weiterbildungsmaster regulär angenommen zu werden. Allerdings hatte ich tatsächlich auch zu dem Zeitpunkt bereits einen DV, der mich betreuen wollte. Das sollte allerdings mE nach stets der erste Schritt sein bzw. ist das in meiner Promotionsordnung obligatorisch, um sich überhaupt bewerben zu können.
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