Absage aufgrund von fehlenden 30 ECTS (bei 270 ECTS)

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drmisch
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Absage aufgrund von fehlenden 30 ECTS (bei 270 ECTS)

Beitrag von drmisch »

Hallo alle zusammen,

ich bin seit 2,5 Monaten in einem Bewerbungsprozess. Nun scheint es, dass ich aufgrund fehlender 30 ECTS nun nicht die Position antreten kann.
Meinen BA habe ich mit 210 ECTS und nun den Master (dummerweise) mit 60 ECTS absolviert, komme entsprechend auf 270 ECTS.

Hintergrund:
Vor 3 Wochen hat mir die Professorin (selbst neu an der Universität, gründet neuen Lehrstuhl) zugesagt, dass sie mich gerne betreuen möchte. Allerdings müsste mein Masterabschluss (der Universität Barcelona, 60 ECTS) durch die ZAB auf die Gleichwertigkeit geprüft werden. Nun kam diese Woche bei der Prüfung heraus, dass der Abschluss aufgrund des Umfanges (60 ECTS) nicht als gleichwertig angesehen wird. Entsprechend meint die Professorin, dass dadurch die Anstellung auf TV-L 13 (wie ausgeschrieben) nicht möglich sei – lediglich TV-L 12 wäre möglich. Und die Anstellung wäre verbunden mit einer Vielzahl von Auflagen. Außerdem würde der Prozess sich um weitere Wochen oder gar Monate verlängern, da der Fakultätsrat hier über die Anstellung entscheiden müsste.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann berichten?

Kann ich durch Kurse die fehlenden 30 ECTS belegen und anrechnen lassen oder muss ich dafür einen weiteren Master absolvieren?
Da der Master als nicht gleichwertig angesehen wird, kann ich mit diesen zusätzlich ECTS überhaupt dann als TV-L 13 eingestuft werden?

Ist es den Stress wert, sie zu bitten den Weg über den Fakultätsrat zu gehen und zu fragen?

Ich bin dankbar über jede Antwort, denn das letzte Gespräch hat mich ziemlich frustriert, da mir das im Vorhinein nicht bewusst war (komme aus einer einfachen Familie, Promovieren ist ein ganz neues Thema, auf das ich selbst erst Anfang des Jahres (schon in Mitten des Masters) gestoßen bin und nun voll und ganz dahinter stehe)
Wierus
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Re: Absage aufgrund von fehlenden 30 ECTS (bei 270 ECTS)

Beitrag von Wierus »

Es gibt die Möglichkeit, sich bis zu sechs Semster lang offiziell als Promotionsstudent(in) einzuschreiben. Du könntest deiner DM vorschlagen, die noch fehlenden 30 ECTS zügig in zwei Hauptseminaren nachzuholen. Da dein Ein-Jahr-Master von der respektablen Universität Barcelona stammt, sehe ich hier eigentlich keine Probleme. [Alle Angaben ohne Gewähr!]

Dennoch möchte ich dringend von jeglichen Sonder- bzw. Ausnahmeregelungen abraten, die geforderte Leistungsnachweise aufschieben oder auf persönlichen Wunsch der DM sogar erlassen. Denn das kann später böse nach hinten losgehen, siehe zum Beispiel diesen Leidensbericht: viewtopic.php?t=3164&hilit=FH+note+doktorvater
Soweit ich mich erinnern kann, beschrieb zudem ein anderer Horrorbericht in diesem Forum den Fall, dass das Prüfungsamt die zu Beginn der Promotion ausgehandelten Ausnahmeregelungen bei der formalen Abgabe der Diss nicht akzeptieren wollte und die Eröffnung des Verfahrens damit versagt wurde.

Außerdem steht man mit diesen Sonderregelungen imho noch tiefer in der Bringschuld, als ohnehin schon durch jede regelkonforme Annahme als Doktorand. Das macht jedes spätere Reibungsmoment mit DV/DM wahrlich zum Tanz auf Messers Schneide.

