Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

... und die Fragen, die sich davor und dabei ergeben.
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Harald
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Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von Harald »

Ich bin noch erschüttert darüber, dass ich ich vor ein paar Tagen die Nachricht über die endgültige Ablehnung meiner Dissertation bekam (non probatum). Darüber bin ich um so mehr irritiert, als ich vorher kein einziges Mal darauf hingewiesen wurde, dass meine Arbeit nicht promotionswürdig sei (Neuere Geschichte).

Ich habe 1999 mein Examen gemacht und mich vor vier Jahren an meinen alten inzwischen emeritierten Prüfer wegen des Plans einer Promotion gewandt. Er vermittelte mich an Prof. O., der mich betreuen würde.

Prof. O. hatte nach eigener Aussage (leider erst nach Abgabe der Diss) wenig Interesse an meiner Arbeit und habe seinem Kollegen Prof. M lediglich einen Gefallen tun wollen, indem er mich annahm. Im Nachhinein leugnete er, mein eigentlicher Betreuer gewesen zu sein und schob diese Verantwortung trotz der unterschriebenen Betreuungsvereinbarung von Herrn Prof. M. zu. Herr Prof. O gab mir von Anfang an zu verstehen, dass er mir nicht für viele Fragen zu Verfügung stehen würde.

Ich habe neben meinem Beruf die Arbeit geschrieben und Vorträge gehalten. Neben Kritikpunkten ließen meine beiden Vorträge indes eine qualitative Progression erkennen. „Ihr Vortrag war sehr schön. Sie besitzen eine sehr gute sprachliche und schriftliche Kompetenz und ihr Kenntnisstand ist ausgezeichnet“. Die angemahnten Punkte habe ich bearbeitet und sie wurden bei der Ablehnung der Diss auch nicht mehr erwähnt.

Herr Prof. O hat lediglich zwei Kapitel meiner Arbeit vorab gelesen. Zu dem einen schrieb er mir per Mail: „Der Text hat mir, von einigen Kleinigkeiten abgesehen, ausgezeichnet gefallen. Absolut promotionswürdig, weil weiterführend und erhellend. (…) Weiter so! (…) Sprachlich auch OK, übrigens.“ Das zweite Kapitel kritisierte er. Für ein Gespräch war er erst vier Monate später bereit. Bei dem einstündigen Treffen konnte er sich nicht mehr an die Details seiner Kritik an dem Kapitel erinnern und ich erhielt nur eine ungefähre Vorstellung seiner Einwände. Er weigerte sich, meine Arbeit vor der Abgabe nochmals anzusehen.

Herr Prof. M erklärte sich dankenswerter Weise bereit, meine Arbeit vor der Abgabe durchzulesen. Bei der Besprechung war Herr Prof. O nur zwei Minuten anwesend, ließ sich von Herrn Prof. M bestätigen, dass die Arbeit grundsätzlich in Ordnung sei und ging dann wieder in sein Zimmer.
Herr Prof. M gab mir die Rückmeldung, dass ein paar Dinge geändert werden sollten und ich dann die Arbeit einreichen könne, da er sie grundsätzlich für promotionswürdig hielt. Er erklärte mir, dass „insgesamt die Darstellung … gelungen ist“. Das Thema sei „praktisch sehr gut und anschaulich sowie inhaltlich schlüssig dargestellt“. Der theoretische Ansatz sei gut. Sprachlich sei die Arbeit gut. Abgesehen von einigen Änderungsvorschlägen versicherte er mir, dass man die ersten drei Kapitel so lassen könne und dass die Arbeit weder herausragend gut noch ungewöhnlich schlecht aber „wissenschaftlich gelungen“ sei.

Nach Rücksprache mit Herrn Prof. O reichte ich im August 2021 meine Dissertation ein.
Im Dezember 2021 sagte mir Prof. M. telefonisch, dass Prof. O meine Arbeit nicht gefällt. Auf meine Nachfrage, ob er sie denn ablehnen wird, reagiert Prof. M höchst abwehrend und sagt: „Nein, das sicher nicht.“

Nach 15 Monaten (!) erhielt ich endlich das ernüchternde Ergebnis mit drei Gutachten, die allesamt die Dissertation als „weit unter dem Mindeststandard“ ab.

Nicht ein einziges Mal hat mir Herr Prof. O signalisiert, dass er Zweifel an der Promotionsfähigkeit meiner Dissertation hätte. Seine Kritik, die zur Ablehnung meiner Arbeit führte, wurde vorher nie thematisiert. Mir ist durchaus bewusst, dass Einschätzungen vor der Abgabe keine Garantie auf eine bestimmte Note sind. Sie signalisierten jedoch alle die grundlegende Promotionswürdigkeit meiner Arbeit. Daher kann ich die Betreuung durch Herrn Prof. O nicht anders als ungenügend bezeichnen und die Ablehnung meiner Dissertation als unerwartet, überzogen und zu großen Teilen in der Verantwortung von Herrn Prof. O.

