Hallo Forum,
ich bin promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem naturwissenschaftlichen Forschungsinstitut auf einer befristeten Stelle. Kürzlich habe ich gemeinsam mit einem Kollegen eines anderen Instituts einen Drittmittelantrag geschrieben, was einiges an Arbeit bedeutete. Unmittelbar vor der Einreichung schaltete sich nun mein Gruppenleiter ein und ist der Meinung, er und der Professor des anderen Instituts sollten als alleinige Antragsteller gelistet werden, wir Postdocs wurden einfach gestrichen.
Wir werden nun also in einem Antrag, den wir komplett selbst konzeptioniert und geschrieben haben, und der auf Arbeiten aufbaut, in denen die Führungskräfte nicht einmal Ko-Autoren sind, weder als Antragsteller geführt noch überhaupt namentlich erwähnt. Sollte der Antrag erfolgreich sein, ist er uns also nicht zuzuordnen.
Nun meine Frage, wie würdet ihr mit dieser Situation umgehen? Ich finde es höchst frustrierend so viel Energie in etwas gesteckt zu haben, was mein Vorgesetzter nun einfach als seine Arbeit ausgibt. Ein erster Versuch es anzusprechen war nicht erfolgreich, mir wurde beschieden, das sei halt Usus und er würde sich bestimmt bemühen uns auch Sichtbarkeit zu geben (worauf ich nicht zu viel geben würde). -- Ist dieses Vorgehen so üblich? Wie kann ich Sichtbarkeit für Drittmittel bekommen, schließlich ist das ein relevantes Kriterium für die weitere Laufbahn?
Chef beansprucht alleinige Autorenschaft für Drittmittelantrag
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Re: Chef beansprucht alleinige Autorenschaft für Drittmittelantrag
Was sagen denn die Richtlinien des Antrags, wer mit welcher Voraussetzung einen Antrag stellen darf? Es gibt zb welche, die richten sich nur an FH Profs, die seit max 5 Jahren ernannt sind. Ergo, hier könnte ein WiMa oder Post Doc tatsächlich den Antrag nicht selbst stellen, auch wenn er/sie die fachliche Leitung innerhalb des Instituts inne hat. Selbes gilt für Profs, die länger als 5 Jahre an Bord sind
Wenn es solche Einschränkungen nicht gibt, ist das mE nicht rechtens, sondern nur der Versuch, sich seine Reputation durch scheinbar eingeworbene Fördermittel zu schönen. Eine Summe, die natürlich auf deinem Konto dann fehlen würde bei späteren Bewerbungen.
Wenn es solche Einschränkungen nicht gibt, ist das mE nicht rechtens, sondern nur der Versuch, sich seine Reputation durch scheinbar eingeworbene Fördermittel zu schönen. Eine Summe, die natürlich auf deinem Konto dann fehlen würde bei späteren Bewerbungen.
Re: Chef beansprucht alleinige Autorenschaft für Drittmittelantrag
Antragsberechtigt ist jede Person mit abgeschlossener Promotion, was auf mich zutrifft. Die Chef-Logik ist: Da meine Stelle befristet ist, könnte beim Drittmittelgeber der Eindruck entstehen, ich sei dann gar nicht da um das Projekt durchzuführen. Er möchte mich aber auch nicht als Mit-Antragsteller aufführen, da ihm sonst zu viele Antragsteller auf zu wenig Mittel sind - es geht um ca 160 kEUR auf 2 Jahre für mein Institut.
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Re: Chef beansprucht alleinige Autorenschaft für Drittmittelantrag
DFG schreibt hierzu:
"Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die befristete Verträge haben, können bei der DFG Anträge stellen. Dazu ist die Angabe, dass es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt und wann es endet, im Antrag notwendig. Auf Basis dieser Informationen geschieht dann die Begutachtung. Hilfreich ist eine formlose Erklärung der Institutsleitung, die belegt, dass die Weiterbeschäftigung für die Projektlaufzeit beabsichtigt ist."
Es würde mich auch wundern, wenn das ein Ausschlusskriterium wäre, denn unser Uni-System ist ja praktisch auf Zeitverträgen aufgebaut. So kämen Post Docs ja nie an eine Förderung.
Für mich klingt das ehrlich gesagt nach einem toxischen Arbeitsumfeld. Da kann ich nur zur Vorsicht raten.
"Auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die befristete Verträge haben, können bei der DFG Anträge stellen. Dazu ist die Angabe, dass es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt und wann es endet, im Antrag notwendig. Auf Basis dieser Informationen geschieht dann die Begutachtung. Hilfreich ist eine formlose Erklärung der Institutsleitung, die belegt, dass die Weiterbeschäftigung für die Projektlaufzeit beabsichtigt ist."
Es würde mich auch wundern, wenn das ein Ausschlusskriterium wäre, denn unser Uni-System ist ja praktisch auf Zeitverträgen aufgebaut. So kämen Post Docs ja nie an eine Förderung.
Für mich klingt das ehrlich gesagt nach einem toxischen Arbeitsumfeld. Da kann ich nur zur Vorsicht raten.
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