Am Ende also vielleicht doch lieber den sicheren Weg gehen und einen vollwertigen Master nachholen, bevor es mit der Promotion weitergeht.
flip
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Re: Absage aufgrund von fehlenden 30 ECTS (bei 270 ECTS)

Beitrag von flip »

Wierus hat geschrieben: ↑10.08.2022, 17:24 Es gibt die Möglichkeit, sich bis zu sechs Semster lang offiziell als Promotionsstudent(in) einzuschreiben. Du könntest deiner DM vorschlagen, die noch fehlenden 30 ECTS zügig in zwei Hauptseminaren nachzuholen. Da dein Ein-Jahr-Master von der respektablen Universität Barcelona stammt, sehe ich hier eigentlich keine Probleme. [Alle Angaben ohne Gewähr!]

Dennoch möchte ich dringend von jeglichen Sonder- bzw. Ausnahmeregelungen abraten, die geforderte Leistungsnachweise aufschieben oder auf persönlichen Wunsch der DM sogar erlassen. Denn das kann später böse nach hinten losgehen, siehe zum Beispiel diesen Leidensbericht: viewtopic.php?t=3164&hilit=FH+note+doktorvater
Soweit ich mich erinnern kann, beschrieb zudem ein anderer Horrorbericht in diesem Forum den Fall, dass das Prüfungsamt die zu Beginn der Promotion ausgehandelten Ausnahmeregelungen bei der formalen Abgabe der Diss nicht akzeptieren wollte und die Eröffnung des Verfahrens damit versagt wurde.

Außerdem steht man mit diesen Sonderregelungen imho noch tiefer in der Bringschuld, als ohnehin schon durch jede regelkonforme Annahme als Doktorand. Das macht jedes spätere Reibungsmoment mit DV/DM wahrlich zum Tanz auf Messers Schneide.

Am Ende also vielleicht doch lieber den sicheren Weg gehen und einen vollwertigen Master nachholen, bevor es mit der Promotion weitergeht.
Also mal abgesehen davon, dass der verlinkte Thread eine andere Thematik behandelt sind all diese Dinge hochgradig unispezifisch. Also mit zwei "Hauptseminaren" zu argumentieren ist schon sportlich. Dann müssten die ja überall 15 ECTS zählen...

Ich kann soweit sagen, dass es sich um eine Grauzone handelt. Meine Uni hatte damals einjährige Master akzeptiert. Also Promotion nach 240 ECTS ohne Auflagen war möglich und ich kenne auch einen, der das gemacht hat. Ein anderer ehemaliger Kollege ist dann an einer andere Uni gewechselt wo das dann nicht so war, und dann wurde das umständlich mit seinem damaligen ersten Semester in einem anderen Studienfach (er hatte gewechselt) plus Seminaren, die er an der Uni selber gehalten hat, "verrechnet". Und es handelt sich dabei nicht um eine Wald- und Wiesen-Uni.

Also anhand dessen kannst du sehen, dass es Wege gibt, aber generelle Erfahrungen dir eher weniger helfen. Das mit der 13er Stelle ist glaube ich ein Irrtum. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gilt der Master sehr wohl als entscheidend, plus die Anzahl der Regelstudienzeit. Und die muss mindestens acht sein. Sonst hätte man mit dem Diplom früher auch nicht angestellt werden können. Da würde ich noch einmal explizit bei der Personalstelle nachhaken und nicht bei deiner Professorin.
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Re: Absage aufgrund von fehlenden 30 ECTS (bei 270 ECTS)

Beitrag von Wierus »

flip hat geschrieben: ↑11.08.2022, 14:24Also mal abgesehen davon, dass der verlinkte Thread eine andere Thematik behandelt
Ganz und gar nicht. Der TE des verlinkten Threads wurde trotz unzureichender Formalia vom DV angenommen, später jedoch aufgrund von Differenzen eiskalt abserviert.

Daher mein obiges Argument, welches sich auf meine beiden Beispiele bezieht:
Außerdem steht man mit diesen Sonderregelungen imho noch tiefer in der Bringschuld, als ohnehin schon durch jede regelkonforme Annahme als Doktorand. Das macht jedes spätere Reibungsmoment mit DV/DM wahrlich zum Tanz auf Messers Schneide.

all diese Dinge (sind) hochgradig unispezifisch. Also mit zwei "Hauptseminaren" zu argumentieren ist schon sportlich. Dann müssten die ja überall 15 ECTS zählen...
Aus der Ferne habe ich dazu geraten, es der DM vorzuschlagen (i.e. ein Gespräch mit ihr zu führen).