Jetzt meine Frage:
Was soll ich tun? Ich möchte keine Lebenszeit mit einem aussichtslosen Rechtsstreit vertun. Daher geht es mir eher darum nach vorne zu blicken

1.) Habt Ihr von so einem fall schon einmal gehört?

2.) Kann man an einer anderen Uni nochmals promovieren?

3.) Ich hätte zwar auch ein anderes Thema aber kann man die „Erbmasse“ der alten Promotion noch nutzen?

4.) Habe ich das Urheberrecht über meine misslungene Arbeit, so dass ich sie zumindest für mich überarbeiten und veröffentlichen kann?

Danke für Eure Zeit und Mühe meinen Text zu lesen.
johndoe
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von johndoe »

Das ist wirklich bitter. Ich gebe aber zu bedenken, dass wenig Austausch mit dem Betreuer immer das Risiko birgt, die Erwartungen nicht zu erfüllen. V.a. als externer mit einem Thema mit wenig Lehrstuhl -Bezug.

Klar, hinterher ist man immer schlauer. Aber m.e. hättest du da viel früher die Reißleine ziehen müssen. Vielleicht hilft dieser Thread zumindest noch anderen in derselben Situation.

Aber was mich wirklich irritiert:
Harald hat geschrieben: ↑22.11.2022, 20:06
Jetzt meine Frage:
Was soll ich tun? Ich möchte keine Lebenszeit mit einem aussichtslosen Rechtsstreit vertun. Daher geht es mir eher darum nach vorne zu blicken
Ich würde vermutlich genau das Gegenteil machen. Rechtsstreit bis zum äußersten, um meine letzten Jahre nicht einfach wegzuwerfen. Denn: aus meiner Sicht hat dein Doktorvater seine Pflichten nicht erfüllt, insb wenn es eine Betreuungsvereinbarung gab. Eine Chance auf Überarbeitung könnte ja vll doch noch rausspringen.

Nochmal von vorn starten mit einer Doktorarbeit finde ich dagegen absolute Verschwendung von Lebenszeit.
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von Aguti »

Deine Geschichte klingt echt hart, das tut mir leid!
Gibt es an eurer Fakultät ein Promotionsbüro? Das wäre meine erste Anlaufstelle, um mal die Möglichkeiten abzuchecken.
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von FantasticBoy321 »

Passiert halt. Die Doktorarbeit ist kein Selbstläufer, letzendlich bist du für deine Dissertation verantwortlich, nicht dein Doktorvater. Da kannst du Geld ausgeben und klagen wie du willst. Wenn die Doktorarbeit schlecht war, dann wird sie dadurch auch nicht besser.

Wenn du nicht weiter Lebenszeit verschwenden willst, dann lass dieses Thema hinter dich und konzentriere dich auf andere Sachen im Leben. Nicht jeder ist für eine Promotion geeignet.
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von Grounded »

FantasticBoy321 hat geschrieben: ↑24.11.2022, 16:41 Passiert halt. Die Doktorarbeit ist kein Selbstläufer, letzendlich bist du für deine Dissertation verantwortlich, nicht dein Doktorvater.
Empatie ist offensichtlich nicht deine Sache...
FantasticBoy321 hat geschrieben: ↑24.11.2022, 16:41 Wenn du nicht weiter Lebenszeit verschwenden willst, dann lass dieses Thema hinter dich
... und Grammatik ebenfalls nicht.
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von Wierus »

Der Leidensbericht des TE ist mindestens erschütternd. Was soll man in solch einer Situation raten? Ich stimme Aguti zu: Erster und wichtigster Schritt sind Rücksprachen mit universitären Stellen: Promotionsbüro, Vertrauensdozent, Dekan (in dieser Reihenfolge).

Ansonsten möchte ich aber noch dies anmerken:
Auch und gerade in textlastigen Fächern und Forschungsbreichen (also praktisch alles von der Theologie bis zur Volkswirtschaftslehre) schlagen Promotionsprojekte fehl. Und in den klassischen Geisteswissenschaften scheitern sogar je nach Fach bis zu 60% der Promotionsvorhaben. Allerdings handelt es sich in diesen Fächern -- und dazu müsste die Geschichte ebenfalls zählen -- dann fast immer um den Promotionsabbruch, nicht aber um die offizielle Ablehnung der Dissertation. Letzteres ist äußerst unwahrscheinlich, da ja die Gutachter ganz genau wissen, was das offzielle Scheitern eines Promotionsverfahrens für den Kandidaten bedeutet.

Es muss also im Vorfeld eines solchen Falles zu erheblichen Verständigungsproblemen hinsichtlich methodischer, formaler und/oder argumentativ-logischer Aspekte des wissenschaftlichen Schreibens gekommen sein. Denn weist eine Dissertation derart erhebliche Mängel auf, dass man sie offiziell ablehnen muss, wird sie vom Betreuer schon bei der Erstsichtung beanstandet und es kommt erst garnicht zur Eröffnung des Promotionsverfahrens.
Harald
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von Harald »

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen und Unterstützung. Ich habe nächste Woche ein Gespräch mit dem Leiter der Prüfungskommission der Uni.

