Verhandlungsthemen

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johndoe
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Verhandlungsthemen

Beitrag von johndoe »

hallo zusammen,

ich glaube, dass es bislang keinen konkreten Thread zum Thema Berufungsverhandlung gibt, aber eine Sammlung womöglich auch für künftige Leser hilfreich sein könnte.

Zunächst eine Info zu einer früheren Frage meinerseits, inwiefern gesetzliche Rente, betriebliche Rente und Ruhegehalt zusammenwirken, was ja insb. bei FH-Profs relevant ist: https://www.academics.de/ratgeber/pensi ... chlaufbahn

Die Frage ist letztlich, ob die Summe aller Ansprüche den Höchtsatz der Beamtenversorgung (71%) übersteigt - und ich denke, in den meisten Fällen dürfte das nicht der Fall sein. Wer mit Mitte 30 berufen wird und bis 67 arbeitet, kommt auf einen Versorgungsatz von ca. 55%. D.h. man stockt sein Ruhegehalt eher auf. Wer selber mal rumrechnen möchte: https://www.diebeamtenversorgung.de/rechner

Aber eine Frage habe ich auch mitgebracht: bestimmte Zulagen sind "ruhegehaltfähig", z.B. der Familienzuschlag der sog. Stufe 1. Und da wirds schon wieder diffus mit der Googlesuche, was hier nun konkret eingeschlossen ist. Z.B. steht hier was von: "Der kinderbezogene Bestandteil des Familienzuschlages wird neben dem Ruhegehalt voll gezahlt." (Quelle:http://www.beamtenversorgungsrecht.de/d ... gungsrecht. Nun wird der Kinderzuschlag aber nur bis zum 25.Lebensjahr gezahlt - wieso soll dann im Alter plötzlich wieder was gezahlt werden? Oder wird hier was zum Versorgungssatz addiert?

Und um den Kreis zum Thread-Thema zu schließen: ich habe auch mal irgendwo gelesen, dass es Teil der Verhandlungen ist, die ruhegehaltsfähigen Zulagen zu vereinbaren. Besteht hier also Spielraum oder ist das alles gesetzlich fixiert?
johndoe
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Re: Verhandlungsthemen

Beitrag von johndoe »

Ich hab letztlich beim hlb nachgefragt - idR gibt es hier nichts zu verhandeln (auch bzgl. Erfahrung mit meiner Hochschule). Und in meiner "Verhandlung" wurde das Thema dann auch so gelöst, dass ab einer gewissen Dienstzeit ruhegehaltsfähige, monatliche Leistungszulagen vergeben werden. Scheint an der Hochschule so Standard zu sein, ist für mich auch ok.
Klaus
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Re: Verhandlungsthemen

Beitrag von Klaus »

Hallo zusammen,

bei mir steht nun nach dem Gespräch mit der Fakultät das Berufungsgespräch/verhandlungen an. Ich habe ein 4-seitiges Papier dazu erstellt, wo ich konkret aufzähle, was ich für Forschung und Lehre brauche (und warum). Darüber hinaus stelle ich nochmals meine Vorarbeit und Qualifikation für die Professur heraus (+Bewerberlage sehr schwierig, langwierige Ausschreibung) und was ich neben der Lehre noch für die Hochschule leisten möchte und leite daraus einen konkreten Betrag für Berufungsleistungsbezüge ab.

Würdet ihr das Papier dem Präsidenten schon vor der Verhandlung zukommen lassen oder die Punkte erst durchsprechen und nach dem Gespräch "mitgeben"?

Danke für eure Einschätzung!
johndoe
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Re: Verhandlungsthemen

Beitrag von johndoe »

Klaus hat geschrieben: ↑16.09.2022, 08:36
Würdet ihr das Papier dem Präsidenten schon vor der Verhandlung zukommen lassen oder die Punkte erst durchsprechen und nach dem Gespräch "mitgeben"?