Es ist uni-spezifisch, da stimme ich zu. Die aktuelle Uni des/der TE wurde allerdings nicht angegeben...
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Re: Absage aufgrund von fehlenden 30 ECTS (bei 270 ECTS)

Beitrag von deen_everstin »

@TE: Ich dachte mir, dass ich hier auch mal meine Erfahrung teilen kann. Ich habe ebenfalls einen einjährigen Master mit 60 ECTS abgeschlossen. Bei diesem handelte es sich um einen Weiterbildungsmaster, der entsprechende Berufserfahrung in dem Bereich des Masters (Pädagogik) voraussetzte. Diese wurden dann mit 60 ECTS angerechnet. Bei meiner Bewerbung für ein Promotionsstudium hatte ich nach längerer Suche dann endlich einen Doktorvater gefunden, der mich betreuen wollte. Allerdings war dann auch diese ECTS Sache Gesprächsthema. Er wollte mir die schriftliche Betreuungszusage erst nach Prüfung meines Masterabschlusses des Promotionsbüros geben. Diese haben meinen Master dann allerdings tatsächlich ohne weitere Auflagen anerkannt, sodass ich seit April 2022 an meiner Uni im Promotionsstudium eingeschrieben bin.

Die Frage ist nun, ob dein 60 ECTS-Masterstudium vielleicht auch ein Weiterbildungsmaster ist, bei dem eine entsprechend vorhandene Berufserfahrung mit angerechnet wurde? Falls ja, würde ich das deiner Professorin noch mal kommunizieren und mich um schriftliche Nachweise bei deiner ehemaligen Studienkoordination bemühen. Dann könnte dein Fall neu geprüft und bewertet werden. :)
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Re: Absage aufgrund von fehlenden 30 ECTS (bei 270 ECTS)

Beitrag von Vollkornpizza »

Hallo zusammen,

ich hierzu auch noch Gedanken/Erfahrungen. Mein Master hat 96 ECTS (krumme Zahl, da über eine Kooperation von einer EU-und einer US-Uni Akkreditierung in EU und US angestrebt wurde).

Nach dem Master habe ich mich beim Land beworben (normale wiss.Mit.-Stelle in einer Behörde, kein Bezug zu irgendeiner Uni). Es war vollkommen offensichtlich, dass mein Master ein Master ist und daher auf 13 eingestuft werden muss. Einer Prüfung durch die ZAB hätte ich nicht zugestimmt, da ich die Auffassung vertreten habe (und auch immer noch vertrete), dass dadurch der gesamte Bologna-Prozess konterkariert wird. Wenn man einen Bologna-Abschluss hat, dann gehört einer mE in der ganzen EU ohne weitere Rückfragen anerkannt. Ich denke, du könntest hier im Notfall klagen.

Als ich dann promovieren wollte, war ich tatsächlich mit einem Prof an einer Fakultät in Kontakt, deren Promotionsordnung 300 ECTS voraussetze. Ich bot an, mich im ersten Promotionsjahr in einen der Masterstudiengänge an der Fakultät einzuschreiben, und die fehlenden 24 ECTS nachzuholen. Das war dem Prof nicht recht (Beleidigungen und sexistische Kommentare folgten). Ich bin im Nachhinein sehr froh, dass es dort nicht geklappt hat.

An der Uni, an der ich letztendlich promoviert habe, war die Promotionsordnung lockerer geregelt. Ein "relevanter" Master (oder Diplom^^) hat gereicht. Ob mein Master "relevant" war, habe ich dann aber sofort prüfen lassen, das war aber unstrittig. Ansonsten hatte meine Promotionsordnung noch Sonderregeln für Direktpromotionen nach Bachelor. Dafür war ich aber nicht hochbegabt genug :lol: .

Also meine Kurzfassung:
1. Lege deinen Master-Abschluss nicht der ZAB vor (seit Bologna überflüssig)
2. Nimm auf keinen Fall TV-L 12. Bestehe auf 13.
3. Schau, ob du innerhalb der Promotionsordnung eine Lösung für dein Problem findest. Wenn nicht, sieh die nach Fakultäten mit für dich günstigerer Promotionsordnung um (wenn du bei DM bleiben willst, geht es ja vielleicht über eine Kooperation mit einer Uni).

Und dann sage ich das, was ich hier fast immer sage: Wo bei DM/DV ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wo bei DM/DV kein Wille ist, ist kein Weg.

Viele Grüße
VP
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