Rechtsanwälte verweisen einem ja eine Palette von mehr oder wenig realistischen Möglichkeiten
- Recht auf Schadensersatz für investierte Kosten und Lebenszeit (Rechtsanspruch durch Culpa in contrahendo, also die bestehende Erwartung, auf die vor Abschluss vertraut wurde)
- Klage auf Wiederannahme und Ãœberarbeitung
- etc.

Um Geld geht es mir überhaupt nicht. Insofern kommt die etwas seltsame Schadensersatzklage für mich nicht in Frage.
Natürlich wäre es schön, wenn ich die Möglichkeit der Überarbeitung und Wiedereinreichung erhalten könnte. Dann stellt sich aber auch die Frage, wer denn meine Arbeit noch „anfassen“ würde und welche Erfolgsaussichten an dieser Fakultät die Arbeit überhaupt noch hat.
FerdiFuchs
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von FerdiFuchs »

Vermutlich wäre alleine die Information, dass du mit Rechtsanwälten gesprochen hast und sie eine Schadensersatzklage in Betracht ziehen, wertvoller als die Klage selbst. Insbesondere wenn du sie in deine Kommunikation mit dem Leiter der Prüfungskommission einfließen lässt.

Ich drücke dir die Daumen, dass sich die Situation noch zum Guten für dich wendet!
johndoe
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von johndoe »

Harald hat geschrieben: ↑29.11.2022, 12:01
Natürlich wäre es schön, wenn ich die Möglichkeit der Überarbeitung und Wiedereinreichung erhalten könnte. Dann stellt sich aber auch die Frage, wer denn meine Arbeit noch „anfassen“ würde und welche Erfolgsaussichten an dieser Fakultät die Arbeit überhaupt noch hat.
Jedenfalls sind die Aussichten höher als jetzt!

Wie das genau abläuft, weiß ich auch nicht. Das kann dir ein Anwalt oder eine Beratungsstelle an der Uni bestimmt mitteilen.
Harald
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Re: Dissertation nicht bestanden trotz voriger Ermunterung sie einzureichen

Beitrag von Harald »

Das Gespräch mit dem Leiter des Promotionsausschuss verlief angenehm. Er nahm sich viel Zeit (mehr als vorgesehen), behandelte mich freundlich, verständnisvoll und zielführend. Er zeigte sich von meiner Darstellung der ungenügenden Betreuung betroffen. Er meinte, dass die Arbeit spätestens bei der Abgabe hätte zurückgegeben werden müssen. In seiner Zeit an der Universität wäre ihm in 30 Jahren kein Fall einer Ablehnung einer Dissertation vorgekommen. Er stellte in Aussicht, dass es intern sicherlich Gespräche geben wird, wie solche Fälle künftig verhindert werden können und die internen Abläufe im Historischen Seminar beeinflussen wird.

Er bestärkte mich in der Option, mich bei dem Drittgutachter zu melden und ihn um ein Gespräch bzw. Rückmeldung zu bitten, ob er sich vorstellen könnte, meine Arbeit anzunehmen und zu betreuen. Er hatte in seinem Gutachten durchblicken lassen, dass er Potential sieht, aber nicht in einem Jahr. Er kenne ihn als besonnene und ausgewogene Fachkapazität, der mir sicherlich in der einen oder anderen Form weiterhelfen könne. Vielleicht könnte er mir Kollegen (auch an anderen Universitäten) nennen, die sich meiner annehmen könnten. Vom Erst- und Zweitgutachter wäre dagegen nicht viel zu erwarten.

Dafür sollte ich aber unbedingt Widerspruch gegen den Bescheid einreichen und in einer Begründung die besondere Situation der ungenügenden Betreuung und die Tatsache, dass die Arbeit nicht nach Einreichung sofort zurückgegeben wurde, als die Ablehnung absehbar war, erläutern. Er könne allerdings nicht einschätzen, wie die juristische Abteilung der Universität entscheiden wird, selbst wenn die Arbeit durch einen Professor mit Überarbeitungsmöglichkeit und einer längeren Frist als ein Jahr angenommen werden würde. Der Vorgang wird sicher einige Monate in Anspruch nehmen.

Als Alternative könne ich andere Professoren an anderen Universitäten suchen, die sich der Arbeit annehmen würden. Ich fragte ihn, wie er mit so einer Anfrage umgehen würde. Er selber würde sich in so einem Fall die Arbeit ansehen, das Potential abschätzen und dann annehmen, wenn er bei der Arbeit und dem Promovenden Aussichten auf Erfolg sähe. Die Vorgabe, dass es sich um eine „andere Arbeit“ handeln müsse, sei ohnehin ein dehnbarer Begriff. Wenn ich meine Arbeit überarbeiten müsste, wäre dieser Faktor schon erfüllt.
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