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Die Entscheidung soll in keinster Weise eine negative Wertung Ihrer fachlichen oder persönlichen Qualifikation ausdrücken.
Mal abgesehen vom grammatikalisch falschen Ausdruck "keinster Weise": dieser Satz ist vielleicht nett gemeint, aber eigentlich finde ich ihn sehr beunruhigend. Ich erhalte nicht wegen meiner fachlichen oder persönlichen Qualifikation eine Absage. Was bleibt dann noch übrig? Freundschaft, Beziehungen, Statur, Geschlecht? Würde mich echt mal interessieren, was ein Arbeitsrechtler dazu sagen würde...
Naja, ist eine nett gemeinte Platitüde, würde ich abhaken und zu den Akten legen.
"Ich erhalte nicht wegen meiner fachlichen oder persönlichen Qualifikation eine Absage." Das steht da so nicht - da steht, dass sie mit der Absage keine negative Wertung ausdrücken wollen. Das lässt offen, dass es womöglich noch anderer Bewerber gab, deren fachliche und/oder persönliche Qualifikation als noch stärker angesehen wurde und denen daher der Vorzug gegeben wurde. Eine 1 ist keine schlechte Note, aber eine 1+ ist halt noch besser.
Die Entscheidung soll in keinster Weise eine negative Wertung Ihrer fachlichen oder persönlichen Qualifikation ausdrücken.
Mal abgesehen vom grammatikalisch falschen Ausdruck "keinster Weise": dieser Satz ist vielleicht nett gemeint, aber eigentlich finde ich ihn sehr beunruhigend. Ich erhalte nicht wegen meiner fachlichen oder persönlichen Qualifikation eine Absage. Was bleibt dann noch übrig? Freundschaft, Beziehungen, Statur, Geschlecht? Würde mich echt mal interessieren, was ein Arbeitsrechtler dazu sagen würde...
Naja, es gab galt in den beiden Bereichen jemanden der besser war, obgleich dein Niveau ausgereicht hätte.
Ist halt ne Standardphrase.
Aber ja, kann auch sein, das jemand "nur" gleich gut war und dann aber dem richtigen Geschlecht oder einer schützenswerten Minderheit angehört hat.
Ich würde es so interpretieren: Man will Dir keine Inkompetenz unterstellen, hält aber jemand anderen für besser geeignet. Die Phrase ist halt so generisch, dass man die auch einem Astrophysiker schreiben kann, der sich versehentlich auf eine Germanistikprofessur beworben hat. Dann zieht man seine fachliche Qualifikation an sich nicht in Zweifel, hat aber vielleicht jemanden im Auge, der das Stellenprofil besser abdeckt.
Ein wichtiger Punkt bei sowas ist, dass man Dir (und der HS) offenhält, dass Du Dich auf so eine Stelle nochmal bewerben kannst. Wenn z.B. nochmals ausgeschrieben werden muss oder der/die Kandidat/in nach kurzer Zeit woanders hingeht, kannst Du Dich bewerben.
Wenn da stehen würde dass Du leider fachlich ungeeignet seist, könntest Du a) versuchen, dagegen rechtlich vorzugehen und b) die Dich beim nächsten Mal nicht nehmen.
Absagen sind oft einfach Serienbriefe, die irgendwo auf einem Server der Personalabteilung oder des zuständigen Dekanats schlummern und über viele Jahre hinweg verwendet werden, ohne dass sich jemand die Formulierung ansieht. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass den Text jede/r abgesagte/r Bewerber/in in verschiedenen Berufungsverfahren bekommt. Individualisierte Absagen sind aufgrund der Gefahr einer möglichen Klage aufgrund eines Diskriminierungsgrunds sehr selten und erfolgen, wenn überhaupt, eher mündlich, um eben keinen eindeutig belegbaren Klageanlass zu geben.
Ich würde da also gar nichts hineininterpretieren. Selbstverständlich steht dir immer der Weg offen, dich in einem anderen Verfahren an der gleichen HS zu bewerben.
donkeydoeshisphd hat geschrieben: ↑02.08.2022, 10:18
Selbstverständlich steht dir immer der Weg offen, dich in einem anderen Verfahren an der gleichen HS zu bewerben.
Habe übrigens dieses Jahr zwei Rufe erhalten: In einem früheren Verfahren bin ich jedoch bei der einen Hochschule nicht mal eingeladen worden. Und bei der anderen bin ich zwar eingeladen worden und bin aber hinterher nicht auf die Liste gekommen.
In der Regel kann man sich also in anderen Verfahren an der gleichen HS bewerben.
donkeydoeshisphd hat geschrieben: ↑02.08.2022, 10:18
Selbstverständlich steht dir immer der Weg offen, dich in einem anderen Verfahren an der gleichen HS zu bewerben.
Habe übrigens dieses Jahr zwei Rufe erhalten: In einem früheren Verfahren bin ich jedoch bei der einen Hochschule nicht mal eingeladen worden. Und bei der anderen bin ich zwar eingeladen worden und bin aber hinterher nicht auf die Liste gekommen.
In der Regel kann man sich also in anderen Verfahren an der gleichen HS bewerben.
Same experiences here. Zumindest bei unterschiedlichen Fakultäten derselben Hochschule kann ich bestätigen, dass die Karten wieder neu gemischt werden. Hab aber auch schon Fakultäten erlebt, da würd ich mich freiwillig nie wieder hin bewerben. Schlechter Eindruck ist ja nichts einseitiges. Und ich hab auch schon Kommissionen als Bewerber ne Mail mit nem netten, aber inhaltsleeren Absagetext geschickt
Als (Nichtmehr-)Bewerber schreibt man in solchen Fällen meist Gedanken-/Inhaltsleeres wie "Aus pers. Gründen ...", ein Ansatz, bei dem die Rechtsabt. der Uni/FH sich instant im Tischkantenbeissen üben würde wg. Aussichten auf Einsprüche, käme die Floskel in eigener Absage vor.
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