Danke für eure Einschätzung!
Aus meiner eigenen Erfahrung sowie dem was der hlb mir gesagt hat, gibt's generell wenig Spielraum. Ich hab mein Forschungspapier beim Termin vorgelegt, was prinzipiell auf Interesse stieß, aber mein Eindruck war, dass die Messe schon vorher gelesen war, da der Personaler auch schon alle Unterlagen dabei hatte. Ich hätte da den Marketing Pitch meines Lebens aufführen können, ohne dass sich da was gedreht hätte bei den Konditionen.
Klaus
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Re: Verhandlungsthemen

Beitrag von Klaus »

johndoe hat geschrieben: ↑17.09.2022, 18:46
Klaus hat geschrieben: ↑16.09.2022, 08:36
Würdet ihr das Papier dem Präsidenten schon vor der Verhandlung zukommen lassen oder die Punkte erst durchsprechen und nach dem Gespräch "mitgeben"?

Danke für eure Einschätzung!
Aus meiner eigenen Erfahrung sowie dem was der hlb mir gesagt hat, gibt's generell wenig Spielraum. Ich hab mein Forschungspapier beim Termin vorgelegt, was prinzipiell auf Interesse stieß, aber mein Eindruck war, dass die Messe schon vorher gelesen war, da der Personaler auch schon alle Unterlagen dabei hatte. Ich hätte da den Marketing Pitch meines Lebens aufführen können, ohne dass sich da was gedreht hätte bei den Konditionen.
Danke für Deine Einschätzung!
donkeydoeshisphd
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Re: Verhandlungsthemen

Beitrag von donkeydoeshisphd »

johndoe hat geschrieben: ↑04.07.2022, 10:30Die Frage ist letztlich, ob die Summe aller Ansprüche den Höchtsatz der Beamtenversorgung (71%) übersteigt - und ich denke, in den meisten Fällen dürfte das nicht der Fall sein. Wer mit Mitte 30 berufen wird und bis 67 arbeitet, kommt auf einen Versorgungsatz von ca. 55%. D.h. man stockt sein Ruhegehalt eher auf. Wer selber mal rumrechnen möchte: https://www.diebeamtenversorgung.de/rechner
Du hast aber noch ruhegehaltsfähige Dienstzeiten über deine Zeiten als Prof. hinaus. Zum Beispiel Wehrdienst/Ersatzdienst, dann gewisse Zeiten für Studium/Berufstätigkeit, 2 Jahre für die Promotion etc. - da erscheinen mit die 55% eher pessimistisch, wenn man, sagen wir mit 35/36 berufen wird. Genau gelistet ist das im jeweiligen Hochschulgesetz - um anonym zu bleiben, poste ich jetzt hier mal nicht, welche Regelung für mich gilt. Aber du hast schon recht: Man wird den Höchstsatz nur selten erreichen, sondern eher mit seinen Ansprüchen aus Rente/betrieblicher Altersvorsorge aufstocken.
Aber eine Frage habe ich auch mitgebracht: bestimmte Zulagen sind "ruhegehaltfähig", z.B. der Familienzuschlag der sog. Stufe 1. Und da wirds schon wieder diffus mit der Googlesuche, was hier nun konkret eingeschlossen ist. Z.B. steht hier was von: "Der kinderbezogene Bestandteil des Familienzuschlages wird neben dem Ruhegehalt voll gezahlt." (Quelle:http://www.beamtenversorgungsrecht.de/d ... gungsrecht. Nun wird der Kinderzuschlag aber nur bis zum 25.Lebensjahr gezahlt - wieso soll dann im Alter plötzlich wieder was gezahlt werden? Oder wird hier was zum Versorgungssatz addiert?
Ich habe dies so verstanden, dass sich dies auf das Szenario bezieht, dass man Ruhegehalt bezieht und zugleich Kinder mit Kindergeldanspruch hat. Das ist ja nicht nur bei spätem Elternglück (leiblich/adoptiert) der Fall, sondern zum Beispiel auch, wenn man einen früheren Pensionseintritt wählt, und/oder berufsunfähig ist.
taocp
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Re: Verhandlungsthemen

Beitrag von taocp »

Wann erfährt man denn, wie viele „ruhegehaltsfähige Dienstzeiten“ einem aus der Vergangenheit angerechnet werden?

Das Rentenansprüche mit der Pension verrechnet werden ist klar. Aber was ist mit Betriebsrenten? Das sind doch eigentlich Ansprüche, die nichts mit dem Staat zu tun haben.
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